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Hui-Waeller

Anfänger

  • »Hui-Waeller« ist männlich
  • »Hui-Waeller« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 1. Februar 2012, 09:20

Meldung von Arbeitsunfällen an die Bezirksregierung (Betrieblicher Arbeitsschutz)

Hallo gibt es eine Quelle in der ich nachlesen kann welche Unfälle direkt der Bezirksregierung (Gewerbeaufsicht - Betrieblicher Arbeitsschutz) gemeldet werden müssen.

Aus langer Vergangenheit wußte ich das z.B. Unfälle mit Aufzügen generell zu melden waren.

Nun war ein Behördenvertreter da und meinte er muss!! zu Absturzunfällen als auch Unfällen mit elektrischem Strom direkt informiert werden.

Kann mir jemand sagen woher er das ableitet? Gibt es evtl. weitere Unfälle die sofort gemeldet werden müssen.

LG

Hui-Waeller

ixetic

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2

Mittwoch, 1. Februar 2012, 11:51

Hallo hui-Waeller,

meiner Meinung nach leitet er das aus den §§21 ff Arbeitsschutzgesetz ab.
Wir halten das seit Jahren so, dass Die Behörde (die nennen sich ja alle 2 Jahre anders) immer eine Kopie der Unfallanzeige bekommt.
Bisher haben die sich über zu viel oder zu wenig Papier auch noch nicht beschwert. Und ich glaube, das die sich an den Unfallschwerpunkten orientieren. (Bei uns im Moment Arbeitssicherheit auf Dächern und Ladungssicherung)
Bei schweren oder tödlichen Unfällen sind BG und Behörde ohnehin zu informieren.
Gottseidank hatten wir noch keinen Toten aber ein appes Stück Finger. Und da kommt das schon gut rüber, wenn der Kollege Behörde vom Betrieb informiert wird und nicht von der Polizei, weil die rufen da auch an.
Grüße aus dem Bergischen Land

Michael

Flügelschraube

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Mittwoch, 1. Februar 2012, 12:14

Die DGUV nimmt in Ihre Zeitschrift Stellung zu der Frage der Meldepflicht:

http://www.arbeit-und-gesundheit.de/webc…r-8/_p-1/i.html

Auszug:
"Nach Paragraf 193 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII ist ein Arbeitsunfall dann meldepflichtig, wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod des Versicherten zur Folge hat."

Meldungspflicht spezifischer Unfälle kann ich hier nicht erkennen.

Gruß
Flügelschraube

tiefflieger

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Mittwoch, 1. Februar 2012, 12:59

...Nun war ein Behördenvertreter da und meinte er muss!! zu Absturzunfällen als auch Unfällen mit elektrischem Strom direkt informiert werden.
...

Da hätte ich mit der klassischen Gegenfrage geantwortet, die man bei Unterweisungen ja auch immer gestellt bekommt: "Wo steht das?"
Derjenige der etwas einfordert sollte ja in der Lage sein, seine Forderung zu untermauern.

Hui-Waeller

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5

Mittwoch, 1. Februar 2012, 14:54

wo steht das

OK zuerst einmal muss ich schmunzeln, denn genau das lag mir auf den Lippen!!! ABER

Die Stimmung war etwas gereizt und da wollte ich erstmal ganz ruhig bleiben. Dann werde ich beim nächsten Besuch unseres TAB den einmal befragen bzw. vorher diese Frage telef. stellen.

Dann hat dieser Zeit sich selbst zu informieren. Zu unserem TAB haben wir einen sehr sehr guten Kontakt.

Das mit den mehr als drei Ausfalltagen ist klar und wurde auch so praktiziert doch wollte man direkt telefonisch informiert werden. Warum auch immer......

Mal sehen was sonst noch für Antworten kommen.

Hui-Waeller

Michael Kleppsch

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6

Mittwoch, 1. Februar 2012, 15:05

Hallo
wir melden Unfälle über das Intranet / Extranet direkt an die BG. Die Behörde bekommt das auch (Optional gibt es den Button Kopie an das Gewerbeaufsichtsamt Behörde).
Gruß Micha

Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

Schnecke004

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7

Donnerstag, 2. Februar 2012, 19:15

Hallo
wir melden Unfälle über das Intranet / Extranet direkt an die BG. Die Behörde bekommt das auch (Optional gibt es den Button Kopie an das Gewerbeaufsichtsamt Behörde).

Hallo,
genauso mache ich das! Die Behörde bekommt immer den zusätzlichen Klick bei dem Button. Weitere Vorteile des Extranets sind:

- Zeitnahe Prüfung des Beitragsausgleichverfahrens zwischendurch ohne Aufforderung
- Seminaranmeldung mit direkter Übersicht über freie Seminarplätze
- Direkte, digitale, übersichtliche Archivierung von Unfällen und angemeldeten Seminaren

Nachteil:
- Keine Voreinstellung für ein Benutzerprofil möglich, bei jeder Meldung eines Unfalles und auch Seminaranmeldung müssen die Stammdaten des Bearbeiters neu eingegeben werden
Gruß
Schnecke004

:282::256:
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Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

RaBau

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Samstag, 4. Februar 2012, 19:51

Hallo Hui-Waeller

Bei den Betrieben die unter Bergrecht stehen findest du diese Informationen hier Melden von Ereignissen.

Gruß RaBau