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Schmeiss

Schüler

  • »Schmeiss« ist männlich
  • »Schmeiss« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 15. Februar 2012, 09:52

Essen in der Pause an der Werkbank

Hallo,

wurde neulich von den MA angesprochen dass sie ab sofort in ihrer Pause an einen vom Arbeitsplatz (Werkbank Werkzeugbau) getrennten Ort gehen sollen und dort ihr Essen zu sich nehmen sollen.

Ist dass rechtens?? Darf der Chef ihnen dass so vorschreiben?? Gibts da ne gesetzliche Regelung???





MfG Schmeiss

andreas68723

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  • »andreas68723« ist männlich

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2

Mittwoch, 15. Februar 2012, 10:07

Hallo,

ein explizites gesetzliches Verbot ist mir nicht bekannt. Es gibt aber so etwas wie allgemeine Hygieneregeln und gesunden Menschenverstand. Wenn die Gesundheit der Mitarbeiter beim Vespern an der Werkbank gefährdet ist, kann der Chef aber ein entsprechendes Verbot aussprechen und sollte dies auch tun.

Wer möchte schon wie auf dem Bild dargestellt vespern?

Gruß

Andreas
»andreas68723« hat folgende Datei angehängt:
  • Arbeitsplatz.jpg (66,52 kB - 63 mal heruntergeladen - zuletzt: 24. Februar 2012, 14:13)
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Niko

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3

Mittwoch, 15. Februar 2012, 10:18

Hallo,

was sagt denn eure Gefährdungsbeurteilung dazu? Da muss ja was darüber drin stehen.

Ansonsten ist es eine Regel der allgemeinen (Arbeits-)Hygiene, dass Essen und Arbeiten getrennt werden sollten. Alles was inkorporiert wird, kommt nur schwer wieder raus. Äußerliche Kontaminationen sind deutlich geringer im Risiko.

Eindeutig verboten ist es über das ChemG bzw. GefStoffV. D.h. beim Umgang mit Gefahrstoffen ist Nahrungsaufnahme strikt verboten.
Und zu meiner Zeit im Werkzeugbau gab es jede Menge Gefahrstoffe (Öle, Bohrwasser, Reiniger, Schleifpaste,...)

Weiterhin gilt Nahrungsaufnahme als eigenwirtschaftliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit (Pflicht des Arbeitnehmers). Der Arbeitgeber ist berechtigt, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu untersagen.
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Gruß, Niko.
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elschwoabos

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4

Mittwoch, 15. Februar 2012, 11:27

Hallo,

ein explizites gesetzliches Verbot ist mir nicht bekannt. Es gibt aber so etwas wie allgemeine Hygieneregeln und gesunden Menschenverstand. Wenn die Gesundheit der Mitarbeiter beim Vespern an der Werkbank gefährdet ist, kann der Chef aber ein entsprechendes Verbot aussprechen und sollte dies auch tun.

Wer möchte schon wie auf dem Bild dargestellt vespern?

Gruß

Andreas

Dieses Bild fiel mir auch spontan ein. ;)
Aber es gibt durchaus eindeutige Vorgaben des Verzehrverbotes am Arbeitsplatz. Sowohl die BiostoffV, wie auch die GefahrstoffV, bzw. die entprechenden Technischen Regeln sprechen das aus.
Und wenn man bedenkt, dass auch am Holz- oder Metallarbeitsplatz in aller Regel Kontaminationen mit Gefahrstoffen, durchaus auch mit biologischen Arbeitsstoffen stattfinden, dann kann schon die Gefährdungsbeurteilung keine andere Antwort liefern, als ein Verzehrverbot.

Narrenfreier Gruß

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

MichaelD

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5

Mittwoch, 15. Februar 2012, 18:01

Der Ketzer...

...ist wieder da 8)

Losgelöst von arbeitsschutzrechtlichen Belangen hat der "Chef" auch einfach Hausrecht. Wenn er das Essen am Arbeitsplatz untersagt - dann darf der das. Fragt mal euren Betriebsrat...



In diesem Sinne

Der Michael
Wenn unser Gehirn so einfach strukturiert wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir so einfach strukturiert dass wir es nicht könnten! (Unbekannter Verfasser)

Dalten

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6

Samstag, 18. Februar 2012, 16:04

Wenn das intern geregelt ist (Festlegung durch AG) nehmt es in die Betriebsanweisung mit auf. Haben wir auch so gemacht und so wird es den Mitarbeitern direkt bei der Bekanntgabe mitgeteilt.
Arbeit und Essen hat in verschieden Räumen statt zu finden. ;)
Gruß Andi

Schmeiss

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7

Mittwoch, 22. Februar 2012, 11:17

Dankeschön, habt mir sehr geholfen.