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[Frage] Personentransport mit Traverse
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
Wohnort: Hamburg
Beruf: externe SiFa, Bio-Ingenieur, Chemielaborant
Personentransport mit Traverse
was ist der Hintergund das auf Traversen steht, dass sie für den Persontransport nicht zulässig sind oder anders gefragt welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein PAM an eine Traverse angehängt werden darf?
Viele Grüße
kuddel
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Registrierungsdatum: 5. Februar 2010
Wohnort: Brühl/Baden
Beruf: Freiberufliche Sicherheitsfachkraft, Störfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Sachverständiger nach §29a
Hobbys: Dampflokomotiven
BG Zugehörigkeit: Chemie
schau doch mal in die BGV D6, §36. Das sollte alle Deine Fragen beantworten.
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
Wohnort: Hamburg
Beruf: externe SiFa, Bio-Ingenieur, Chemielaborant
Hallo Andreas,schau doch mal in die BGV D6, §36. Das sollte alle Deine Fragen beantworten.
vielen Dank für die Antwort.
BGV D6 § 36 läst nicht zu das eine Person auf der Traverse mitfährt. Mir geht es aber darum ein hochziehbares Personenaufnahmemittel an eine Traverse anzuhängen.
viele Grüße
kuddel
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Registrierungsdatum: 29. Oktober 2011
Wohnort: Diepholz
Beruf: Sicherheitsingenieur
BG Zugehörigkeit: BGRCI
Hallo!
Dass auf den Traversen steht "kein Personentransport" scheint mir an der Traverse selbst, (Ausführung, Sicherheitszuschlag zur Belastungsgrenze) zu liegen. Grundsätzlich sind Traversen zulässig, sie müssen eben zugelassen sein.
Ein Seil, dass einen 200 kg-Behälter sicher trägt, ist für einen 100 kg-Mann auch nicht zulässig.
Grüße
Flügelschraube
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Registrierungsdatum: 17. Januar 2011
Wohnort: Bochum
Beruf: Instandhaltungsleiter / FASI
Hobbys: mein kleiner Neufundländer
BG Zugehörigkeit: HMBG
Wenn ich mich richtig erinnere muss der Kran bei einem Personentransport mit 2 Bremsen ausgerüstet sein.
seelischen und sozialen Wohlbefindens.
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Registrierungsdatum: 2. Februar 2010
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Hobbys: vieles
BG Zugehörigkeit: BG-Verkehr
schau dir die BGR 159 mal an.
Die Traverse hat wahrscheinlich einen Lastabwurfschalter für den Notfall, dieser ist bei Personenaufnahmemittel nicht zulässig.
Und warum kann das Personenaufnahmemitte nicht direkt mit den Kran oder ähnlichem verbunden werden.
Grüße aus München
Lucy
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Registrierungsdatum: 24. Juni 2005
Wohnort: Hamburg
Beruf: externe SiFa, Bio-Ingenieur, Chemielaborant
das mit dem Lastabwurf werde ich prüfen, danke!
Die Traverse ist erforderlich da das PAM an Wänden mit unterschiedlichen Schrägungen anliegen muss und deshalb durch Kettenkürzungen in unterschiedlichen Schrägstellungen gebracht wird. Bei einem 4er-Gehänge kann es passieren, dass sich die Ketten am PAM verhädern. Nicht wirklich gut! Mit einer entsprechend langen Traverse kann dies verhindert werden.
Viele Grüße
kuddel
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