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TKXSIBA

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1

Mittwoch, 4. Januar 2012, 09:38

Gedanken zum Ende der BGV A 3

Guten Morgen liebe Sifa-Gemeinde

ersteinmal ein frohes neues Jahr an alle.

Bin auf Sifa-News auf einen Bericht gestossen, und wollte wissen, ob jemand hier genauere Infos dazu hat.

Arbeitsschutzorganisation

Gedanken zum Ende der BGV A 3

News | 02.01.2012

Was lange währt, wird endlich gut: Die ehemaligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften VBG 4, BGV A 2 und BGV A 3 sind keine Regelwerke der Berufsgenossenschaften mehr. Durch die europaweite Reformierung des Arbeitsschutzes ist dieser in den Zuständigkeitsbereich des Staates gerückt. Die in Jahrzehnten bewährten arbeitsschutzrechtlichen Regelwerke sind hiermit jedoch nicht von heute auf morgen überholt und schlecht. Man hat die in jahrelanger Erfahrung gesammelten Informationen nun als staatliches Recht und nicht als eine Bestimmung der Unfallkassen in der TRBS 2131 niedergeschrieben.

Was ändert sich für das Unternehmen?
Entsprechend dem Präventivgedanken der Betriebssicherheitsverordnung wird der Unternehmer verpflichtet, sich im Vorfeld Gedanken um die Sicherheit zu machen. Dies bedeutet für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte, dass über eine Gefährdungsbeurteilung Prüfintervalle festgelegt werden müssen. Besonders fällt hierbei ins Gewicht, dass der in der Vergangenheit bestehende direkte/indirekte Bezug auf die VDE Vorschriften fehlt. Dies und die Tatsache, dass die Grenzwerte auf 25 V AC und 60 V DC gesenkt worden sind, führt dazu, dass durch eine qualifizierte und befähigte Person entsprechende Prüfintervalle ermittelt werden müssen.



Quelle: http://www.sifa-news.de/news/arbeitsschu…nde-der-bgv-a-3



Für Inos bin ich dankbar



Gruß aus der Pfalz

Niko

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2

Mittwoch, 4. Januar 2012, 10:10

Gedanken zum Ende der BGV A 3

Hallo TKXSIBA,

das Thema ist schon ein bißchen älter und hier diskutiert worden:
Klick mich

Hat jemand neue Infos zur Überarbeitung der TRBS 2131? Nach meinem Kenntnisstand gibt es hier noch nichts Neues.

GA 61 - 16.07.2010

Gruß, Niko.
- Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

TKXSIBA

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3

Mittwoch, 4. Januar 2012, 11:30

Hi

jup, die TRBS 2131 ist seit 2 Jahren zurückgezogen, und ist es auch bisher immer noch.

Es ging darum, dass geschrieben wurde, die A3 aufzuheben.

Da ich im Internet nichts darüber gefunden habe, habe ich mit der BG Bau gesprochen, Aussage: Ist ein Falschmeldung. Bleibt alles beim alten.

P.S. An alle die bei der BG Bau sind, dort ist die BGV D36 nicht zurückgezogen, weil war auch mal ein Thema hier

Danke @Niko



mfg

Niko

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4

Mittwoch, 4. Januar 2012, 13:48

Hallo TKXSIBA,

danke.
Noch zur Ergänzung:
- Wenn die TRBS 2131 in Kraft wäre, müsste die DGUV die BGV A3 zurückziehen. Staatliches Recht geht vor körperschaftlichem Recht. Oder anders herum: Die BGen dürfen nichts regeln, was in staatlichen Vorschriften übergeordnet festgelegt ist. Ganz frech könnte man auch ableiten (und sich darüber vor Gericht streiten ^^ ), dass die BGV A3 durch die TRBS 2131 AUTOMATISCH außer Kraft gesetzt werden würde.
- Die BGV D36 ist bereits konsolidiert und von der DGUV (bzw. noch 2006 HVBG) herausgegeben. Damit gilt sie für alle BGen und wahrscheinlich auch für die UKen. (Manche TABen wollen das aber nicht so gerne hören. Da kocht halt jeder noch sein eigenes Süppchen.)

Gruß, Niko.
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awen

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5

Mittwoch, 4. Januar 2012, 13:51

Da ich im Internet nichts darüber gefunden habe, habe ich mit der BG Bau gesprochen, Aussage: Ist ein Falschmeldung. Bleibt alles beim alten.

Das ist ein Unternehmen das mit dieser Anzeige auf der Website von Sifanews für seine Dienstleistungen wirbt :D Fände ich ja nicht so vertrauenserweckend wenn die beim Regelwerk nicht sonderlich aktuell sind

awen

elschwoabos

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6

Mittwoch, 4. Januar 2012, 14:34

Hi Awen,

Nicht jeder der wirbt hat auch Ahnung...

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

nj1964

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7

Mittwoch, 4. Januar 2012, 16:52

Moin Hardy,

oder er versucht durch Panikmache bei weniger gut informierten Mitkämpfern den einen oder anderen Euro zu verdienen.

So mancher Anbieter auf dem Gebiet der Arbeitsschutzindustrie fährt auf dieser Schiene. :cursing:

Gruß aus dem Norden

nj 1964

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8

Donnerstag, 5. Januar 2012, 07:38

HM

Ist halt sehr trauig sowas, wie verzweifelt sind manche :-)

Auf jeden Fall wird die Seite aus den Favoriten gelöscht :D







gruss aus der Pfalz

Tanzderhexen

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9

Donnerstag, 5. Januar 2012, 08:43

TRBS 2131 aufgehoben

Hallo zusammen,

hier zur TRBS 2131 bei der BAuA

Zitat

Die TRBS 2131 und die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) wurden aufgehoben.

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anl…/TRBS/TRBS.html

Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

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10

Donnerstag, 5. Januar 2012, 15:22

Tag,

der Bericht wurde auf Sifa-News geändert, nu ist das ok







Gruß aus der Pfalz

awen

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11

Donnerstag, 5. Januar 2012, 15:28

Hi TKXSIBA,

entschuldige wenn ich da pingelig bin, inhaltlich ist das jetzt i.o. aber das ist immer noch Werbung und kein Bericht.

Grüße

awen

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Freitag, 6. Januar 2012, 07:54

Komisch...

...dass der Bericht so schnell geändert wurde, nachdem das Thema hier aufkam.

Offenbar liest dort jemand regelmäßig die Sifapage.

Vielleicht liest er (und evtl. auch andere aus der Branche) auch das:

Ein wenig mehr Seriösität bei der Werbung kommt mit Sicherheit besser an.

Gruß aus dem Norden

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13

Freitag, 6. Januar 2012, 10:55

gedanken zur BGV A3

Hallo Teilnehmer,

die Information zur Außerkraftsetzung hat mich hellhörig gemacht und deshalb habe ich mich schlau gemacht.

Die BGV A3 ist uneingeschränkt aktiv und wirksam! Anderslautende Berichte sind schlichtweg falsch!

Schönes Wochenende

Helmut Kästingschäfer

awen

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14

Freitag, 6. Januar 2012, 11:52

die Information zur Außerkraftsetzung hat mich hellhörig gemacht und deshalb habe ich mich schlau gemacht.

Die BGV A3 ist uneingeschränkt aktiv und wirksam! Anderslautende Berichte sind schlichtweg falsch!



Hi Helmut,

nichts für ungut, aber das hatten wir weiter oben ja schon festgestellt.

Grüße

awen

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