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Anfänger
Registrierungsdatum: 12. April 2011
Wohnort: Westerwald
Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
BG Zugehörigkeit: RCI
Meldung von Arbeitsunfällen an die Bezirksregierung (Betrieblicher Arbeitsschutz)
Aus langer Vergangenheit wußte ich das z.B. Unfälle mit Aufzügen generell zu melden waren.
Nun war ein Behördenvertreter da und meinte er muss!! zu Absturzunfällen als auch Unfällen mit elektrischem Strom direkt informiert werden.
Kann mir jemand sagen woher er das ableitet? Gibt es evtl. weitere Unfälle die sofort gemeldet werden müssen.
LG
Hui-Waeller
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Registrierungsdatum: 8. August 2011
Wohnort: Remscheid
Beruf: Sifa
Hobbys: Musik machen, Handball, Segeln
BG Zugehörigkeit: BGHM
meiner Meinung nach leitet er das aus den §§21 ff Arbeitsschutzgesetz ab.
Wir halten das seit Jahren so, dass Die Behörde (die nennen sich ja alle 2 Jahre anders) immer eine Kopie der Unfallanzeige bekommt.
Bisher haben die sich über zu viel oder zu wenig Papier auch noch nicht beschwert. Und ich glaube, das die sich an den Unfallschwerpunkten orientieren. (Bei uns im Moment Arbeitssicherheit auf Dächern und Ladungssicherung)
Bei schweren oder tödlichen Unfällen sind BG und Behörde ohnehin zu informieren.
Gottseidank hatten wir noch keinen Toten aber ein appes Stück Finger. Und da kommt das schon gut rüber, wenn der Kollege Behörde vom Betrieb informiert wird und nicht von der Polizei, weil die rufen da auch an.
Michael
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Registrierungsdatum: 29. Oktober 2011
Wohnort: Diepholz
Beruf: Sicherheitsingenieur
BG Zugehörigkeit: BGRCI
http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webc…r-8/_p-1/i.html
Auszug:
"Nach Paragraf 193 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist ein Arbeitsunfall dann meldepflichtig, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod des Versicherten zur Folge hat."
Meldungspflicht spezifischer Unfälle kann ich hier nicht erkennen.
Gruß
Flügelschraube
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Registrierungsdatum: 21. November 2011
Wohnort: Stuttgart
Beruf: Umweltschutztechniker, Gefahrstoffel.
Hobbys: Computer.
BG Zugehörigkeit: UKBW
...Nun war ein Behördenvertreter da und meinte er muss!! zu Absturzunfällen als auch Unfällen mit elektrischem Strom direkt informiert werden.
...
Da hätte ich mit der klassischen Gegenfrage geantwortet, die man bei Unterweisungen ja auch immer gestellt bekommt: "Wo steht das?"
Derjenige der etwas einfordert sollte ja in der Lage sein, seine Forderung zu untermauern.
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Anfänger
Registrierungsdatum: 12. April 2011
Wohnort: Westerwald
Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
BG Zugehörigkeit: RCI
wo steht das
Die Stimmung war etwas gereizt und da wollte ich erstmal ganz ruhig bleiben. Dann werde ich beim nächsten Besuch unseres TAB den einmal befragen bzw. vorher diese Frage telef. stellen.
Dann hat dieser Zeit sich selbst zu informieren. Zu unserem TAB haben wir einen sehr sehr guten Kontakt.
Das mit den mehr als drei Ausfalltagen ist klar und wurde auch so praktiziert doch wollte man direkt telefonisch informiert werden. Warum auch immer......
Mal sehen was sonst noch für Antworten kommen.
Hui-Waeller
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Registrierungsdatum: 3. Mai 2010
Wohnort: Mecklenburg- Vorpommern
Beruf: Sicherheitsfachkraft
Hobbys: Motorrad
BG Zugehörigkeit: RCI
wir melden Unfälle über das Intranet / Extranet direkt an die BG. Die Behörde bekommt das auch (Optional gibt es den Button Kopie an das Gewerbeaufsichtsamt Behörde).
Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-
Hallo
wir melden Unfälle über das Intranet / Extranet direkt an die BG. Die Behörde bekommt das auch (Optional gibt es den Button Kopie an das Gewerbeaufsichtsamt Behörde).
Hallo,
genauso mache ich das! Die Behörde bekommt immer den zusätzlichen Klick bei dem Button. Weitere Vorteile des Extranets sind:
- Zeitnahe Prüfung des Beitragsausgleichverfahrens zwischendurch ohne Aufforderung
- Seminaranmeldung mit direkter Übersicht über freie Seminarplätze
- Direkte, digitale, übersichtliche Archivierung von Unfällen und angemeldeten Seminaren
Nachteil:
- Keine Voreinstellung für ein Benutzerprofil möglich, bei jeder Meldung eines Unfalles und auch Seminaranmeldung müssen die Stammdaten des Bearbeiters neu eingegeben werden
Schnecke004


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Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen
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Registrierungsdatum: 10. August 2005
Wohnort: NRW
Beruf: Sicherheitsingenieur
BG Zugehörigkeit: BGRCI
Bei den Betrieben die unter Bergrecht stehen findest du diese Informationen hier Melden von Ereignissen.
Gruß RaBau
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