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[suche Hilfe] Brandwache

thoko

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  • »thoko« ist männlich
  • »thoko« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 21. Februar 2012, 07:23

Brandwache

Hallo Sifas, ich habe mal eine Frage zu dem Thema Brandwache.

In einigen Publikationen habe ich gelesen, dass beim Schweißen eine Brandwache gestellt werden soll, z.B. um mit dem erforderlichen Löschgerät einen Entstehungsbrand zu bekämpfen.

Bei uns kommt es schon mal vor, dass Fremdfirmen nur mit einer Person anwesend sind.

Ist diese Brandwache irgendwo gesetzlich verankert? Oder wie macht Ihr das in euren Unternehmen?

Danke und Helau
"Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
Erich von Däniken

reinhard.bock

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2

Dienstag, 21. Februar 2012, 07:32

Schweißerlaubnisschein

Hallo Thoko,

definiere die Brandwache und ihre Zeiten selbst. So beugst du Versicherungs-und Haftungsproblemen vor.

:Schland:

VGB Reinhard
»reinhard.bock« hat folgende Datei angehängt:

MartinP

googleMartin

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3

Dienstag, 21. Februar 2012, 07:44

Hallo Thoko,

ich würde in entsprehend gefährdeten Bereichen auch unbedingt selbst die Notwendigkeit einer Brandwache festlegen. Denn laut BGR 500, Kapitel 2.26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Schweißarbeiten in Bereichen mit BRand- und Explosionsgefahren nur ausgeführt werden wenn eine Brandentstehung verhindert und eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen ist. Kann die BRandentstehung nicht verhindert werden müssen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dies kann z.B. eine Brandwache sein. Achte aber darauf, dass sie a) ausgebildet ist und b) während der ganzen Tätigkeit anwesend ist, sowie nach Vollendung der Tätigkeit regelmäßig kontrolliert... nicht selten entstehen die Brände ein wenig später.

Ich hoffe das hilft dir weiter!

Martin
„Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
(Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

Niko

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4

Dienstag, 21. Februar 2012, 08:28

Ist diese Brandwache irgendwo gesetzlich verankert

Hallo,

gesetzlich? Nein.
Aber die Sachversicherer haben Vorgaben und Richtlinien, an die ihr euch halten müsst. Sonst gefährdet ihr euren Versicherungsschutz.
Z. B. FM Global hat eigene Formulare und eigene Vorschriften. Wenn ihr dort Kunde seid, könnt ihr euch für den Download freischalten lassen.

Gruß, Niko.
- Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

peter

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5

Dienstag, 21. Februar 2012, 10:40

Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern - Sie könnten an einem Druckfehler sterben. - Mark Twain -

dieterdttfr

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6

Dienstag, 21. Februar 2012, 14:06

Brandwache

hier noch eine Informationsqelle,

die BGHW Kompakt 19 Ausgabe 12.2010 (11/11) Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten

Gruß aus dem Bergischen Land

Dieter

Michael Kleppsch

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7

Dienstag, 21. Februar 2012, 14:23

Hallo,
bei uns geht ohne Schweißerlaubniss gar nichts.
Wir haben den Vordruck so geändert das er auch ein Nachweis für die durchgeführte Brandwache ist.
»Michael Kleppsch« hat folgende Datei angehängt:
  • Schw.doc (41,98 kB - 13 mal heruntergeladen - zuletzt: 15. Mai 2012, 18:19)
Gruß Micha

Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

kuddel

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Dienstag, 21. Februar 2012, 15:09

Die Brandwache ist in der BGR 500 im Kapitel 2.26 "Schweißen Schneiden und verwandte Verfahren" unter Punkt 3.8.3 verankert.

Fehlende Brandwachen haben aber einen großen Vorteil, so kommt man wenigstens mal zu einer neuen Flughafenhalle :17: .

viele Grüße

kuddel

SimonSchmeisser

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Dienstag, 21. Februar 2012, 22:16

Hallo,

definiere die Brandwache und ihre Zeiten selbst. So beugst du Versicherungs-und Haftungsproblemen vor.


davon würde ich abraten, insbesondere was die Überwachungszeit nach Beendigung der Arbeiten angeht.
Um Versicherungs- /Haftungs-/ und Strafrechtliche Probleme zu umgehen, sollte man mit seiner Versicherung/
zuständige Brandschutzdienststelle Rücksprache halten und sich daran dann orientieren.

2011 war ich für den Brandschutz in einem Kaufhaus in Mannheim zuständig, war hier auch Thema- Link:
[Diskussion] SiGeKo- Weisungsbefugnis? Persönliche Eignung?
Kann sich ja jeder mal selbst anhand der damaligen Bilder ausmalen, wie das Versicherungs-/ Haftungs-
und Strafrechtlich beurteilt worden wäre, im Schadensfall.

Der "Schuss" kann natürlich auch nach hinten losgehen, wie aktuell bei einem Kunden von mir. Dieser
(Industriebebtrieb) führt umfangreiche Bauarbeiten auf seinem Werksgelände durch. Nach
Einschätzung der zuständigen Brandschutzdienststelle entstehen dadurch derartig große Gefahren, dass
permanent für die Dauer der Arbeiten, 4 Feuerwehrkräfte vorhanden sein müssen. :D


Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de

thoko

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Mittwoch, 22. Februar 2012, 08:27

Danke für die vielen Antworten, hat mir alles Weitergeholfen.
"Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
Erich von Däniken