[Diskussion] Feuerlöschspray im Betrieb
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2010
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Feuerlöschspray im Betrieb
werden bei euch Feuerlöschsprays in den Betrieben eingesetzt?
Wenn ja, erfolgt eine Anrechnung auf die Löschmitteleinheiten?
Eine Berücksichtigung soll nach Willen vom Werkfeuerwehrverband/ Berufsfeuerwehren,
bereits bei der ASR 2/2 erfolgen, siehe hier: http://prymos.de/media/dokumente/wfv_an_bma_20110610.pdf
Was ein Löschspray ist, siehe zum Beispiel hier:
http://www.youtube.com/watch?v=kTOSztu-K9Q (Achtung Werbevideo)
Gruß
Simon Schmeisser
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de
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Registrierungsdatum: 11. Januar 2012
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werden bei euch Feuerlöschsprays in den Betrieben eingesetzt?
Diese Sprays werden schon seit Jahren in Feuerwehrkreisen sehr heftig diskutiert.
Ich habe mir, da ich selbst Brandschutzausbildung in unseren Einheiten betreibe, ein sehr heftig beworbenes Löschspray gekauft und getestet.
(Grund: bei Feldküchen lassen sich in der Regel nur 2 kg-(ABC)-Löscher unterbringen. Eine andere Lösung wäre dort sinnvoll. Löscher mit Zulassung für Fettbrände sind nicht gerade Platzsparend)
Brandklasse A (Advendskranz): Der Sprühstrahl war so heftig, das von dem brennenden Advendskranz brennende Teile davonflogen.
Brandklasse B (Alkohol): der Sprühstrahl verteilte die brennende Flüssigkeit sehr gleichmäßig auf der dahinter liegenden Fläche.
Mein Fazit: Unbrauchbar.
Dann lieber eine Löschdecke oder ein schneller Wurf durch's offene Fenster ...
S.O.
Sapere aude!
(Horaz)
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Anfänger
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Die Menge wo ausgebracht wird langt nicht
Aber auch wir sind der Meinung das Löscher auch handlicher werden sollen und sind auf eine Löschbox gestossen (namenhafter Feuerlöscherhersteller) die eine Schaumlöscher 2l und einen Löschdecke enthält.
Das empfehlemen wir z.B. für Küchenzeilen in klein Nutzung, (Fettbrand abdecken),
=> ohne Zwang hat es einen Schule beschafft die öfters Probleme mit kleinen Brandstiftungen hatte (Toilettenpapier, Jacken usw.)
Die Boxen wurden in den Pult vom Lehrer untergebracht.
Gruß
Weinbär
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Grüße Hans
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Das empfehlemen wir z.B. für Küchenzeilen in klein Nutzung, (Fettbrand abdecken),
hmmm ... Löschdecke und Fettbrand?
Bei einem kleinen Topf mit nur wenig Öl oder Fett mag die Decke funktionieren, aber ist die Menge größer ... keine Chance.
Die Fett- bzw. Öldämpfe steigen durch die Decke, es kommt zur Sättigung des Stoffes -> Oberflächenvergrößerung senkt die Zündtemperatur -> wuuusch ...
Aus dem Grund sorgen "Fettbrandlöscher" ja auch für eine Verseifung der Oberfläche.
In den Stuttgarter Nachrichten war 2009 zu diesem Thema eine sehr interessante Bilderstrecke von einem Friteusenbrand in Esslingen -> hier der Link
(Die Bildserie setzte ich je nach Teilnehmerkreis auch zu Schulung ein: Warum hat das Löschen nicht geklappt?)
=> ohne Zwang hat es einen Schule beschafft die öfters Probleme mit kleinen Brandstiftungen hatte (Toilettenpapier, Jacken usw.)
Die Boxen wurden in den Pult vom Lehrer untergebracht.
Für kleine Brände der Klasse A ist so etwas ideal ... aber auch hier gilt, es sollte vorher geübt werden ...
S.O.
Sapere aude!
(Horaz)
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Bei einer Betriebsbegehung durch einen TAB der BGN entfernte dieser die Löschdecken eigenhändig und bat um Entsorgung ...hmmm ... Löschdecke und Fettbrand?
Bei einem kleinen Topf mit nur wenig Öl oder Fett mag die Decke funktionieren, aber ist die Menge größer ... keine Chance.
Sind denn Löschdecken überhaupt noch erlaubt?
Siehe BGR 111 "Arbeiten in Küchenbetrieben", Kap.1.2.12 Fritteusen
" ...Das Löschen von Öl- und Fettbränden mit Löschdecken kann nach
den bisherigen Erfahrungen nicht mehr zugelassen werden, weil dies mit einem
unakzeptablen Verbrennungsrisiko für den Benutzer verbunden ist."
Den gleichen Satz findet man in der BGR 112 unter Kap.1.6.3 Fettbackgeräte
In der BGI 562 - Brandschutz im Einzelhandel steht in Kap.3 Vorsorge treffen für die Brandbekämpfung:
" ... Zum Löschen von brennenden Personen sollten keine Löschdecken verwendet werden. Denn beim Andrücken der Decke werden brennende oder glühende Stoffteile in die Haut gepresst. Das führt zu zusätzlichen schweren Brandverletzungen. Brennende Personen sollten mit Feuerlöschern gelöscht werden."
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Anfänger
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Öfter was neues...
Als ehemaliger EH- und Katastrophenschutzausbilder habe ich jahrelang den Einsatz von Löschdecken (gerade beim löschen von Personen) propagiert. Und jetzt stellt sich das als falsch heraus.
Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass Löschpulver in offenen Brandwunden gegenüber den in der BGI 562 dargestellten Gefahren der Löschdecken wirklich eine Verbesserung darstellt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Etwas anders sieht die Sache allerdings bei Wasser- oder Schaumlöschern aus. Die würde ich zum löschen von brennenden Personen auch bevorzugen.
Da ich diese Geräte vorziehe (Aufgrund der wesentlich geringeren Sekundärschäden), kann man hier zusätzliche Argumente finden.
viele Grüße
Klaus
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(Ich hänge eine Kopie des Artikels an)
Die Ausbildung mit der Löschdecke hat der BVS (bundesverband für den Selbstschutz) viele Jahre praktiziert - aber das waren Methoden im Zivilschutz, sprich im Verteidigungsfall. Und das hat und hatte wenig mit den Gefährdungen im industriellen oder handwerklichen Bereich zu tun.
Die Knackpunkte beim Ablöschen von Personen sind derer zwei:
- Die Person rennt in der Regel davon, und zwar sehr, sehr schnell ... so schnell kommst du mit Decke oder Löschspraydöschen nicht hinterher.
- Die Decke hilft zwar bei am Boden liegenden Personen, aber dann hat der Betreffende schon erhebliche Brandverletzungen ...
Wichtig ist halt, so schnell wie irgend möglich zu handeln ... und das kann auch bedeuten: Auf den Boden werfen und wälzen!
Es gibt sogar im angelsächsichen Raum die Aktion "Stop - Drop - Roll" (Stop, runter, rollen) für Kinder, wurde auch in Österreich 2009 propagiert.
Ist hier in DE leider nahezu unbekannt.
S.O.
Sapere aude!
(Horaz)
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2010
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Beruf: Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann
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das Löschdecken nicht bei einem Personenbrand eingesetzt werden sollen/dürfen, ist ein
alter Hut. Wenn ich mich recht entsinne, mindestens seit 2002/2003 nach der Rücknahme der DIN.
Gelehrt wird es bei Brandschutzunterweisungen/ Brandschutzbeauftragten- Ausbildungen etc.
trotzdem noch von vielen.
Um den Bogen zum Löschspray wieder zu spannen, die Polizei Hessen setzt das Löschspray u.a.
für Personenbrände ein.
Gruß
Simon Schmeisser
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de
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Löschdecken
die Empfehlung Löschdecken nicht mehr einzusetzen, kann ich nur unterstützen. Ich eliminiere seit Jahren sämtliche Löschdecken in den von mir betreuten Betrieben. Löschdecken dienen rein dekorativen Zwecken. Sie sind weder für Personenbrände, noch für Fettbrände oder Brände in Laboratorien geeignet. Wer einmal versucht hat eine brennende Person mit einer Löschdecke zu löschen, kann ein Lied davon singen. Brennende Personen reagieren nunmal leider nicht rational und bleiben still stehen bis der "Retter" sie mit der Löschdecke einwickelt und die Flammen erstickt. Bei brennenden Personen gibt es meines Erachtens nur eine geeignete Vorgehensweise: Brennende Person mit allen Mitteln am Wegrennen hindern und ebenfalls mit allen Mittel zu Boden werden. Dann den nächsten Feuerlöscher verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Schaum-, Pulver- oder Kohlensäurelöscher handelt. Natürlich sollte man dabei nicht aus unmittelbarer Nähe auf den Kopf oder irgendwelche Körperöffnungen halten. In der Ferne höre ich jetzt schon den Aufschrei irgendwelcher professioneller Gutmenschen. Kälteverbrennungen und Erstickungsgefahr bei Kohlensäure, Augen- und Ohrenentzündungen bei Pulver und Ertrinkungsgefahr
bei Wasserlöschern. Diese Personen sollten sich einfach mal folgende Frage stellen: Was ist besser? Eine Augen- und Ohrenentzündung, eine leichte Kälteverbrennung oder schwere Brandverletzungen, weil niemand sachgemäß mit der Löschdecke umgehen konnte.Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 1. Januar 2011
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Beruf: Sicherheitsingenieur
BG Zugehörigkeit: keine (zwischenstaatl. Organisation)
Zu den Sprays: Ich würde mich wundern, wenn man auf die Löschmitteleinheiten etwas anderes als Feuerlöscher nach EN 2 (plus Wandhydranten) anrechenbar wäre. Die Sprays gehören m.W. nicht dazu. Es handelt sich vielmehr um Konsumentenprodukte, und als solche haben sie durchaus ihre Daseinsberechtigung.
Löschen an Personen: Ich verfolge die Debatte hier in D mit grossem Interesse. In F und B hat man sich darauf verständigt, dass Schnelligkeit oberste Priorität hat, und empfiehlt aus diesem Grund Pulverlöscher.
Gruss, Chrimu
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Registrierungsdatum: 11. Januar 2012
Wohnort: Aichhalden, Baden-Württemberg
Beruf: freier Referent
Hobbys: Katastrophenschutz, CBRN-Multiplikator
BG Zugehörigkeit: UK-Bund
Wenn das IM Hessen meint, das dies der richtige Weg ist und die Herren in Blau immer in den ersten Sekunden nach Brandentstehung vor Ort sind, bitte ...Um den Bogen zum Löschspray wieder zu spannen, die Polizei Hessen setzt das Löschspray u.a. für Personenbrände ein.
Das hier war mein Wagen ... ich hatte Glück, das ich rauskam und zumindest Laptop und Verpflegung noch aus dem Kofferraum raus bekam ... in der Reihenfolge.
Ich persönlich sehe - gerade aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen - nicht ein, für rund 580 ml Löschmittel um die 20 EUR auf den Tisch zu legen, bei einem Produkt, das ich nach 2-3 Jahren (MHD!) als Sondermüll entsorgen muss.
Genau so soll es ja auch sein. Löschen, egal mit was. Hauptsache so schnell wie möglich aus.Löschen an Personen: Ich verfolge die Debatte hier in D mit grossem Interesse. In F und B hat man sich darauf verständigt, dass Schnelligkeit oberste Priorität hat, und empfiehlt aus diesem Grund Pulverlöscher.
S.O.
Sapere aude!
(Horaz)
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Registrierungsdatum: 7. November 2010
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BG Zugehörigkeit: VBG ; BGW
wir haben die Löschspraydosen ( aus einem Baumarkt) bei einem Papierkorbbrand getestet ( auf dem Betriebshof) und ich kann nur sagen Finger weg von den Dingern, die Verteilen das Brandgut über einige m² und
das ist nicht unbedingt der Sinn eines Feuerlöschers.
Zu den Löschdecken kann ich nur sagen, das man die super als Kofferraumschutzmatte verwenden kann aber sonst sollte man die Dinger entsorgen und lieber einen Fettlöscher mehr aufhängen und das Küchenpersonal
regelmäßig unterweisen.
Gruß aus Kerpen
Harald
Kölsch ist die einzige Sprache die man auch trinken kann
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Anfänger
Registrierungsdatum: 27. September 2011
Wohnort: Wuppertal
Beruf: Student
BG Zugehörigkeit: BGHM
Natürlich verändert sich vieles im Laufe der Jahre und wir müssen stetig am Ball bleiben um nicht zurück zu bleiben.
Bei der Bundeswehr habe ich jahrelang die Brandschutzausbildung "Löschen von brennenden Personen" mit der Feuerlöschdecke ausgebildet. Und das war eine super Sache. Wenn ich die Wahl habe zwischen einer Löschdecke und nichts, dann nehme ich die Löschdecke.
In unserer Küche befindet sich ebenfalls eine Löschdecke, obwohl meine Frau das Ding nicht mag. Die wird auch weiterhin da hängen bleiben, weil ich die ganzen Jahre gute Erfahrungen damit gemacht habe. Trotz allem werde ich mir die Vorschriften und Hinweise genau durchlesen und dann muss ich mal weiter schauen. Bis jetzt wurden nur Berufgenossenschaftliche Regeln und Informationen genannt und jeder weiß ja, dass das nichts verbindliches ist.
Gibt es denn zu dem Thema auch verbindliche Gesetze, Verordnungen oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften?
Gruß Andi
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Nein - ich weiß das nicht.... Bis jetzt wurden nur Berufgenossenschaftliche Regeln und Informationen genannt und jeder weiß ja, dass das nichts verbindliches ist.
Erklär mal!
Während ich im Umgang mit (DIN-)Normen in Deiner Weise argumentiere und (hier bekanntermaßen) gelegentlich "schmerzfrei" bin, haben die BGR/BGI mit den zugehörigen Vorgaben für mich einen verbindlichen Charakter, weil es eine Forderung des Unfallversicherers ist.
Ich hätte die Befürchtung, im Schadenfall den Kürzeren zu ziehen, weil ich etwas gemacht habe, was eine BGR / BGI untersagt.
Gleichwohl kann es zahlreiche Fälle geben, in denen man mit anderen / vergleichbaren Maßnahmen die gleiche Arbeitssicherheit erreicht - aber das ist dann wohl mittels einer GefB nachzuweisen.
Also zum Beispiel Löschdecke.
- Ein TAB entfernt alle Löschdecken und verweist auf die BGR / BGI
- Ein Brandschutzberater / eine SiFa sagt, sie hätte gute Erfahrungen gemacht und hängt neue Löschdecken hin.
- Beim Ablöschen einer Person mit Löschdecke entstehen spezifische Brandverletzungen, die auf den Einsatz der Löschdecke zurückzuführen ist.
- Die BG bekommt den Unfallbericht und informiert den TAB, das Vorkommnis an Ort und Stelle zu untersuchen ...
In dieser Preisklasse ist mir nichts bekannt.
Zitat
Gibt es denn zu dem Thema auch verbindliche Gesetze, Verordnungen oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften?
Aber an dieser Stelle der Hinweis: nachdem immer mehr BGV zurückgezogen werden, aber der jeweilige Inhalt dann wundersamerweise in den BGR / BGI auftaucht, bringt mich dieser Umstand schon dazu, diese sehr ernst zu nehmen.
Und noch ein Hinweis:
Wenn bspw. der Schadenversicherer fordert, dass doppelt so viele Rauchmelder und Feuerlöscher vorhanden sein müssen, als die gängigen Vorschriften hergeben - was machst Du dann?
Nun, ich würde, wenn ich den Versicherer nicht anderweitig überzeugen kann, seine Forderung (zähneknirschend) erfüllen und nicht weiter über "Gesetze und Verordnungen" diskutieren, weil mir das im Schadenfall bei der Regulierung einige Diskussionen spart ...
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Registrierungsdatum: 11. Januar 2012
Wohnort: Aichhalden, Baden-Württemberg
Beruf: freier Referent
Hobbys: Katastrophenschutz, CBRN-Multiplikator
BG Zugehörigkeit: UK-Bund
Der Umgang mit der Löschdecke wird auch heute noch ausgebildet, auch im Katastrophenschutz.Bei der Bundeswehr habe ich jahrelang die Brandschutzausbildung "Löschen von brennenden Personen" mit der Feuerlöschdecke ausgebildet. Und das war eine super Sache. Wenn ich die Wahl habe zwischen einer Löschdecke und nichts, dann nehme ich die Löschdecke.
Der Grund ist in diesen Bereichen ganz einfach: Im Einsatz habe ich deutlich schneller eine Decke, Jacke oder ähnliches zur Verfügung als einen Feuerlöscher.
Aber die Löschdecke funktioniert nur dann richtig und gut, wenn der Betroffene ruhig steht oder liegt. Bewegt er sich ... keine Chance.
Ich habe zu dem Thema zumindest noch nichts Verbindliches gefunden.Gibt es denn zu dem Thema auch verbindliche Gesetze, Verordnungen oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften?
Aber du weisst ja, das du in deiner Gefährdungsbeurteilung den "anerkannten Stand der Technik und der Unfallverhütung" berücksichtigen musst.
Und der wird in dieser Hinsicht durch die Empfehlungen und Vorgaben der BG RCI und der BGN vorgegeben.
Was du privat machst, ist wieder eine ganz andere Sache ...
Mir hat's nur einmal in der Küche auf dem Herd gebrannt ... seitdem lasse ich Herd und Topf/Pfanne bzw. Friteuse nicht mehr aus den Augen, egal wer klingelt oder anruft ...
Und genau dort, im privaten Bereich, ordne ich auch das Löschschpraydöschen ein.
Für gewerbliche Bereiche gibt es andere Lösungen, mittlerweile auch 2kg-Schaumlöscher 8A/55B/40F oder, wenn es nur um Stoffe der Brandklasse A geht der gute alte Wasserlöscher.
S.O.
Sapere aude!
(Horaz)
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2011
Wohnort: Oberallgäu
Beruf: Sicherheitsingenieur, Brandschutzbeauftragter
Hobbys: ABC-Fachberater im Brand-und Katastrophenschutz
zum Thema Personenbrände: je schneller der Brand gelöscht ist, desto geringer ist der zu erwartende Schaden. Es sollte also sofort das nächste geeignete Hilfsmittel zum Löschen eingesetzt werden. Wasser-, Pulver-, und Schaum-Feuerlöscher löschen den Brand schneller und sind in der Anwendung wesentlich sicherer als die Löschdecke (schwerer zu handhaben, Eigengefährdung, man muss die brennende Person erst einfangen). Ich rate also möglichst einen Feuerlöscher oder einen Wandhydranten (besser als Feuerlöscher, weil größere Reichweite und danach gleich Wasser zum kühlen der Brandwunden
einzusetzen.Ausnahme ist der CO2-Feuerlöscher: Dieser sollte nur von im Umgang mit dem Gerät geübten Personen bei Personenbränden eingesetzt werden, da dem Opfer bei falscher Anwendung massive Schäden entstehen können. Mir ist ein Fall bekannt, da ist in einem Labor bei einem Versuch der Arm in Brand geraten, ein Helfer hat die Person mit dem CO2-Löscher eingenebelt dass es zu schweren Kälteschäden an Oberkörper, Hals und Gesicht kam. Der Helfer wurde anschließend vom Betroffenen wegen schwerer Körperverletzung verklagt und hat vor Gericht Recht bekommen. Der Helfer dufte eine hohe Summe Schmerzensgeld zahlen.
Die Löschdosen erreichen zwar ein genormtes Leistungsvermögen (z.B. Dose für Fettbrände 5 F, Dose mit Schaum 5 A und 21 B) und ich könnte mir vorstellen dass sie deshalb in die Löschmitteleinheiten mit eingerechnet werden könnten. Aber ich habe bei praktischen Versuchen auch die Erfahrung gemacht, dass man als Anwender erstmal voll aufs Feuer drauf hält und dies dazu führt, dass brennende Teile durch die Gegend fliegen. Besonders gefährlich war dies beim Fettbrandlöscher, da wurde eine schöne Stichflamme beim Löschversuch erzeugt. Wer noch nie mit der Dose geübt hat (und wer macht das schon wenn er sich so ein teures Teil im Baumarkt kauft
begibt sich also durchaus in Gefahr, wenn er versucht mit der Dose ein Feuer zu löschen. Ich rate deshalb allen die Finger davon zu lassen oder es erstmal praktisch auszuprobieren (bitte ohne sich selbst dabei in Gefahr zu begeben 
schöne Grüße
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Registrierungsdatum: 17. November 2008
Wohnort: Stuttgart
Beruf: SIFA
Hobbys: Kunst, Garten und Reisen
BG Zugehörigkeit: BGHM
betreue mehrere Unternehmen, davon setzt keiner Feuerlöschsprays ein.werden bei euch Feuerlöschsprays in den Betrieben eingesetzt
Alle benutzen die guten und bewährten Feuerlöscher.
Gruß Olaf
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