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h.krafzik

Schüler

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1

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 08:08

Richtig lesen des Sicherheitsdatenblattes

Hallo zusammen

Wenn in einem Sicherheitsdatenblatt der P Satz

P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden steht.

Darf man dann die Staube / Rauche / Gase / Nebel / Dämpfe / Aerosole gar nicht einatmen/ ein wenig einatmen oder reicht schon
die Geruchsbelästigung aus ?? ?(
Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

elschwoabos

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2

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 08:36

Hallo zusammen

Wenn in einem Sicherheitsdatenblatt der P Satz

P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden steht.

Darf man dann die Staube / Rauche / Gase / Nebel / Dämpfe / Aerosole gar nicht einatmen/ ein wenig einatmen oder reicht schon
die Geruchsbelästigung aus ?? ?(

Also wenn man das ganz logisch betrachtet: Wie werden Gerüche wahrgenommen, respektive, wo sitzt der Geruchssinn? In der Nase.
Wie kommen Gerüche in die Nase: Durch einatmen.

Was steht da oben: Einatmen von [...] vermeiden.
Also mal kurz ein Näschen voll zu nehmen wir unangenehm sein, aber nicht die Gesundheit schädigen. Sonst müsste das drastischer formuliert sein, in etwa so: Darf nicht eingeatmet werden.
Wenn der Kontakt aber so lange besteht, dass man es bereits nicht mehr als unangenehm empfindet, dann ist das höchstwahrscheinlich eine zu lange Exposition.

Aber alles was ich geschrieben habe beruht auf der BGV A0. ;) :evil:
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tiefflieger

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3

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 13:23

...Was steht da oben: Einatmen von [...] vermeiden.
Also mal kurz ein Näschen voll zu nehmen wir unangenehm sein, aber nicht die Gesundheit schädigen. Sonst müsste das drastischer formuliert sein, in etwa so: Darf nicht eingeatmet werden....

Man kann auch einen Blick in die CLP Verordnung riskieren und stellt erstaunliches fest.
Wie von elschwoabos bereits erkannt, gibt es noch eine Steigerung in Form des P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Wann wird denn der P261 vergeben?
Bei akut toxischen Stoffen der Kategorie 3 und 4, inhalativ (H331: Giftig bei Einatmen; H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen) Also bei den giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen nach bisheriger EU-Regelung.
Weiterhin bei zielorgan spezifischer Toxizität der Kategorie 3, die also den H-Satz H335: Kann die Atemwege reizen oder H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Dann noch bei Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 (H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen) und, hier für mich überraschen, bei sensibilisierender Wirkung auf die Haut der Kategorie 1 (H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.) Warum bei Hautsensibilisierung, da bin ich auch überfragt. Vermutlich, da eine Hautsensibilisierung auch eine Atemwegssensibilisierung vermuten lässt.

Tendentiell kommt somit der P261 bei den geringeren Gefährdungen zum Einsatz. Natürlich greift auch hier ein Minderungsgebot wobei dann noch die Gefahrenklasse zu unterscheiden ist. Bei akut toxischen Stoffen dürfte eine geringe inhalierte Menge in der Regel noch unter der Wirkschwelle liegen, bei sensibilisierenden Stoffen kann dies zur Sensibilisierung führen.
Standardantwort somit: "Es kommt auf den Stoff und den Umgang an."

Tanzderhexen

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4

Mittwoch, 21. Dezember 2011, 13:25

Hallo was steht unter [b]
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

des SDB?[b]
[/b]

zum Beispiel so


Begrenzung und Überwachung der Exposition:


Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Immer für wirksame Lüftung und, wenn notwendig, für lokale[/b]

Saugventilation sorgen, um Sprühnebel, Aerosol, Rauchgase, Nebel und Dämpfe von den Arbeitern fernzuhalten, um


ständiges Einatmen zu vermeiden. Die Belüftung muß ausreichen, um die Umgebungstemperatur am Arbeitsplatz unter die


im Sicherheitsdatenblatt aufgeführte(n) Expositionsgrenze(n) zu halten.


Augen-/Gesichtsschutz:
Sicherheitsbrille oder Schutzbrille haben erfordert.


Hautschutz:
Hautkontakt beim Mischen oder Handhaben des Materials durch Tragen von undurchlässigen,


chemikalienbeständigen Schutzhandschuhen vermeiden. Bei anhaltendem Eintauchen oder bei häufig wiederholtem Kontakt


werden Handschuhe mit einer Durchdringungszeit des Handschuhmaterials von über 480 Minuten (Schutzklasse 6 oder


höher) empfohlen. Für kurzzeitigen Kontakt oder bei Verspritzungen werden Handschuhe mit einer Durchdringungszeit des


Handschuhmaterials von 30 Minuten oder mehr (Schutzklasse 2 oder höher) empfohlen. Empfohlene Materialien für


Schutzhandschuhe: Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Neopren. Die zu verwendenden Schutzhandschuhe müssen die


Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und die resultierende Norm EN 374 erfüllen. Die Tauglichkeit und die


Haltbarkeit eines Handschuhs ist von der Nutzung abhängig (z. B. Häufigkeit und Dauer des Kontakts, Handhabung anderer


Chemikalien, Chemikalienbeständigkeit des Handschuhmaterials und Geschicklichkeit des Benutzers). Sie sollten sich


immer vom Hersteller der Handschuhe über das für Ihre Zwecke beste Handschuhmaterial beraten lassen.


Haut- und Körperschutz:
Gute Labor- bzw. Arbeitsplatzpraktiken anwenden, einschließlich der Verwendung persönlicher


Schutzausrüstung: Laborkittel, Sicherheitsbrille und Schutzhandschuhe.


Atemschutz:
Bei Exposition durch Aerosol, Nebel, Sprühnebel, Spray, Rauch oder Dämpfe oberhalb der Expositionsgrenze


muß ein geeignetes Atemschutzgerät mit Luftzufuhr getragen werden.


Allgemeinschütz: Für diesen Arbeitsbereich werden Augenwaschstationen und Sicherheitsduschen empfohlen "


Du solltest die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400-402 durchführen




Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

h.krafzik

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5

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 06:36

Danke für die Antworten

Ich habe mich wohl zu sehr an dem einen P Satz festgehalten.
Aber man sollte das ganze SDB im zusammenhang lesen. 8o

Unter Punkt 8 des SDB steht :

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen,zu überwachenden Grenzwerten. Entfällt
Persönliche Schutzausrüstung:
Von Nahrungsmitteln ,Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränke Kleidung sofort ausziehen.
Hände waschen usw.

Atemschutz: Nicht erforderlich
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elschwoabos

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Donnerstag, 22. Dezember 2011, 07:13

Endlich mal ne gute Begründung, warum das SDB mehrere Seiten lang ist. ;) :thumbup:

Hardy
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7

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 07:52

...Ich habe mich wohl zu sehr an dem einen P Satz festgehalten.
Aber man sollte das ganze SDB im zusammenhang lesen. 8o

Und immer daran denken, dass grob 90% der SDB fehlerhaft sind.

...
Unter Punkt 8 des SDB steht :

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen,zu überwachenden Grenzwerten. Entfällt

Was ja nur bedeutet, dass keine Stoffe enthalten sind für die es gültige Arbeitsplatzgrenzwerte gibt. Wenn man dann daran denkt, dass mit der Umstellung von MAK zu AGW viele Grenzwerte gestrichen wurden, da die wissenschaftlich fundierten Grundlagen für den Grenzwert fehlten, sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Bei CMR Stoffen benötigt man keinen Grenzwert und ist trotzdem in der Meßverpflichtung, sofern man den Atemkontakt nicht ausschließen kann.

Wer sich mal so richtig darüber amüsieren möchte, schaut sich das Sicherheitsdatenblatt zu Natriumchlorid (= Kochsalz) der Firma Merck an. http://chemdat.merck.de/documents/sds/em…1064/106406.pdf
Siehe da, Nitrilhandschuhe nach EN374 sind hier gefordert und eine Schutzbrille ebenso. Schnell mal eine Betriebsanweisung für die Küche erstellen, wehe ich erwische den Koch ohne Chemikalienschutzhandschuhe und Schutzbrille mit dem Salzstreuer in der Hand. :rolleyes:

a.r.ni

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8

Donnerstag, 22. Dezember 2011, 20:07

Wer sich mal so richtig darüber amüsieren möchte, schaut sich das Sicherheitsdatenblatt zu Natriumchlorid (= Kochsalz) der Firma Merck an.
Vergleichbares gilt für den Umgang mit konzentrierter Schwefelsäure.
In allen SDB, die mir vorliegen, wird nach einer signifikanten Benetzung das "Spülen mit reichlich Wasser" empfohlen.
Dies ist grob fahrlässiger Unsinn! X(
Wer in dieser Situation mit viel Wasser spült, bewirkt eine stark exotherme Reaktion, die zu starken Verbrennung führt!
(Merkspruch: "Erst das Wasser, dann die Säure, sonst geschieht das Ungeheure" ...)

Richtig ist hier nur der Rat (siehe Datenbank GESTIS !), ersteinmal mit textilen Mitteln die Säure wegzuwischen und erst dann mit Wasser zu spülen.

Nicht nur das "richtige Lesen" eines SDB ist ein Thema, sondern auch die Plausibilitätsprüfung ... ;(

Und unsere Aufgabe: das alles zu wissen und für Unterweisungen bereitzustellen ... :S
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

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9

Freitag, 23. Dezember 2011, 07:26

Vergleichbares gilt für den Umgang mit konzentrierter Schwefelsäure.
In allen SDB, die mir vorliegen, wird nach einer signifikanten Benetzung das "Spülen mit reichlich Wasser" empfohlen.
Dies ist grob fahrlässiger Unsinn! X(
Wer in dieser Situation mit viel Wasser spült, bewirkt eine stark exotherme Reaktion, die zu starken Verbrennung führt!... :S

Kommt drauf an, wo sich die Schwefelsäure befindet. Auf nackter Haut ist hier Wasser das Mittel der Wahl. Hierbei nicht sparsam sein, sonst tritt die beschriebene Verbrennung ein, mit einer Notdusche dürfte man aber eine solche Wassermenge aufbringen, dass die Kühlwirkung des Wassers überwiegt. Man kann hierbei zuerst die Säure mit Vliestüchern oder ähnlichem wegwischen z.B. auf dem Weg zur Notdusche.
Bei getränkter Kleidung sieht es anders aus, hier ist die thermische Wirkung durch die Verdünnung mit Wasser üblicherweise stärker. Hier hilft nur, möglichst rasch die Kleidung vom Körper zu bekommen. Ist allerdings eng anliegende, schlecht auszuziehende Kleidung betroffen, wird man es kaum hin bekommen, diese rasch auszuziehen, ohne weitere Körperpartien zu kontaminieren. Auch dann ist die Notdusche das Mittel der Wahl.