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Registrierungsdatum: 28. Februar 2005
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Brandschutzbeauftragte
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da will ich mal anfangen.
Im zusammenhang mit einem seminar habe ich eine information erhalten, zu der du mir vielleicht noch ein paar mehr hintergründe sagen könntest.
Es soll eine "Richtlinie Brandschutzmanagement" (oder so ähnlich) in vorbereitung sein, wonach in jedem betrieb 5% der mitarbeiter als brandschutzhelfer auszubilden und vorzuhalten sind. Also ähnlich wie bei den sicherheitsbeauftragte oder ersthelfern. Leider wollte man in diesem seminar noch nicht näher darauf eingehen.
Ist dir dazu schon mehr bekannt?
peter
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »peter« (23. März 2006, 08:26)
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da geht es mir genau wie dir, habe auch schon gehört, dass der VdS in zusammenarbeit mit der VfdB (Vereinigung zur förderung des Brandschutzes) im Zuge der QM-Zertifizierung des Brandschutzmanagementes eine solche Richtlinie geplant hat.
Allerdings weiß ich nicht, wie weit dies inzwischen fortgeschritten ist.
Aber ich werde mich mal schlau machen...
herbert
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hierzu habe ich noch nichts gehört, aber ist natürlich interessant. Welcher Mitarbeiter hat dann innerhalb von kleineren Firmen nicht irgendeine Beauftragtenfunktion?
Aber eine andere Frage:
In welchen Abständen muss oder eventuell soll der Brandschutzbeauftragte Fortbildungslehrgänge besuchen?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
brigitte
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bin schon fündig geworden, es gibt eine neue VdS Richtlinie,
die VdS 2009, die heißt "Brandschutzmanagement" und soll einen Leitfaden für die Verantwortlichen im Betrieb und Unternehmen darstellen.
Zum Brandschutzbeauftragten...
Tja, da ja in den meisten Betrieben die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nicht Behördlich gefordert, sondern eigentlich freiwillig ist, gibt es da keine einheitliche Regelung zur Fortbildung.
Weder die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, noch die Fortbildungen sind momentan einheitlich.
Es heißt z.B. beim VdS..regelmäßige Fortbildung für BSB..aber was ist regelmäßig???
Ich gehe, bzw schicke meine Leute jährlich auf diese Fortbildung..denn irgendetwas ändert sich ja immer und ich möchte gerne immer auf dem neuesten stand sein.
gruss, herbert
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Kann man sich das leisten?
Kein Wunder das es mit Deutschland bergab geht. 
Andere Frage: Gibt es irgendeine Aussage im AsiG, die etwas zum Brandschutzbeauftragten aussagt? Ich habe dort nichts gefunden. Meine Bestellung bezieht sich aber darauf, nicht etwa auf die Verkaufsstättenverordnung

Andreas
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Im AsiG sind ja eigentlich nur die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit genannt.
Wo der Brandschutzbeauftragte nicht behördlich gefordert ist, also "freiwillig bestellt wird" kann man sich auf das Arbeitsschutzgesetz und auf die Arbeitsstättenverordnung beziehen.
In meinem Fall wurde ein Brandschutzbeauftragter durch unseren Sachversicherer gefordert.
VdS.. na ja, teuer aber gut..
Ich bin aber generell nicht auf diesen festgelegt, es gibt ja so viele Anbieter von Schulungen und Weiterbildungen auf diesem Gebiet und ich suche mir da immer das passende heraus.
herbert
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´´Bestellung zum Brandschutzbeauftragten gemäß AsiG´´
denn für einen Sinn? .........
Zum VDS; die Ausbildung und Weiterbildung mag noch so gut sein, aber die Kosten liegen jenseits der Realität.
Ciao Andreas
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Beispiel: Verwaltungsbetrieb mit 32 Mitarbeitern ....
Notwendig oder nicht ?
Danke !
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Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht.
Die Industriebaurichtlinie z.B. verlangt in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 Quadratmeter die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten.
Auch Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen immer öfter dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen. Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die im Gegenzug dann häufig einen Rabatt gewähren.
Somit kann sich der Brandschutzbeauftragte auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Generell ist es Sinnvoll einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, auch ür euren Betrieb...aber, wo kein Muss ist, passiert da meist sehr wenig...
herbert
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Brandschutzhelfer eine Erfindung der Versicherer?
unser TAB sagte, der Brandschutzhelfer sei eine "Erfindung" der Brandversicherer. Stimmt das? Wer hat schon Erfahrung gemacht, daß die Versicherungsbeiträge sinken, wenn im Betrieb Brandschutzhelfer vorhanden sind?
Was für eine 8stündige "Ausbildung" ist das? Lernt man da Feuerlöscher tragen?
Vielen Dank!
Gruß Frank
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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RE: Brandschutzhelfer eine Erfindung der Versicherer?
Zitat
Original von Frank_sibe
Hallo zusammen ,
unser TAB sagte, der Brandschutzhelfer sei eine "Erfindung" der Brandversicherer....
@ Frank:
meinst du jetzt Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer?
Martina
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Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
Andre' Maurois
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Das einzige was klar gesetzlich geregelt ist, das der Unternehmer, ausreichend Mitarbeiter im Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen zu schulen hat. ( 5 - 10 % der Belegschaft lauten die Empfehlungen)
Michael Kasper
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Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !
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wo steht das genau?
Gruß Frank
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....im § 10 Arbeitsschutzgesetz
"....
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. "
Die Anzahl ergibt sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung.
Martina
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Andre' Maurois
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Michael Kasper
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Hobbys: Fotografieren
BG Zugehörigkeit: VBG
Kann der Versicherer fordern?
Laut bayrischem Gesetz ist man aber erst ab einer Gebäudefläche von mehr als 5000qm dazu verpflichtet, einen solchen Beauftragten zu benennen.
Welche Erfahrungen habt ihr mit eurer Versicherung?
Gruß Frank
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RE: Kann der Versicherer fordern?
Zitat
Original von Frank_sibe
Unser Versicherer fordert in seinem Bericht etwas unterschwellig einen Brandschutzbeauftragten. Muß er das versicherungstechnisch begründen?
Hallo Frank,
muss er nicht. Er muss euch ja auch nicht versichern.
Und ihr müsst keinen bestellen. Ihr müsst euch ja auch nicht bei DER Versicherung versichern.
Das hilft aber nicht wirklich weiter. Meine Erfahrung mit dem Sachversicherer: Auch wenn keine rechtliche Argumentation erfolgen kann, so sitzen die Sachversicherer am längeren Hebel. Und diesen wenden sie konsequenter und härter an als z.B. die Berufsgenossenschaft.
Meine Empfehlung: Nochmals direkt und klar mit dem Versicherer die Forderung nach einem Brandschutzbeauftragten abklären.
Gruß, Niko.
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Registrierungsdatum: 9. März 2009
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Gruß

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