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[Frage] Sifa-Budget

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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1

Dienstag, 3. Januar 2012, 06:57

Sifa-Budget

Moin, moin,

ei isch häd da mal ne Frage und ich denke die passiert hier besser als nebenan:

Betrieb hat ca. 700 Mitarbeiter, ist ein Krankenhaus, Vollzeitsifa. Wie hoch sollte das frei verfügbare Budget der Sifa sein?

TIA

Hardy
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nj1964

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2

Dienstag, 3. Januar 2012, 08:49

Moin Hardy,

das kommt darauf an, wie Deine GF zum Thema Arbeitsschutz steht.

Ich habe kein Budget. Damit kann man auch leben, denn grundsätzlich ist die GF für den Arbeitsschutz - und somit für die anfallenden Kosten - zuständig. Zumindest muss ich mir dann keine blöden Fragen gefallen lassen und unnötige Diskussionen führen, warum ich das Budget denn für dies oder jenes überhaupt ausgegeben habe.

Bei mir ist es schwierig Geld für den Arbeitsschutz zu bekommen. Ich mache alles gegenüber der GF schriftlich und suche mir schon vorweg Verbündete, mit denen ich zusammen die GF bearbeiten kann.

Man muss halt mit der GF leben, die man hat.

Gruß aus dem Norden und ein gutes neues Jahr

nj 1964

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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3

Dienstag, 3. Januar 2012, 09:31

Hi,

es geht ja genau darum, nicht jedes Mal als Bittsteller auftreten zu müssen.
Ich möchte allerdings auch eine realistische Forderung in der anstehenden Verhandlung stellen.
Meine Idee sind 5000 um mich dann in der Mitte zu treffen.

Ist das realistisch?

Hardy
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4

Dienstag, 3. Januar 2012, 13:59

Hallo Hardy,
für meine Einrichtung kann ich sagen dass für alle laufenden Kosten die Geschäftsführung zuständig ist und auch freigibt. Größere Investitionen müssen im Investplan geplant werden (natürlich nur wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht)
Für die laufenden Kosten underer Abteilung haben wir ein Budget in Höhe von 3 000 €uronen, das Budget beinhaltet nur die laufenden Kosten wie z.B. Druckerpatronen, Infomaterial, Prüfplaketten, PSA usw. Alle anderen Kosten werden über Umlage abgerechnet.
Fort und Weiterbildungen so wie Beschaffungen >300€ kommen soweit planbar in die Wirtschaftsplanung
Grüßle Hans
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Michael Kleppsch

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5

Dienstag, 3. Januar 2012, 14:59

Hallo,
Ich habe als SiFa kein Buget, allerdings beschaffe ich die PSA und sonstige Mittel des Arbeitsschutzes.
Größere Einzelpositionen bzw Neubeschaffungen werden auf den ASA Sitzungen beschlossen.
Für Ersatzbeschaffungen sind meistens nichts weiter zu beantragen.
(Investantrag ist auf jeden Fall über eine bestimmte Höhe zwingend notwendig)
Gruß Micha

Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

Tanzderhexen

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6

Dienstag, 3. Januar 2012, 15:18

Budget

Hallo zusammen,

ich habe ein eigenes, bis zu einem gewissen Kostenrahmen, frei verfügbares Budget. Ich plane die Kostenstelle selbsständig und bin auch Kostenverantwortlich. In der Kostenstelle sind auch alle planbaren Unterweisungen/Schulungen mit einbezogen. Für größere Investitionen im Bereich Arbeitssicherheit wird im Rahmen der ASA geplant. Es ist für mich nicht immer von Vorteil ein eigenes Budget zu haben. Die Frage der Höhe ist sicher nur individuell zu beantworten.

Gruß Tanzderhexen
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kelte

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7

Dienstag, 3. Januar 2012, 20:10

Hallo zusammen,

ich habe das große Glück kein Budget zu haben,
bei uns wird alles, was bauliche Maßnahmen angeht, im kleinen Rahmen besprochen und
dann entschieden.
Bei PSA und ähnlichen darf ich munter bestellen, solange ich im vernünftigen
Rahmen bleibe, ist das alles kein Problem.


Keltengruß :37:

elschwoabos

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8

Dienstag, 3. Januar 2012, 20:44

Nochmal zur Klarstellung, es geht um das Budget für Fortbildungen die ich besuchen möchte, mal ne Software oder ein Fachbuch.
Baumaßnahmen, PSA, etc. laufen eh über den Einkauf und werden von den Abteilungsleitungen angewiesen.

Hardy
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9

Freitag, 6. Januar 2012, 12:33

Ist dafür ein eigenes Budget erforderlich, oder können die Ausgaben auch in die lfd. Kosten miteingeplant werden?

Was passiert denn, wenn Du eine Liste mit notwendigen Ausgaben aufstellst, auf den konkreten Bedarf bezogen, dazu noch auf den passenden Paragrafen der relevanten Gesetze und Verordnungen (z. B. DGUV V2, ASiG § 5 Abs. 3) verweist, und auch das Risiko benennst, das bei Nichteinhaltung der Vorgaben besteht, für MA und GF.

Als GF würde ich kein Budget für "mal 'ne Software" genehmigen, das wäre mir zu unspezifisch ;-)
Fortbildung und Fachliteratur ist notwendig und gesetzlich gefordert, aber je genauer dargestellt wird, wofür konkret die Fachliteratur gebraucht wird, z. B. "Gefährdungsbeurteilung XY", geändertes Arbeitsverfahren in Abteilung AB ... umso weniger Argumente kann die GF gegen die Ausgaben vorbringen.

elschwoabos

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10

Freitag, 6. Januar 2012, 12:54


Als GF würde ich kein Budget für "mal 'ne Software" genehmigen, das wäre mir zu unspezifisch ;-)
Fortbildung und Fachliteratur ist notwendig und gesetzlich gefordert, aber je genauer dargestellt wird, wofür konkret die Fachliteratur gebraucht wird, z. B. "Gefährdungsbeurteilung XY", geändertes Arbeitsverfahren in Abteilung AB ... umso weniger Argumente kann die GF gegen die Ausgaben vorbringen.
Dann müsstest du dich als GF auch konkret dafür interessieren...

Da ich mit Schefe aber zu einem völlig zufriedenstellendem Ergebnis gekommen bin: I declare the basar closed.

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T.Mattern

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12

Montag, 9. Januar 2012, 10:39

Morgen Hardy,

ich habe im Jahr zwei Wochen für Fortbildungen zur Verfügung über die ich frei Verfügen kann. Am liebsten aber sollten dies Kurse nichts kosten, den dann muss ich mir zuerst eine Genehmigung holen. Mal gespannt ob das ganze auch so abläuft wie mit unserer GL vereinbart.



Grüße

Thomas