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Registrierungsdatum: 28. Februar 2005
Wohnort: Bayern
Beruf: freiberufliche SIFA
Hobbys: Familie, Garten, Urlaub
Brandschutzübungen/Brandschutzunterweisungen
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2010
Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Beruf: Vollzeit Sifa, Sigeko....
Hobbys: Familie, Motorrad, sifapage
BG Zugehörigkeit: BGETEM
Zitat
von chris 155
Hallo (noch) kleines Froum,
als angehende Sifa darf ich mich natürlich auch noch ein wenig um das Thema Brandschutz kümmern. Ich möchte demnächst eine Brandschutzübung durchführen. Die Feuerwehr wird auch mit einer kleinen Übung mitmachen.
Ich bin aber noch auf der Suche nach Material für die Vorbereitung (Beiträge, Checklisten, Szenarien, etc.) Ich möchte ja nicht ein kleines Chaos verursachen.
Danke für eure Infos im voraus.
P.S. Wir haben zwar Brandschutzbeauftragte, die sind aber "mehr schlecht als recht ".
MFG
Chris
Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Sapere aude)
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Registrierungsdatum: 28. Februar 2005
Wohnort: Bayern
Beruf: freiberufliche SIFA
Hobbys: Familie, Garten, Urlaub
Beim Abbrennen von Diesel, Benzin oder anderen brennbaren Stoffen handelt es sich um den Umgang mit Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Der Umgang mit diesen Stoffen ist unter Beachtung der in der Gefahrstoffverordnung festgelegten allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Zu beachten ist insbesondere §7 Abs. 1 Ziffer 5 GefStoffV Möglichkeiten einer Substitution,d.h., es ist jeweils der für den vorgesehenen Zweck geeignete Stoff mit dem geringsten Gefährdungspotential zu ermitteln und zu nutzen. Es darf also nur mit dem relevanten Medium (oder Ähnlichem) geübt werden, welches tatsächlich bei Ihnen brennen kann. Wenn also nur feste Stoffe brennen können, darf auch nur mit festen Stoffen geübt werden. Die möglichen Gefährdungen und die nötigen Schutzmaßnahmen der Feuerlöschübung sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Die Löschübung sollte nicht ohne Beratung bzw. Hinzuziehung der örtlichen Feuerwehr durchg!
eführt werden. Gerade beim Umgang mit entzündlichen Flüssigkeiten ist höchste Vorsicht geboten und sollte nur unter Anleitung von Brandschutzexperten der Feuerwehr geübt werden. Wir weisen darauf hin, dass von einzelnen Feuerschutzausrüstern Übungsgeräte zur Verfügung gestellt werden, die unter Verwendung von Flüssiggas ohne Verschmutzung der Umwelt gezieltes und wiederholtes Üben ermöglichen. Grundsätzlich kann das Abbrennen von Feuer im Freien anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Die Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich und können von den jeweiligen Kommunen verschärft werden. Hierzu sollte die kommunale Ordnungsbehörde befragt werden.
herbert
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Registrierungsdatum: 21. Februar 2005
Wohnort: Saarland
Beruf: techn. Angestellter,BSB,Teilzeit-Sifa
Hobbys: zu viele
BG Zugehörigkeit: BGHW
RE: Brandschutzübungen/Brandschutzunterweisungen
Wer kann mir helfen? Wo bekomme ich eine genaue Information her, die mir den Unterschied zwischen Unterweisung und Belehrung darstellt?
Es geht um die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter. Unter anderem auch die Handhabung eines Feuerlöschers. Mein Kollege sagte, ohne einen Ausbilderschein ist nur eine Belehrung möglich. Ich dürfte so etwas nicht Unterweisung nennen.
Herbert, hast Du etwas geeignetes auf Lager?
Ciao Andreas
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Registrierungsdatum: 26. Mai 2006
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Hobbys: ?!?!?!
BG Zugehörigkeit: BG RCI
RE: Brandschutzübungen/Brandschutzunterweisungen
...frag doch deinen Kollegen mal, woher er das hat...
Spass beiseite, die Begriffe Belehrung, Schulung, Unterweisung usw. sind keinesfalls "rechtlich geschützt". Den "Ausbilderschein" benötigst du, wenn du beispielsweise in anerkannten Lehrberufenb ausbilden möchtest.
Grundsätzlich wird die Anforderung zur Durchführung von Unterweisungen an nahezu jeden Vorgesetzten gestellt, der ja zur Durchführung aufgrund div. Regularien auch verpflichtet ist. Auch aus diesem Grunde werden an Kanditaten für die Besetzung von Vorgesetztenfunktionen auch besondere Anforderungen gestellt, die neben der fachlichen Qualifikation auch Sozialkompetenz und u.A. die Fähigkeit zur kompetenten Wissensvermittlung beinhalten.
Jeder, der eine Unterweisung durchführt sollte sich jedoch bewußt machen, dass er und seine Teilnehmer an dem vermittelten Wissen gemessen werden können - was nicht oder nicht korrekt vermittelt wurde, kann auch nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Es macht deshalb durchaus Sinn, sich u.U. entsprechendes "Schulungsrüstzeug" durch Weiterbildungsmaßnahmen anzueignen.
"Textsicherheit" im Schulungsthema setze ich einfach mal voraus. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, ist fachkundiger Rat angezeigt.
Bist du allerdings sicher mit der Handhabung, dem Umgang und einem mögl. Troubleshooting eines Feuerlöschers vertraut, sehe ich nicht wirklich einen Grund, warum du deine Kolleginnen und Kollegen nicht "unterweisen" kannst.
MFG
Der Michael
PS:...ausserdem sollte man den Begriff "Belehrung" aus dem allgemeinen Wortschatz im Umgang mit Mitarbeitern streichen - ist in meinen Augen ein überflüssiges Relikt aus vergangener Zeit und nicht wirklich an erwachsene Menschen zu richten...
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Registrierungsdatum: 21. Februar 2005
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Beruf: techn. Angestellter,BSB,Teilzeit-Sifa
Hobbys: zu viele
BG Zugehörigkeit: BGHW
RE: Brandschutzübungen/Brandschutzunterweisungen
danke für die schnelle Antwort. Ich sehe es genauso. Hier ist ja auch nicht der Fall,daß ich eine Hilfsfeuerwehr oder Brandschutzersthelfer für den Betrieb ausbilde.
Bei uns in der Verkaufsstätte ist eine Unterweisung zum Thema Brandschutz, unserer Brandschutzordnung und der Lage sowie Handhabung der vorhandenen Feuerlöschmittel gefordert.
Ciao Andreas
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Registrierungsdatum: 28. Februar 2005
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Beruf: freiberufliche SIFA
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RE: Brandschutzübungen/Brandschutzunterweisungen
dem kann ich nur zustimmen..
gruß, herbert




