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Registrierungsdatum: 13. Januar 2012
Wohnort: Lossburg
Beruf: Betriebsmittelkonstrukteur und Teilzeit-SiFa
BG Zugehörigkeit: BGHM
Essen in der Pause an der Werkbank
wurde neulich von den MA angesprochen dass sie ab sofort in ihrer Pause an einen vom Arbeitsplatz (Werkbank Werkzeugbau) getrennten Ort gehen sollen und dort ihr Essen zu sich nehmen sollen.
Ist dass rechtens?? Darf der Chef ihnen dass so vorschreiben?? Gibts da ne gesetzliche Regelung???
MfG Schmeiss
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Registrierungsdatum: 5. Februar 2010
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Beruf: Freiberufliche Sicherheitsfachkraft, Störfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Sachverständiger nach §29a
Hobbys: Dampflokomotiven
BG Zugehörigkeit: Chemie
ein explizites gesetzliches Verbot ist mir nicht bekannt. Es gibt aber so etwas wie allgemeine Hygieneregeln und gesunden Menschenverstand. Wenn die Gesundheit der Mitarbeiter beim Vespern an der Werkbank gefährdet ist, kann der Chef aber ein entsprechendes Verbot aussprechen und sollte dies auch tun.
Wer möchte schon wie auf dem Bild dargestellt vespern?
Gruß
Andreas
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 13. Januar 2009
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Beruf: Dipl. Ing., SHE Engineer, Auditor OHSAS18001
Hobbys: 103A2, Typ2 T3
BG Zugehörigkeit: AUVA, BG ETEM, BG HM
was sagt denn eure Gefährdungsbeurteilung dazu? Da muss ja was darüber drin stehen.
Ansonsten ist es eine Regel der allgemeinen (Arbeits-)Hygiene, dass Essen und Arbeiten getrennt werden sollten. Alles was inkorporiert wird, kommt nur schwer wieder raus. Äußerliche Kontaminationen sind deutlich geringer im Risiko.
Eindeutig verboten ist es über das ChemG bzw. GefStoffV. D.h. beim Umgang mit Gefahrstoffen ist Nahrungsaufnahme strikt verboten.
Und zu meiner Zeit im Werkzeugbau gab es jede Menge Gefahrstoffe (Öle, Bohrwasser, Reiniger, Schleifpaste,...)
Weiterhin gilt Nahrungsaufnahme als eigenwirtschaftliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit (Pflicht des Arbeitnehmers). Der Arbeitgeber ist berechtigt, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu untersagen.
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Gruß, Niko.
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
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Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele
BG Zugehörigkeit: BGW
Hallo,
ein explizites gesetzliches Verbot ist mir nicht bekannt. Es gibt aber so etwas wie allgemeine Hygieneregeln und gesunden Menschenverstand. Wenn die Gesundheit der Mitarbeiter beim Vespern an der Werkbank gefährdet ist, kann der Chef aber ein entsprechendes Verbot aussprechen und sollte dies auch tun.
Wer möchte schon wie auf dem Bild dargestellt vespern?
Gruß
Andreas
Dieses Bild fiel mir auch spontan ein.
Aber es gibt durchaus eindeutige Vorgaben des Verzehrverbotes am Arbeitsplatz. Sowohl die BiostoffV, wie auch die GefahrstoffV, bzw. die entprechenden Technischen Regeln sprechen das aus.
Und wenn man bedenkt, dass auch am Holz- oder Metallarbeitsplatz in aller Regel Kontaminationen mit Gefahrstoffen, durchaus auch mit biologischen Arbeitsstoffen stattfinden, dann kann schon die Gefährdungsbeurteilung keine andere Antwort liefern, als ein Verzehrverbot.
Narrenfreier Gruß
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Registrierungsdatum: 26. Mai 2006
Wohnort: Hannover
Beruf: QHSE-Manager/SiFa
Hobbys: ?!?!?!
BG Zugehörigkeit: BG RCI
Der Ketzer...
Losgelöst von arbeitsschutzrechtlichen Belangen hat der "Chef" auch einfach Hausrecht. Wenn er das Essen am Arbeitsplatz untersagt - dann darf der das. Fragt mal euren Betriebsrat...
In diesem Sinne
Der Michael
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Anfänger
Registrierungsdatum: 27. September 2011
Wohnort: Wuppertal
Beruf: Student
BG Zugehörigkeit: BGHM
Arbeit und Essen hat in verschieden Räumen statt zu finden.
Gruß Andi
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Registrierungsdatum: 13. Januar 2012
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Beruf: Betriebsmittelkonstrukteur und Teilzeit-SiFa
BG Zugehörigkeit: BGHM
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