[Frage] Hörgeräte und Hörschutz
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Anfänger
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Hörgeräte und Hörschutz
Liebe Grüsse! wcalm
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Wichtig: Hier sind meiner Meinung nach der Arbeitsmediziner und der behandelnde Ohrenarzt gefordert. Der Arbeitsmedizinier sollte in Rücksprache mit dem behandelnden Ohrenarzt in Abhängigkeit der Diagnose, des Gehörschadens, des verwendeten Hörgerätes eine Aussage treffen können welcher Gehörschutz geeignet bzw. notwendig ist und sich mit dem Hörgerät verträgt (so dass keine Rückkopplungen mehr entstehen). Ebenso könnte die BG evtl. beratend zur Seite stehen sobald bekannt ist welche Art von Gehörschutz geeignet ist.
Eine regelmäßige G20-Untersuchung wird hoffentlich bereits durchgeführt
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2011
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Registrierungsdatum: 29. Oktober 2011
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Hörgeschädigte und Lärmarbeitsplätze
Ich möchte nochmal explizit darauf hinweisen, dass es seit neuem einen Gehörschutz für Hörgeschädigte gibt.
Mit diesem Hörgerät (Wird von der Kasse bezahlt) kann auch an Lärmarbeitsplätzen gearbeitet werden.
Eine BG-Zulassung ist vorhanden.
Das Thema liegt mir aus eigener Erfahrung sehr am Herzen.
Die Idee dass der Hörgeschädigte einfach ihr Hörgerät ausmachen könnte ist eine .... na, sagen wir mal nicht so gute.
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Die Idee dass der Hörgeschädigte einfach ihr Hörgerät ausmachen könnte ist eine .... na, sagen wir mal nicht so gute.
hmmm, da sagt die BGR 194 "Benutzung von Gehörschutz" was anderes,
3.3.11 Tragen von Hörgeräten
Hörgeräte sollen im Lärmbereich grundsätzlich nicht getragen werden. Ohrpassstücke ausgeschalteter Hörgeräte sind kein Ersatz für Gehörschützer. Jedoch besteht im Einzelfall die Möglichkeit, ein ausgeschaltetes Hörgerät als Ersatz für einen Gehörschutzstöpsel zu verwenden. Dazu muss die Otoplastik in Kombination mit einem ausgeschalteten Hörgerät als Gehörschutz geprüft und zertifiziert sein, was die Mindestschalldämmung nach DIN EN 352-2 einschließt. Außerdem muss die Otoplastik für den Schalldruckpegel am Arbeitsplatz geeignet sein.
Hörgeräte können dann im Lärmbereich verwendet werden, wenn sie als Gehörschutz geeignet sind. Diese Eignung soll durch eine Baumusterprüfbescheinigung nachgewiesen sein. Es ist sicherzustellen, dass der am Ohr wirksame Tages-Lärmexpositionspegel (L‘EX,8h) den Wert von 85 dB(A) nicht erreicht. Dies soll vom zuständigen Hörgeräteakustiker in Absprache mit dem Betriebsarzt durch eine geeignete Messung überprüft werden.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-194.pdf
aber wie du schreibst, gibt es ja Hörgeräte die im Lärmbereich als Gehörschutz geeignet sind
Grüße
awen
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Registrierungsdatum: 22. Dezember 2011
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hatte gestern grad die BG wegen ähnlichen Fall im Haus. Ganz klare Aussage: Keine Hörgeräte im Lärmbereich, wegen dem verlust des restlichen Hörvermögens. Das Hörgerät verstärkt den Lärm. Mittlerweile soll es aber angpaßten Gehörschutz mit Hörgerät geben.
Gruß Ossis
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Registrierungsdatum: 29. Oktober 2011
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eine nicht aktuelle Meinung wird nicht dadurch richtig, wenn sie nur oft genug wiederholt wird.
Bitte macht euch kundig bei www.hoerluchs.com
Originaltext:
"Die Weltneuheit ICP ist als Hörgerät mit Gehörschutzotoplastk zugelassen nach der PSA-Richtlinie und ist im Heil- und Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. ..."
Ich würde es sehr gut finden, wenn diese Info aktiv weiter gegeben würde.
Dass es dabei im Moment nur einen Hersteller gibt, finde ich schade. Ich habe aus Gründen der Werbung den Hersteller bislang nicht genannt (außer in privaten Mails).
Zusatz:
Es gibt Gehörschutzotoplastiken, die schnell genug sind Impulsschall zu unterdrücken, während ansonsten ein normales Gespräch geführt werden kann.
Der erschwingliche Preis für solche Einsätze liegt unter 15 Euro.
Grüße
Flügelschraube
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