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Frank_sibe

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Dienstag, 24. Januar 2012, 12:09

Abgase aus Laborabzug filtern?

Hallo!

In unserer Produktionshalle soll ein Laborabzug aufgestellt werden. Hier soll zeitweise mit Säure gearbeitet werden. Ist eine Reinigung der Abluft zwingend notwendig oder benötige ich nur einen Abluftventilator? Wer kann mir hier sagen, wo ich mögliche Grenzwerte nachlesen kann?

Gruß Frank
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toni

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Dienstag, 24. Januar 2012, 12:20

Hallo Frank,

als erste orientierung würde ich in der BGI 850-0 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien Grundlagen und Handlungshilfen " nachschauen, eventuell hilft dir das weiter.
Gruß Toni
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Erwin Vogt

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3

Dienstag, 24. Januar 2012, 13:03

Hallo Frank

Vieleicht hilft das.


Grüße aus dem Rheinland

erwin
»Erwin Vogt« hat folgende Datei angehängt:
  • TRGS-900.doc (890,88 kB - 7 mal heruntergeladen - zuletzt: 3. Februar 2012, 07:54)

tiefflieger

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4

Dienstag, 24. Januar 2012, 15:40

Weder Laborrichtlinie, noch TRGS 900 halte ich hier für passend. Da dürfte das Immissionsschutzrecht greifen, allerdings ist man bei Säure (welche???) und Laborabzugsmaßstab wohl außerhalb dieses gesetzlichen Regelungsbereiches. Ein Abluftwäscher dürfte hier eher als Ausnahme vorkommen.

Amaranth

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5

Dienstag, 24. Januar 2012, 19:25

Hi
Da dürfte das Immissionsschutzrecht greifen

Greift das nicht eher zum Schutz der Umwelt?


Ich hätte noch die TRGS 500 und die TRGS402 im Angebot :D

LG A

tiefflieger

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6

Mittwoch, 25. Januar 2012, 07:48

Hi
Da dürfte das Immissionsschutzrecht greifen

Greift das nicht eher zum Schutz der Umwelt?

Die Ausgangsfrage war doch:
In unserer Produktionshalle soll ein Laborabzug aufgestellt werden....Ist eine Reinigung der Abluft zwingend notwendig ...?

Es geht also um die Abluft des Laborabzuges und diese wird in der Regel ins Freie geleitet.

Frank_sibe

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Mittwoch, 25. Januar 2012, 09:25

Hallo,
danke schon mal für die Hinweise. Es handelt sich hier um Arbeiten mit Lösungen aus Schwefelsäure und Flusssäure (<7%) (Glas ätzen). Die Abgase können durchaus giftig bzw. gesundheitsschädlich sein. Nur entstehen diese nicht ununterbrochen 8 Stunden wie in einem Chemischen Labor.

Gruß Frank
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DerStefan

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8

Mittwoch, 25. Januar 2012, 10:45

Luftgrenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

Bei einem Laborabzug muss sichergestellt werden, das die abgeführte Luft nicht an anderer Stelle zu einer Gefährdung führt.

Für jeden Stoff mit dem in dem Labor umgegangen wird gibt es ein Sicherheitsdatenblatt, in dem vorhandene Grenzwerte angegeben sind.

Die Rückführung von Luft aus Absauganlagen in die Raumluft ist nur unter sehr strengen Auflagen gestattet.

In unserem Betrieb ist das genehmigt worden weil wir bei allen Stoffen in der Abluft um mehr als den Faktor 10 unter den Grenzwerten liegen und bei CMR-Stoffen eine 100% Rückhaltung haben. Dazu wurden allein für das Labor zwei Abluftwäscher in der Halle aufgestellt für die es dann auch umfangreiche Prüf-/und Wartungspläne gibt. Grundsätzlich muss die Abluft auch dann Gefahrstofffrei sein, wenn sie nach außen geführt wird. siehe TA-Luft.
Der Optimist sagt: Wir leben in der bestmöglichen Welt die es geben kann! :rolleyes:


Der Pessimist sagt: Das befürchte ich auch! ;(

DerStefan

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9

Mittwoch, 25. Januar 2012, 10:58

Ich nochmal.

Flusssäure ist ein "Sauzeug" besser Finger weg ;(

Auszug aus dem SDB für Flusssäure Begrenzug der Expositionszeit 4 x 15 Minuten/Schicht bei 2ppm(1,66mg/m³) TWA 1ppm

Akute inhalative Toxizität : 0,04mg/l über 30 Minuten.

Flusssäure ohne geeigneten Gaswäscher ist unverantwortlich.
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Der Pessimist sagt: Das befürchte ich auch! ;(

tiefflieger

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Mittwoch, 25. Januar 2012, 13:32

Flusssäure ist ein "Sauzeug" besser Finger weg ;(
...Flusssäure ohne geeigneten Gaswäscher ist unverantwortlich.

Wenn man Glas ätzen möchte kommt man wohl um die Flusssäure nicht herum. Alternativ könnte man mit Natronlauge ran gehen, dafür dann wochenlang auf ein Ergebnis warten.
Der 4.BImSchV ist nichts zu entnehmen, der 39.BImSchV ebenfalls nicht. Der TA-Luft auch nicht so ganz, nur unter Punkt 5.4.3.21 Anlagen der Nummer 3.21: Anlagen zur Herstellung von Bleiakkumulatoren findet sich "die Emissionen an Schwefelsäure im Abgas dürfen die Massenkonzentration 1 mg/m3 nicht überschreiten."
Das würde ich als Richtgröße verwenden, die wahrscheinlich nicht erreicht wird.
Bei den zu erwartenden Minimalmengen an Flußsäure in der Abluft (Dampfdruck 40 hPa) halte ich einen Abluftwäscher in diesem Anwendungsfall für verzichtbar.

Frank_sibe

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Donnerstag, 26. Januar 2012, 14:06

Hallo,

Das die Abgase aus dem Raum heraus in die Umwelt abgeleitet werden, halte ich für selbstverständlich.
@DerStefan: Nur nochmal zum Verständnis: Der Ventilator zieht die Luft durch den Abzug und der Wäscher reinigt die Abluft, bevor sie in die Umwelt gelangt. Der Laborabzug dient natürlich dazu, daß der MA keiner Gefährdung ausgesetzt wird. Das ist auch gewährleistet, wenn kein Wäscher zwieschen Abzug und Kamin geschaltet wurde.

Meine Frage ist, ab welcher Gefahrstoffkonzentration im Abgas ein Wäscher zwingend vorgeschrieben ist. Sollte diese Konzentration verteilt über 8 Stunden nicht erreicht werden, macht auch der Mehraufwand eines Wäschers keinen Sinn. Weder die TA-Luft noch die BimSchG machen dazu eindeutige Aussagen.
Danke für eure Hilfe.

Gruß Frank
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Donnerstag, 26. Januar 2012, 14:34

Hallo Frank,

eine explizite Forderung nach einem Abluftwäscher (technische Lösung) wirst du in Verordnungen und Gesetzen nicht finden. Dort werden nur einzuhaltende Konzentrationswerte an Schadstoffen geregelt. Wie ihr diese einhaltet, ist eure Entscheidung.

Beim Laborabzug ins Freie kommt wohl das BImSchG zum Tragen. Da eure Anlage wohl nicht unter die 4. BImSchV fällt (genehmigungsbedürftige Anlage gem. BImSchG), könnte der §22ff des BImSchG (zweiter Abschnitt) greifen.
D.h. ihr könntet die Genehmigungsbehörde (Landratsamt?) über die Anlage informieren und erhaltet dann einen Grenzwert und ggf. weitere Bestimmungen zum Betrieb der Anlage. Je nachdem wie eure geographische Lage (Industriegebiet?) und euer Verhältnis zur Nachbarschaft ist, solltet ihr das auch proaktiv tun.
Genehmigungsbehörden sind hier oft gar nicht so umständlich.

Gruß, Niko.

PS @Amaranth: Zur Umwelt gehören auch die Menschen (Zitat BImSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.)
- Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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Donnerstag, 26. Januar 2012, 17:26

Beim Laborabzug ins Freie kommt wohl das BImSchG zum Tragen. Da eure Anlage wohl nicht unter die 4. BImSchV fällt (genehmigungsbedürftige Anlage gem. BImSchG), könnte der §22ff des BImSchG (zweiter Abschnitt) greifen. ... Genehmigungsbehörden sind hier oft gar nicht so umständlich.

Und diese wird die TA Luft heranziehen, also eine Verwaltungsvorschrift.
Diese gibt die Emissionswerte für HF an unter
5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe: Klasse II
... Fluor und seine gasförmigen Verbindungen, angegeben als Fluorwasserstoff ...
den Massenstrom je Stoff 15 g/h
oder die Massenkonzentration je Stoff 3 mg/m3


Das sollte mit der Absaugung auch ohne Filter / Abgaswäsche möglich sein.

Zitat

PS @Amaranth: Zur Umwelt gehören auch die Menschen (Zitat BImSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.)
Ja, aber: das BImSchG mit den zugehörigen Verordnungen sieht die genannten Menschen und Pflanzen außerhalb des Betriebsgeländes einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
D.h. es ist gemäß BImSchG (z. B. im Zusammenhang mit der Störfallverordnung) egal, ob die Mitarbeiter tot umfallen, so lange nicht das Gänseblümchen hinter dem Zaun zum Betriebsgelände das Köpfchen hängen lässt (das ist überspitzt formuliert, zeigt aber die unterschiedliche Zuständigkeit von Gesetzen). ;(
Arbeitsschutz wird allerdings in der 9. Verordnung zum BImSchG relevant, wenn für die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage die Einhaltung von Arbeitsschutzauflagen nachgewiesen werden muss ... :D
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

Niko

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14

Freitag, 27. Januar 2012, 09:39

D.h. es ist gemäß BImSchG (z. B. im Zusammenhang mit der Störfallverordnung) egal, ob die Mitarbeiter tot umfallen, so lange nicht das Gänseblümchen hinter dem Zaun zum Betriebsgelände das Köpfchen hängen lässt

Hallo a.r.ni,

[Ironie an]
...deswegen legen wir die immer vor die Tür...
Das schönt auch die Statistik...
[Ironie aus]

Ansonsten wird sich an dieser leidigen Situation vorerst nichts ändern. Das Umweltgesetzbuch ist ja auch gescheitert ... ;(

Schönes Wochenende,
Niko.
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Frank_sibe

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Donnerstag, 2. Februar 2012, 15:37

Vielen Dank erstmal an alle die mir Tips geben konnten.
Chef hat entschieden: Ohne Abluftwäscher geht nichts! Auch wenn die Grenzwerte jetzt eingehalten werden und kein Wäscher notwendig wäre heißt das nicht, daß jeder sich in Zukunft auch dran hält (und ein Wäscher notwendig wäre, der aber nicht eingebaut ist).
Also bauen wir einen dran! Dann sind wir immer auf der sicheren Seite! :thumbsup:

Gruß Frank
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