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jüflü

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1

Montag, 30. Januar 2012, 07:29

Betriebsvereinbarung G25/ G41

Hallo zusammen.

Wie viele von Euch haben, genau wie wir, das Problem, die Eignung des Mitarbeiters bei Fahr- und Steuertätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefahr nachzuweisen.

Aus diesem Grund möchten wir eine Betriebsvereinbarung über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen abschliessen.

Bei meinen Recherchen im Internet habe ich einige BVs gefunden, die sich damit beschäftigen, aber in keiner ist irgendetwas geregelt, was den Schutz des "untauglichen" Mitarbeiters betrifft. Nach meiner Meinung muß in so einer BV geregelt werden, wie man mit solchen Fällen umgeht. Dazu gehören Versetzung, Schulungsmaßnahmen, Kündigung (Z.B. bei Verweigerung der Untersuchung) etc.

Hat von euch jemand so eine BV?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen

nj1964

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2

Montag, 30. Januar 2012, 08:10

Tipp

Moin jüflü,

bevor Du Dich in diese Arbeit stürzt, besprich das Thema erstmal mit dem Betriebsrat. Ich bin dabei ziemlich auf die Schnauze gefallen, weil der BR aus mir unerfindlichen Gründen nicht mitgespielt hat.

Gruß aus dem Norden

nj 1964

jüflü

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3

Montag, 30. Januar 2012, 08:45

Hallo nj 1964,

danke für Deine schnelle antwort. Unser BR ist momentan diesbezüglich eher abweisend. Dies liegt zum einem am Untersuchungsumfang (Urin und Blutuntersuchungen), und zum anderen eben daran, das sie nur an den Schutz des Mitarbeiters denken, der untersucht werden soll. Da muß ich noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Für mich geht es hier um Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter.

Gruß

Jürgen

elschwoabos

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4

Montag, 30. Januar 2012, 09:07

Hallo nj 1964,

danke für Deine schnelle antwort. Unser BR ist momentan diesbezüglich eher abweisend. Dies liegt zum einem am Untersuchungsumfang (Urin und Blutuntersuchungen), und zum anderen eben daran, das sie nur an den Schutz des Mitarbeiters denken, der untersucht werden soll. Da muß ich noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Für mich geht es hier um Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter.

Aber genau dann dann würde ich das nicht ohne BR machen. Erst die Überzeugung, dann möglichst eine gemeinsames Anschreiben.

Hardy
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(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

jüflü

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5

Montag, 30. Januar 2012, 09:49

Hallo Hardy,

bin mit dem BR im Gespräch. Wäre einfacher wenn ich ne BV vorlege, in der ihre Bedenken ausgeräumt werden.

Gruß

Jürgen

elschwoabos

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Montag, 30. Januar 2012, 10:59

Hallo Hardy,

bin mit dem BR im Gespräch. Wäre einfacher wenn ich ne BV vorlege, in der ihre Bedenken ausgeräumt werden.

Gruß

Jürgen

Was hindert euch daran, euch gemeinsam an einen Tisch zu setzen: Sifa, BA, BR, GF?
Ich bin einklich immer der Meinung, dass man am Erfolgreichsten ist, wenn möglichst viele eine Entscheidung tragen können, weil sie bei der Entscheidung mit im Boot waren.
Du kannst ja als Sifa die Moderatoren-Rolle übernehmen.

Hardy
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Twister666

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Montag, 30. Januar 2012, 20:46

Hallo Jürgen,

bei dem Thema schlagen zwei Herzen in meiner Brust.

1. Solch eine Klausel gehört zu allererst in den Arbeitsvertrag "der Mitarbeiter verpflichtet sich die für seine Tätigkeit notwendigen Qualifikationen und Nachweise der Tauglichkeit zu erbringen"

2. Hat der LKW Fahrer keinen Führerschein mehr, wird dies unter Umständen auch zu Arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Da die G 25 "leider" keine Pflichtuntersuchung ist, schlagen wir uns alle unnütz mit diesem Thema rum.....der Arbeitgeber ist verpflichtet sich von der körperlichen und fachlichen Eignung zu überzeugen.

Fachlich sollte weniger das Problem sein, aber da nur die wenigsten von uns auch Arbeitsmediziner sind, ist körperlich ohne "Eignungsuntersuchung" de facto ausgeschlossen. Selbst wenn der Mitarbeiter
körperliche Einschränkungen haben sollte und die Weitergabe des Untersuchungsergebnisses ablehnt (Geeignet oder nicht), wird dies im schlimmsten Fall zu einer "Kündigung" führen, da der AG die Eignung nicht mehr nachweisen kann.

Dies sollte sowohl dem Mitarbeiter aber auch dem Betriebsrat klar sein.

Räum deinen Mitarbeitern einfach ein Vorsprache Recht bei Eurem BR Vorsitzenden ein und aus die Maus ;o)

Ansonsten wünsche ich dir einen guten Rechtsbeistand bei der Formulierung (ich spreche aus Erfahrung).

MFG Twister666

P.s. bei weiteren Fragen gern per PN


jüflü

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Dienstag, 31. Januar 2012, 07:07

Hallo Twister 666,

die Idee mit den Arbeitsverträgen ist gut, funktioniert aber nur bei Neueinstellungen.

Bei bestehenden Verträgen gestaltet sich die Sache schon schwieriger. Keine Ahnung ob es rechtlich Möglich ist im Rahmen einer Änderungskündigung ohne Gegenleistung solche Klauseln einzubauen. Habe gerade von einer Firma erfahren, dass sie die Angelegenheit über die Fahraufträge regeln. Der Fahrauftrag wird bis zum Nachuntersuchungstermin befristet. Kein OK vom BA- kein neuer Fahrauftrag. Es geht mir aber auch darum, Mitarbeiter die ihre Gesundheit z.B. durch jahrelange Schichtarbeit verlieren, ein Stück weit zu schützen. Ich denke das die Mitarbeiter mehr Verständnis für die Arbeitssicherheit aufbringen, wenn auch die soziale Sicherheit berücksichtigt wird. Letzlich profitieren wir SIFAs von Mitarbeitern, die aus Überzeugung den Arbeitsschutz umsetzen.

Gruß

Jürgen

wseekatz

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Dienstag, 31. Januar 2012, 09:58

Arbeitsmedizinische Grunduntersuchung G25 und G40

:thumbsup: :thumbsup: Genau über diese Problematik haben wir eine BV abgeschlossen. Abgekürzt steht in unserer BV: Ist Eignung nicht mehr gegeben wird mitArb.Med. AN und Br zuerst gesprochen bevor AG informiert wird. Geht nichts- wird mit AG und BR nach möglichkeiten gesucht. Die Gefahr, das Dritten was passiert ist größer anzusehen ,als das man an dieser Ecke nichts vereinbaren würde. Wenn man sich (BR) an dieser stelle verweigern würde und es gäbe ein Unfall, den man mit einer Untersuchung vielleicht vermieden hätte - wäre man der A... des Standortes. Und deshalb haben wir diese Vereinbarung getroffen. Es ist eigentlich unverständlich, das der Gesetzgeber gerade die Betriebsräte mit dieser Frage in Zugzwang gebracht hat - den egal was er macht - ist er der Buhmann. Aber bis jetzt waren alle so ertüchtigt, das es keine Probleme gab. Und alle BR`s standen hinter dem Abschluss der BV und das ist auch wichtig. :thumbsup:

Viele Grüße und entscheide Dich für die BV :thumbup:
Hefeweizen macht schön-habe früher viel getrunken!

jüflü

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Freitag, 3. Februar 2012, 07:00

Herzlichen Dank an allefür die Unterstützung!

Habe 2 Tage gesessen und mir die Finger wundgetippt, Entwurf ist fertig. :thumbsup:

Nun können sich GL und BR darüber streiten, wie die entgültige Fassung aussieht.

Stehe natürlich Beiden Seiten zur Beratung zur Verfügung.

Schönes Wochenende

Jürgen

jüflü

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Freitag, 3. Februar 2012, 07:03

Sorry,

musste erst suchen wie ich das Thema als erledigt markieren kann!

peter

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Freitag, 3. Februar 2012, 08:02

... und hier habe ich ein paar muster-betriebsvereinbarungen zu diesem thema gefunden

http://www.vdbw.de/Aktuell-Detailansicht…7d485020.0.html

http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/473.pdf



peter
Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern - Sie könnten an einem Druckfehler sterben. - Mark Twain -

Arne

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Freitag, 3. Februar 2012, 09:15

Bitte mit Vorsicht behandeln!

Hallo!

Obwohl auf der Seite einige sinnvolle Betriebsvereinbarungen versammelt sind, ist auch hier klar zu erkennen, wo die Probleme der Betriebsräte bei der G25 liegen: u.U. müssen die Kollegen eine Blut- und/oder Urinuntersuchung zulassen, weil sonst ihre Eignung nicht eindeutig erwiesen werden kann.
Außerdem möchte keiner die Kollegen mit so einem Untersuchungsergebnis allein lassen, was je nach Betrieb ziemlich problematisch werden kann. Gerade in kleineren Betrieben kann auch bei "bedingter Eignung" schon eine arbeitsrechtliche Konsequenz drohen. Solche Gespräche und Verhandlungen sind echt fies.

Ich möchte aber noch auf den Text 8 hinweisen: Hier wird die Schweigepflicht des Betriebsarztes und die Eigenverantwortlichkeit des Mitarbeiters umgangen, indem der MA aufgefordert wird, das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen. Hier liegt aber gerade der Unterschied zwischen den in der ArbMedVV festgelegte PFLICHTuntersuchungen, und den ANGEBOTSUntersuchungen. Der Betriebsarzt darf die Eignung eines Mtarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber nur bekanntgeben, wenn es sich um eine PFLICHTUntersuchung handelt. Eine G25 gehört nicht dazu, und dementsprechend darf das Ergebnis nur dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. Wenn der MA jetzt selber los geht, und die Untersuchungsergebnisse dem AG in die Hand drückt, ist der Betriebsarzt mit seiner Schweigepflicht elegant aus dem Schneider. Bei der G25 kann man die Verpflichtung zur Mitteilung des Ergebnisses vielleicht noch rechtfertigen, aber das Interesse, auf diesem Wege auch ausführliche Untersuchungsergebnisse zu allen möglichen medizinischen Fragestellungen zu bekommen, wird natürlich enorm sein.

Also OBACHT!

Arne
I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
(Terry Pratchett)