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Anfänger
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011
Wohnort: Breitenfelde
Beruf: SIFA
BG Zugehörigkeit: BGN
Betriebsvereinbarung G25/ G41
Wie viele von Euch haben, genau wie wir, das Problem, die Eignung des Mitarbeiters bei Fahr- und Steuertätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefahr nachzuweisen.
Aus diesem Grund möchten wir eine Betriebsvereinbarung über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen abschliessen.
Bei meinen Recherchen im Internet habe ich einige BVs gefunden, die sich damit beschäftigen, aber in keiner ist irgendetwas geregelt, was den Schutz des "untauglichen" Mitarbeiters betrifft. Nach meiner Meinung muß in so einer BV geregelt werden, wie man mit solchen Fällen umgeht. Dazu gehören Versetzung, Schulungsmaßnahmen, Kündigung (Z.B. bei Verweigerung der Untersuchung) etc.
Hat von euch jemand so eine BV?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
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Hobbys: schwimmen, tanzen
BG Zugehörigkeit: BG Bau
Tipp
bevor Du Dich in diese Arbeit stürzt, besprich das Thema erstmal mit dem Betriebsrat. Ich bin dabei ziemlich auf die Schnauze gefallen, weil der BR aus mir unerfindlichen Gründen nicht mitgespielt hat.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Anfänger
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011
Wohnort: Breitenfelde
Beruf: SIFA
BG Zugehörigkeit: BGN
danke für Deine schnelle antwort. Unser BR ist momentan diesbezüglich eher abweisend. Dies liegt zum einem am Untersuchungsumfang (Urin und Blutuntersuchungen), und zum anderen eben daran, das sie nur an den Schutz des Mitarbeiters denken, der untersucht werden soll. Da muß ich noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Für mich geht es hier um Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter.
Gruß
Jürgen
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
Wohnort: 52525 Heinsberg
Beruf: Sifa, Fachkrankenpfleger A+I mit zehnjähriger Leitungserfahrung a.D., Pellworm-Fan.
Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele
BG Zugehörigkeit: BGW
Aber genau dann dann würde ich das nicht ohne BR machen. Erst die Überzeugung, dann möglichst eine gemeinsames Anschreiben.Hallo nj 1964,
danke für Deine schnelle antwort. Unser BR ist momentan diesbezüglich eher abweisend. Dies liegt zum einem am Untersuchungsumfang (Urin und Blutuntersuchungen), und zum anderen eben daran, das sie nur an den Schutz des Mitarbeiters denken, der untersucht werden soll. Da muß ich noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten. Für mich geht es hier um Gesundheitsschutz für alle Mitarbeiter.
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Anfänger
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011
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Beruf: SIFA
BG Zugehörigkeit: BGN
bin mit dem BR im Gespräch. Wäre einfacher wenn ich ne BV vorlege, in der ihre Bedenken ausgeräumt werden.
Gruß
Jürgen
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
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Beruf: Sifa, Fachkrankenpfleger A+I mit zehnjähriger Leitungserfahrung a.D., Pellworm-Fan.
Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele
BG Zugehörigkeit: BGW
Hallo Hardy,
bin mit dem BR im Gespräch. Wäre einfacher wenn ich ne BV vorlege, in der ihre Bedenken ausgeräumt werden.
Gruß
Jürgen
Was hindert euch daran, euch gemeinsam an einen Tisch zu setzen: Sifa, BA, BR, GF?
Ich bin einklich immer der Meinung, dass man am Erfolgreichsten ist, wenn möglichst viele eine Entscheidung tragen können, weil sie bei der Entscheidung mit im Boot waren.
Du kannst ja als Sifa die Moderatoren-Rolle übernehmen.
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Registrierungsdatum: 10. April 2011
Wohnort: Frankfurt am Main
Beruf: Leitung Zentrales Arbeitsschutzmanagement
BG Zugehörigkeit: Handel und Warendistribution
bei dem Thema schlagen zwei Herzen in meiner Brust.
1. Solch eine Klausel gehört zu allererst in den Arbeitsvertrag "der Mitarbeiter verpflichtet sich die für seine Tätigkeit notwendigen Qualifikationen und Nachweise der Tauglichkeit zu erbringen"
2. Hat der LKW Fahrer keinen Führerschein mehr, wird dies unter Umständen auch zu Arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Da die G 25 "leider" keine Pflichtuntersuchung ist, schlagen wir uns alle unnütz mit diesem Thema rum.....der Arbeitgeber ist verpflichtet sich von der körperlichen und fachlichen Eignung zu überzeugen.
Fachlich sollte weniger das Problem sein, aber da nur die wenigsten von uns auch Arbeitsmediziner sind, ist körperlich ohne "Eignungsuntersuchung" de facto ausgeschlossen. Selbst wenn der Mitarbeiter
körperliche Einschränkungen haben sollte und die Weitergabe des Untersuchungsergebnisses ablehnt (Geeignet oder nicht), wird dies im schlimmsten Fall zu einer "Kündigung" führen, da der AG die Eignung nicht mehr nachweisen kann.
Dies sollte sowohl dem Mitarbeiter aber auch dem Betriebsrat klar sein.
Räum deinen Mitarbeitern einfach ein Vorsprache Recht bei Eurem BR Vorsitzenden ein und aus die Maus ;o)
Ansonsten wünsche ich dir einen guten Rechtsbeistand bei der Formulierung (ich spreche aus Erfahrung).
MFG Twister666
P.s. bei weiteren Fragen gern per PN
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Anfänger
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011
Wohnort: Breitenfelde
Beruf: SIFA
BG Zugehörigkeit: BGN
die Idee mit den Arbeitsverträgen ist gut, funktioniert aber nur bei Neueinstellungen.
Bei bestehenden Verträgen gestaltet sich die Sache schon schwieriger. Keine Ahnung ob es rechtlich Möglich ist im Rahmen einer Änderungskündigung ohne Gegenleistung solche Klauseln einzubauen. Habe gerade von einer Firma erfahren, dass sie die Angelegenheit über die Fahraufträge regeln. Der Fahrauftrag wird bis zum Nachuntersuchungstermin befristet. Kein OK vom BA- kein neuer Fahrauftrag. Es geht mir aber auch darum, Mitarbeiter die ihre Gesundheit z.B. durch jahrelange Schichtarbeit verlieren, ein Stück weit zu schützen. Ich denke das die Mitarbeiter mehr Verständnis für die Arbeitssicherheit aufbringen, wenn auch die soziale Sicherheit berücksichtigt wird. Letzlich profitieren wir SIFAs von Mitarbeitern, die aus Überzeugung den Arbeitsschutz umsetzen.
Gruß
Jürgen
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Registrierungsdatum: 16. Dezember 2007
Wohnort: 55278 mommenheim
Beruf: BR/Schlosser/Sifa
Hobbys: radfahren,laufen,urlaub
BG Zugehörigkeit: chemie
Arbeitsmedizinische Grunduntersuchung G25 und G40
Viele Grüße und entscheide Dich für die BV
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Anfänger
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011
Wohnort: Breitenfelde
Beruf: SIFA
BG Zugehörigkeit: BGN
Habe 2 Tage gesessen und mir die Finger wundgetippt, Entwurf ist fertig.
Nun können sich GL und BR darüber streiten, wie die entgültige Fassung aussieht.
Stehe natürlich Beiden Seiten zur Beratung zur Verfügung.
Schönes Wochenende
Jürgen
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Anfänger
Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011
Wohnort: Breitenfelde
Beruf: SIFA
BG Zugehörigkeit: BGN
musste erst suchen wie ich das Thema als erledigt markieren kann!
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2005
Wohnort: Anhalt und Sachsen
Beruf: DC und Sifa
Hobbys: Fotografie, Bergwandern
BG Zugehörigkeit: BGETEM
http://www.vdbw.de/Aktuell-Detailansicht…7d485020.0.html
http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/473.pdf
peter
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Anfänger
Registrierungsdatum: 26. Mai 2010
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Betriebsrat
Hobbys: Musik
BG Zugehörigkeit: BG ETEM
Bitte mit Vorsicht behandeln!
Obwohl auf der Seite einige sinnvolle Betriebsvereinbarungen versammelt sind, ist auch hier klar zu erkennen, wo die Probleme der Betriebsräte bei der G25 liegen: u.U. müssen die Kollegen eine Blut- und/oder Urinuntersuchung zulassen, weil sonst ihre Eignung nicht eindeutig erwiesen werden kann.
Außerdem möchte keiner die Kollegen mit so einem Untersuchungsergebnis allein lassen, was je nach Betrieb ziemlich problematisch werden kann. Gerade in kleineren Betrieben kann auch bei "bedingter Eignung" schon eine arbeitsrechtliche Konsequenz drohen. Solche Gespräche und Verhandlungen sind echt fies.
Ich möchte aber noch auf den Text 8 hinweisen: Hier wird die Schweigepflicht des Betriebsarztes und die Eigenverantwortlichkeit des Mitarbeiters umgangen, indem der MA aufgefordert wird, das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen. Hier liegt aber gerade der Unterschied zwischen den in der ArbMedVV festgelegte PFLICHTuntersuchungen, und den ANGEBOTSUntersuchungen. Der Betriebsarzt darf die Eignung eines Mtarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber nur bekanntgeben, wenn es sich um eine PFLICHTUntersuchung handelt. Eine G25 gehört nicht dazu, und dementsprechend darf das Ergebnis nur dem Mitarbeiter mitgeteilt werden. Wenn der MA jetzt selber los geht, und die Untersuchungsergebnisse dem AG in die Hand drückt, ist der Betriebsarzt mit seiner Schweigepflicht elegant aus dem Schneider. Bei der G25 kann man die Verpflichtung zur Mitteilung des Ergebnisses vielleicht noch rechtfertigen, aber das Interesse, auf diesem Wege auch ausführliche Untersuchungsergebnisse zu allen möglichen medizinischen Fragestellungen zu bekommen, wird natürlich enorm sein.
Also OBACHT!
Arne
(Terry Pratchett)
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