Welche Regale müssen geprüft werden?
Ich hatte jetzt das Glück das Ich den Regalprüfer Schein machen durfte. Nun meine Frage! Muss eigentlich alles was Regal heißt, sprich auch Regale für klein teile wie z.B.: für schrauben oder Aktenordner ... die nur 1,50m hoch sind geprüft werden oder nur die wirklich schweren Regale ab einer bestimmten Fachlast?
Gruß Marcel
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Anfänger
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Außer bei IKEA könnte man da Erfolg haben ;-)
Gruß vom See
Timo
Ich verstehe es bei den Paletten Regalen das die Geprüft werden müssen aber nicht bei kleinen Regalen für z.B. Ordnern oder schrauben...
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Anfänger
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Also google spuckt bei dem Wort "Lagergut" z.B. folgendes raus http://lager7.eu/lagergut.html
Ich behaupte das "Lagergut" ein Produkt sind oder zu einem Produkt werden. Soll heißen: deine Aktenordner sind kein Lagergut sondern Dinge des täglichen Arbeitslebens - keine Prüfung notwendig. Sind die aber eingelagert weil Archiv und damit nicht im alltäglichen Gebrauch, dann muss das Lagerregal geprüft werden.
Das Kleinzeugs in den Kisten wird zu einem Produkt also Regal prüfen.
Eine Inaugenscheinnahme reicht bei bagatell Fällen - also Kleinregale etc ... m.E. aus - außer der Hersteller will es anders!
Timo
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Geprüft wird stets auf Sicherheit und nicht primär um bestimmte Formulierungen oder Begriffe zu erfüllen.
Gruß
Flügelschraube
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eine Möglichkeit währe zu unterscheiden ist wie die Regale beschickt werden
ein / auslagern mit Technik, (Stapler Kran....) = Revision
manuelles ein / auslagern = Prüfung vor Benutzung des Arbeitsmittels durch den jeweiligen MA (täglich)
Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-
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Habe letzte Woche auch beim Tüv den Prüfer für Regalsysteme gemacht.
Grundsätzlich sind es Arbeitsmittel.
Es kommt erst mal darauf an, als was der Hersteller sein Artikel verkauft.
Aber anbei mal Seiten darüber....im Anhang.
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Nein. "Grundsätzlich" ist falsch (s.u.).... Prüfer für Regalsysteme gemacht.
Grundsätzlich sind es Arbeitsmittel.
Was denn nun? "Grundsätzlich" oder "das, was der Hersteller sagt"?
Zitat
Es kommt erst mal darauf an, als was der Hersteller sein Artikel verkauft.
Und seit wann ist rechtsverbindlich, was ein Hersteller / Lieferant / Anbieter behauptet?
Schließlich gibt es auch Dienstleister, die behaupten, man müsse eine Schulung als Regalprüfer machen, nur weil es eine DIN-Norm gibt ...
Überflüssig ... und was der TÜV möglicherweise nicht ausführt, ist Kap. 6.1
Zitat
Aber anbei mal Seiten darüber....im Anhang.
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. "
Hier steht nichts von "ortsfesten Regalen".
Im Übrigen schließe ich mich Toni an, der zu Recht schrieb:
... schau mal hier nach, da haben wir das thema bis zum ende diskutiert.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »a.r.ni« (4. Februar 2012, 12:46)
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na ja
Wenn jemand denkt die Schulung wäre Überflüssig ist mir das auch egal....
Wir hatten die Auflage vom Auditor für die Zertifizierung in Unserem Betrieb die Regale prüfen zu lassen.
Sogar Schränke wenn der Hersteller sie als Regale verkauft....hatten wir aber Glück.
Und der Lehrgang ist billiger als wenn jedes Jahr ein Prüfer kommt...
Mfg Wolle
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