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Registrierungsdatum: 20. Dezember 2010
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Brandwache
In einigen Publikationen habe ich gelesen, dass beim Schweißen eine Brandwache gestellt werden soll, z.B. um mit dem erforderlichen Löschgerät einen Entstehungsbrand zu bekämpfen.
Bei uns kommt es schon mal vor, dass Fremdfirmen nur mit einer Person anwesend sind.
Ist diese Brandwache irgendwo gesetzlich verankert? Oder wie macht Ihr das in euren Unternehmen?
Danke und Helau
Erich von Däniken
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Registrierungsdatum: 28. Mai 2009
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Schweißerlaubnisschein
definiere die Brandwache und ihre Zeiten selbst. So beugst du Versicherungs-und Haftungsproblemen vor.
:Schland:
VGB Reinhard
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Registrierungsdatum: 12. Februar 2012
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BG Zugehörigkeit: VBG
ich würde in entsprehend gefährdeten Bereichen auch unbedingt selbst die Notwendigkeit einer Brandwache festlegen. Denn laut BGR 500, Kapitel 2.26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Schweißarbeiten in Bereichen mit BRand- und Explosionsgefahren nur ausgeführt werden wenn eine Brandentstehung verhindert und eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen ist. Kann die BRandentstehung nicht verhindert werden müssen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dies kann z.B. eine Brandwache sein. Achte aber darauf, dass sie a) ausgebildet ist und b) während der ganzen Tätigkeit anwesend ist, sowie nach Vollendung der Tätigkeit regelmäßig kontrolliert... nicht selten entstehen die Brände ein wenig später.
Ich hoffe das hilft dir weiter!
Martin
(Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)
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Registrierungsdatum: 13. Januar 2009
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Ist diese Brandwache irgendwo gesetzlich verankert
Hallo,
gesetzlich? Nein.
Aber die Sachversicherer haben Vorgaben und Richtlinien, an die ihr euch halten müsst. Sonst gefährdet ihr euren Versicherungsschutz.
Z. B. FM Global hat eigene Formulare und eigene Vorschriften. Wenn ihr dort Kunde seid, könnt ihr euch für den Download freischalten lassen.
Gruß, Niko.
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2005
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http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/ol…02_12/index.php
http://www.ra-kotz.de/schweissarbeiten.htm
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexs…f&xid=316317,36
http://www.schadenprisma.de/sp/SpEntw.ns…69?OpenDocument
http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachar…gungsverfahren/
peter
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Registrierungsdatum: 17. Juni 2011
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Brandwache
die BGHW Kompakt 19 Ausgabe 12.2010 (11/11) Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
Gruß aus dem Bergischen Land
Dieter
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Registrierungsdatum: 3. Mai 2010
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Beruf: Sicherheitsfachkraft
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BG Zugehörigkeit: RCI
bei uns geht ohne Schweißerlaubniss gar nichts.
Wir haben den Vordruck so geändert das er auch ein Nachweis für die durchgeführte Brandwache ist.
Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
Wohnort: Hamburg
Beruf: externe SiFa, Bio-Ingenieur, Chemielaborant
Fehlende Brandwachen haben aber einen großen Vorteil, so kommt man wenigstens mal zu einer neuen Flughafenhalle
.viele Grüße
kuddel
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2010
Wohnort: Ketsch (Rhein- Neckar Kreis)
Beruf: Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann
BG Zugehörigkeit: VBG
definiere die Brandwache und ihre Zeiten selbst. So beugst du Versicherungs-und Haftungsproblemen vor.
davon würde ich abraten, insbesondere was die Überwachungszeit nach Beendigung der Arbeiten angeht.
Um Versicherungs- /Haftungs-/ und Strafrechtliche Probleme zu umgehen, sollte man mit seiner Versicherung/
zuständige Brandschutzdienststelle Rücksprache halten und sich daran dann orientieren.
2011 war ich für den Brandschutz in einem Kaufhaus in Mannheim zuständig, war hier auch Thema- Link:
[Diskussion] SiGeKo- Weisungsbefugnis? Persönliche Eignung?
Kann sich ja jeder mal selbst anhand der damaligen Bilder ausmalen, wie das Versicherungs-/ Haftungs-
und Strafrechtlich beurteilt worden wäre, im Schadensfall.
Der "Schuss" kann natürlich auch nach hinten losgehen, wie aktuell bei einem Kunden von mir. Dieser
(Industriebebtrieb) führt umfangreiche Bauarbeiten auf seinem Werksgelände durch. Nach
Einschätzung der zuständigen Brandschutzdienststelle entstehen dadurch derartig große Gefahren, dass
permanent für die Dauer der Arbeiten, 4 Feuerwehrkräfte vorhanden sein müssen.
Gruß
Simon Schmeisser
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de
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Registrierungsdatum: 20. Dezember 2010
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Erich von Däniken
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