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blacksock

Fortgeschrittener

  • »blacksock« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 23. Januar 2012, 11:26

Lagerhalle: Wer muss Feuerlöscher stellen - Mieter oder Vermieter?

Hallo,


wir haben eine 1000 m^2 Lagerhalle angemietet. Jetzt kam die Frage auf, wer die Feuerlöscher stellen muss. Meine Info ist, dass sich der Vermieter um die Erstausstattung kümmern muss, der Mieter aber die Folgekosten für Prüfungen etc. zu tragen hat.

Andererseits steht in allen Vorschriften, dass sich der Arbeitgeber um die Sicherheit seiner Beschäftigten, also natürlich auch um den Brandschutz kümmern muss und entsprechend u. a. Feuerlöscher stellen muss.

Oder ist das ganze eine vertraglich zu regelnde Angelegenheit zw. Mieter und Vermieter?

Safety-Officer

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2

Montag, 23. Januar 2012, 11:59

Im Grunde hat jeder der Beteiligten Pflichten im Brandschutz.
Der KomNet-Dialog 10459 stellt es aus meiner Sicht gut und verständlich dar.
Beste Grüße,
S.O.

Sapere aude!
(Horaz)

kuddel

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3

Montag, 23. Januar 2012, 11:59

Hallo blacksock,

der Arbeitgeber hat sich um den Brandschutz zu kümmern. Wie er das macht ist sein Problem, d.h im konkreten Fall kommt es auf den Pacht/Mietvertrag an.

viele Grüße

kuddel

Dalten

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4

Montag, 23. Januar 2012, 12:12

Hallo,
ich schätze die Lage folgendermaßen ein:
1. Derjenige der die Halle anmietet steht in der Verantwortung und muss den Brandschtutz sicherstellen.
2. Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung §2 Abs. 1 (1) Arbeitsstätten sind: Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
3. Danach folgt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR13/1,2 Feuerlöscheinrichtungen. Punkt 4, der aussagt, dass Feuerlöscher(-einrichtungen) nach Art und Umfang vorhanden sein müssen.
4. Schau auch nochmal hier rein: BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.
5. Für weitere Ansprüche die DIN 14406 Instandhaltung Feuerlöscher und die VDS 2001 Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
Gruß Andi

MichaelD

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5

Montag, 23. Januar 2012, 14:48

Hi Blacksock,

...de der Vermieter i.d.R. sehr wenig über Aktivitaeten seiner Mieter weiss, kann er eine solche Ausruestung gar nicht vornehmen. Hier spielt ja nicht ausschliesslich die Groesse der Halle ein Rolle, sondern vielmehr die potentielle Brandlast - wird also zwangslaeufig auf euren Schultern sitzen...



In diesem Sinne

Der Michael
Wenn unser Gehirn so einfach strukturiert wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir so einfach strukturiert dass wir es nicht könnten! (Unbekannter Verfasser)

blacksock

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6

Dienstag, 24. Januar 2012, 13:15

Im Grunde hat jeder der Beteiligten Pflichten im Brandschutz.
Der KomNet-Dialog 10459 stellt es aus meiner Sicht gut und verständlich dar.
Danke euch allen. Der komnet-Beitrag trifft es aber am besten. Ich habe mich gestern noch mit einem befreundeten Fachanwalt für Baurecht unterhalten, der genau das gleiche gesagt hat.