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Schmeiss

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1

Freitag, 20. Januar 2012, 09:50

Transport verletzter Mitarbeiter nach Arbeitsunfall

Hallo,

hätte mal ne Frage: Wie habt ihr in euren Betrieben den Transport verletzter Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall geregelt??

Also ich rede von den Unfällen wo weniger schwer sind (leicht Schnittwunden wo die Frage besteht nähen lassen oder nicht), lasst ihr den Verletzten von nem Kollegen ins Krankenhaus oder den Arzt fahren oder ruft ihr immer Krankenwagen oder Taxi??

Weiß jemand wie die BG dazu steht?



MfG Markus

Gerryzrx

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2

Freitag, 20. Januar 2012, 10:28

Hallo Markus,

die selbe Frage ist bei uns letztens auch aufgetaucht. Ich habe dann unseren BA angefunkt. Er hat mir die Empfehlung gegeben diese Entscheidung dem Ersthelfer zu überlassen, dafür wurden sie ausgebildet. Wir haben uns dann so geeinigt: bei leichten Verletzungen lassen wir den Verletzten von einem Kollegen zum DA bzw. Krankenhaus fahren. Im Zweifelsfall aber immer mit dem Krankenwagen.

Gruß Gerald

Schmeiss

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3

Freitag, 20. Januar 2012, 10:47

ja so war es bei uns auch.

Bis mich eine Ausbilderin vom Roten Kreuz drauf aufmerksam gemacht hat dass die verl. Person und der Fahrer bei der Fahrt ins Krankenhaus nicht über die BG versichert ist.

Und auf die nachfrage bei der BG bekam ich nur ne schwammige Aussage. Kein klares ja oder nein.

elschwoabos

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4

Freitag, 20. Januar 2012, 10:54

ja so war es bei uns auch.

Bis mich eine Ausbilderin vom Roten Kreuz drauf aufmerksam gemacht hat dass die verl. Person und der Fahrer bei der Fahrt ins Krankenhaus nicht über die BG versichert ist.

Und auf die nachfrage bei der BG bekam ich nur ne schwammige Aussage. Kein klares ja oder nein.

Geht auch nicht. Stellt euch mal den Leitstellensprecher vor, der beim Eingang einer Notfallmeldung entscheiden muss, von seinem Tisch aus, welches das geeignete Rettungsmittel ist, das er rausschickt.
Und jetzt nimm den Ersthelfer: Der hat den Verletzten vor sich und kann anhand von durchaus objektive Fakten entscheiden. Das sollte kein Problem sein, wenn man ihm noch die Vorgabe mit auf den Weg gibt so zu handeln, dass alle auf der sicheren Seite sind.
Eine Schnittverletzung, die sicher mit einem Verband versorgt ist, der Verletzte mit normalen Kreislaufwerten, der kann in Begleitung mit einem Taxi fahren. Sollte er dabei dann doch wieder aller Erwarten die Augen verdrehen, ist mittels Handy der NA ruckizucki nachgefordert.
IMHO sollte auch im Bereich der Arbeitssicherheit ein resourcenschonender Umgang mit Rettungsmitteln angezeigt sein.

Hardy
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kelte

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5

Freitag, 20. Januar 2012, 11:06

Hallo

mehr zu dem Thema in einem sehr guten Forum

[Gelöst] Transport von verunfallten Mitarbeitern

kelte

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6

Freitag, 20. Januar 2012, 11:12

BGI 509

4.2.4 Transport im Taxi/Pkw
Bei geringfügig erscheinenden Verletzungen kann es ausreichen, den Transport im
Pkw oder Taxi durchzuführen. Ob der Verletzte neben dem Fahrzeugführer durch eine
weitere Person begleitet werden muss, ist von der Art der Verletzung bzw. der gesundheitlichen
Beeinträchtigung abhängig.

Schmeiss

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7

Freitag, 20. Januar 2012, 11:44

Und was passiert wenn der Verletzte und sein Fahrer auf der Fahrt zum Arzt nen Unfall haben mit schwerwiegenden Folgen?????

Sind sie dann auch noch versichert??? Transport würde ich sagen mit Firmen PKW.

Safety-Officer

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8

Freitag, 20. Januar 2012, 11:51

Bis mich eine Ausbilderin vom Roten Kreuz drauf aufmerksam gemacht hat dass die verl. Person und der Fahrer bei der Fahrt ins Krankenhaus nicht über die BG versichert ist.
Wieso sollten sie nicht versichert sein? 8| *grübel*

Vielleicht noch ein paar Tipps aus der Praxis:
Es kann sinnvoll sein, schriftlich zu fixieren, wie genau der Leicht(!)-Verletzte ins Krankenhaus / zum D-Arzt kommt, wenn dies tatsächlich erforderlich ist.
Transporte in Privat-PKW der Mitarbeiter sind immer etwas kritisch, so mancher freundliche Fahrer ist von der Situation überfordert.

Auch ist häufig ungeklärt, was im Falle eines Unfalles (eventuell durch den fahrenden Mitarbeiter verursacht) passiert - Stichworte z.B. Haftung, Wertverlust, Mehrkosten für Versicherung.
Hier helfen klare Anweisungen und Regelungen (und ein nettes Gespräch, welche Kosten die Betriebshaftpficht im Schadenfall tatsächlich übernimmt).

Werden Taxen eingesetzt, sollte der begleitende Mitarbeiter über ein entsprechendes Buget für das Fahrgeld verfügen können.
Meiner persönlichen Meinung nach sollte ein Verletzter, dessen Verletzung so "schwer" ist, das eine ärztliche Versorgung notwendig ist, grundsätzlich begleitet werden. Der "Kreislauf" sorgt gar nicht so selten für unliebsame Überraschungen unterwegs ...

Ach so, die in anderen Threads erwähnte 19222 ist (und war) keine Notrufnummer ... 112 ist in den Fällen die richtige Wahl.
Beste Grüße,
S.O.

Sapere aude!
(Horaz)

elschwoabos

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9

Freitag, 20. Januar 2012, 12:03

Ach so, die in anderen Threads erwähnte 19222 ist (und war) keine Notrufnummer ... 112 ist in den Fällen die richtige Wahl.
Ein ganz klares Jein: Wenn klar ist, dass ein KTW das geeignete Rettungsmittel ist sollte die 19222 gewählt werden. Schon um die 112 frei zu halten.
Allerdings gibt es AFAIK nicht überall die 19222.

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Erwin Vogt

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10

Freitag, 20. Januar 2012, 12:24

Hallo zusammen

Wer kann leicht, schwer, oder bedrohlich einschätzen? Nur der Mediziner.
Ersthelfer sind daür nicht ausgebildet.
Wie eine verletzte Person reagiert auf eine solche Verletzung, weiss keiner.

Daher den Transport immer mit dem Krankenwagen durchführen lassen, nur dann ist man immer auf der richtigen Seite.

Grüße aus dem Rheinland

Erwin

elschwoabos

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11

Freitag, 20. Januar 2012, 13:49

Hallo zusammen

Wer kann leicht, schwer, oder bedrohlich einschätzen? Nur der Mediziner.
Ersthelfer sind daür nicht ausgebildet.
Wie eine verletzte Person reagiert auf eine solche Verletzung, weiss keiner.



Du willst also für jede Verletzung den Notarzt anfordern?!
Kommt die BGV A0 langsam aus der Mode?

Hardy
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Tanzderhexen

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12

Freitag, 20. Januar 2012, 13:55

Daher den Transport immer mit dem Krankenwagen durchführen lassen, nur dann ist man immer auf der richtigen Seite.



Hallo zusammen,

das heißt ja nicht dass für den " normalen Krankentransport" immer der Notarzt mitkommt. Wird bei uns von der Leitstelle entschieden, je nachdem wie die Notfallmeldung abgesetzt wird.

Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

elschwoabos

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13

Freitag, 20. Januar 2012, 14:30

Daher den Transport immer mit dem Krankenwagen durchführen lassen, nur dann ist man immer auf der richtigen Seite.



Hallo zusammen,

das heißt ja nicht dass für den " normalen Krankentransport" immer der Notarzt mitkommt. Wird bei uns von der Leitstelle entschieden, je nachdem wie die Notfallmeldung abgesetzt wird.

Gruß Tanzderhexen

Wenn nur ein Mediziner das entscheiden kann, dann muss der NA raus.
Aber auch ein Ersthelfer kann das im Gespräch mit dem Verletzten klären.
Leute, was macht ihr denn zu Hause, auch gleich mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus? Es geht hier um Verschwendung von Rettungsmitteln. Darf die Arbeitssicherheit das?
Nur weil im ganz extrem unwahrscheinlichen Fall etwas schiefgehen könnte?
Weil Arbeitsverunfallte völlig anders sind als sonstig Verunfallte?
Weil der Leitstellensprecher sich ein besseres Bild machen kann, als der Ersthelfer vor Ort?

Mir kommt es da so vor, wie wenn der Mensch mit dem Arbeitsunfall mit Samthandschuhen angepackt werden muss, weil bei ihm grundsätzlich schiefgeht, was sonst nur in den wildesten Fantasien schiefgeht.

Hardy
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a.r.ni

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14

Freitag, 20. Januar 2012, 14:33

mehr zu dem Thema in einem sehr guten Forum
[Gelöst] Transport von verunfallten Mitarbeitern
... und hier

[Frage] Ersthelfer

[suche Hilfe] Krankentransport und die Weigerung des Mitarbeiters
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Safety-Officer

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Freitag, 20. Januar 2012, 17:56

Allerdings gibt es AFAIK nicht überall die 19222.
Genau das ist der Punkt. Die 19222 ist eine so genannte INDI-Rufnummer ohne bundeseinheitlichen Status. Es gab auch Ortsnetze, in denen man mit 19222 bei einem Privat-Anschluss landete. Und, seit 2006, ist die 19222 nicht mehr unbedingt vorwahlfrei, wenn du also Pech hast, kommt in deinem Ortsnetz "Kein Anschluss unter dieser Nummer" .... Es gibt auch Rettungsdienstbereiche ohne 19222, dafür aber mit sechs-sieben anderen Rufnummern für "Krankentransporte"
Bei einem Arbeitsunfall ist und bleibt die 112 Mittel der Wahl - insbesondere auch bei Patienten, denen beim Anblick der eigenen Verletzung flau wird ...

Daher den Transport immer mit dem Krankenwagen durchführen lassen, nur dann ist man immer auf der richtigen Seite.

das heißt ja nicht dass für den " normalen Krankentransport" immer der Notarzt mitkommt. Wird bei uns von der Leitstelle entschieden, je nachdem wie die Notfallmeldung abgesetzt wird.

Die Entscheidung über das Transportmittel trifft grundsätzlich der Disponent. Dafür gibt es (in der Regel) klare Kriterien. Notfallpatienten - dazu gehören auch Arbeitsunfälle - bekommen in der Regel einen Rettungs(transport)wagen zugewiesen, je nach Indikation kommt auch ein Notarzt - mit Fahrzeug oder Hubi. Kranken(transport)wagen sind von der Norm-Ausstattung her nur für Nicht-Notfall-Patienten vorgesehen - und es kann ziemlich lange dauern (Stunden) bis ein Fahrzeug frei ist.
Damit aber der Disponent richtig entscheiden kann, muss die Notfallmeldung passen - und da hakt es häufig gewaltig. Läuft die Meldung dann noch über die hausinterne Zentrale (Stille-Post-Meldung), kommt so manches Mal nicht unbedingt etwas vernünftiges bei raus.

*story*: Einsatz für First-Responder: "Arbeitsunfall Pressensturz" - Ihr könnt euch vorstellen, wie ich mich bei der Meldung gefühlt habe ...
Nunja, ... der verunfallte Mitarbeiter der Firma war bei der Demontage einer Abdeckung der Presse von der Leiter gefallen. Knöchel angeknackst.
Den Hubi mit Notarzt konnte ich gerade noch mit der Rückmeldung von der Landung abhalten ...


Aber auch ein Ersthelfer kann das im Gespräch mit dem Verletzten klären.
Sehe ich auch so.
Kleinere Verletzungen werden vom Betriebshelfer versorgt, ins Verbandbuch eingetragen, fertig.
Bei größeren Verletzungen (z.B. tiefe Schnitte, Bewegungseinschränkungen in Gelenken nach Sturz, etc) sollte generell ein Arzt drauf schauen - also ein geignetes Transportmittel (PKW / Taxi) wählen.
Kommen Kreislaufprobleme hinzu oder Schockanzeichen, oder ist es ganz heftig ... grundsätzlich 112.
Beste Grüße,
S.O.

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Freitag, 20. Januar 2012, 20:01

Hallo Kollegen,
wichtig ist das der Unternehmer eine für alle klare Regelung definiert. Er muß in diesen Fällen auch seiner Fürsorgepflicht nachkommen.
Bei Verletzungen die Behandelt werden müssen gilt es die 112 zu wählen. Welches Auto, RTW oder KTW , entscheidet letztendlich die Leitstelle.
Fakt ist, die Fahrzeuge sind extra für den Verletztentransport gebaut worden. Warum überhaupt ein Risiko eingehen.
Ein Unfall reicht doch, oder ?
Gruß Ossis

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17

Montag, 23. Januar 2012, 08:52

Hallo Leute,

bei uns ist das seit ca. 2 Jahren so geregelt, dass auch Leichtverletzte nur noch mit dem Krankenwagen zum DA / Krankenhaus gefahren werden dürfen.
Hinterdrund ist, dass vor ca. 2 Jahren in Mitarbeiter einen leichten Herzinfarkt in der Firma hatte und dann von einem netten Kollegen mit dem Privat-PKW zum Krankenhaus gefahren wurde, wo er dann einen starken Herzinfarkt hatte und gerade noch gerettet werden konnte..
Hätte er den 2. schon wärend der Fahrt gehabt, hätte auch der nette Kollege nicht mehr helfen können.

Gruß
ADR-User
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elschwoabos

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Montag, 23. Januar 2012, 12:24

Hallo Leute,

bei uns ist das seit ca. 2 Jahren so geregelt, dass auch Leichtverletzte nur noch mit dem Krankenwagen zum DA / Krankenhaus gefahren werden dürfen.
Hinterdrund ist, dass vor ca. 2 Jahren in Mitarbeiter einen leichten Herzinfarkt in der Firma hatte und dann von einem netten Kollegen mit dem Privat-PKW zum Krankenhaus gefahren wurde, wo er dann einen starken Herzinfarkt hatte und gerade noch gerettet werden konnte..
Hätte er den 2. schon wärend der Fahrt gehabt, hätte auch der nette Kollege nicht mehr helfen können.

Gruß
ADR-User

Ich fasse es nicht! Herzschmerzen sind eine ganz klare Notarztindikation, egal ob abei der Arbeit oder im Privaten: Hier gilt, lieber zehnmal für nix den NA gerufen, als einmal am plötzlichen Herztod verstorben.
Bitte, bitte, bitte schreibt euch das hinter die Ohren.

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19

Dienstag, 24. Januar 2012, 08:43

Gesunde einstellung zum Leben

Falsch ist es bei unklarheiten nicht den Notruf zu wählen. Ruhig und sachlich die Situation schildern und dann bekommt auch eine Antwort.

Taxi unternehmen => Nasen bluten => nimmt der einen mit? Gefährdung im Strassenverkehr? => Taxerer meine polster :cursing:

Wenn ich mir da kleine Betriebe anschau z.B. Metzgerei: wenn der Azubi sich geschnitten hat und der Geselle bringt ihn zum Arzt, wer schneidet dann die schnitzel?

Deshalb halte ich das so:
Immer die 112 anrufen und die Sache schildern, denn hier werden sie geholfen!