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[Frage] Asbest
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Registrierungsdatum: 14. März 2011
Wohnort: Heiligenhaus
Beruf: Sifa
Asbest
Hallo,
noch in der Ausbildung zur Sifa werde ich nun mit dem brisanten Thema Asbest konfrontiert.
Also, bei uns in der Firma wurden in den Jahren 1996-1998 umfangreiche Asbestsanierungsmaßnahmen durchgefürht. In einigen Bereichen ist wohl noch Asbest vorhanden, das jedoch mit Maßnahmen wie Anstrichen usw. geschottet ist. Jetzt kommt die Frage auf mich zu: Müssen regelmäßige Messungen vorgenommen werden? Hat sich an den Richtlinien grundlegendes geändert (aktuelle TRGS 519 von 2007), so das Handlungsbedarf entsteht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Willi
noch in der Ausbildung zur Sifa werde ich nun mit dem brisanten Thema Asbest konfrontiert.
Also, bei uns in der Firma wurden in den Jahren 1996-1998 umfangreiche Asbestsanierungsmaßnahmen durchgefürht. In einigen Bereichen ist wohl noch Asbest vorhanden, das jedoch mit Maßnahmen wie Anstrichen usw. geschottet ist. Jetzt kommt die Frage auf mich zu: Müssen regelmäßige Messungen vorgenommen werden? Hat sich an den Richtlinien grundlegendes geändert (aktuelle TRGS 519 von 2007), so das Handlungsbedarf entsteht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Willi
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Registrierungsdatum: 21. April 2009
Wohnort: Hessen
Beruf: Sifa, SiGeKo
BG Zugehörigkeit: BGW
Hi
Für deine Frage ist die Asbest-Richtlinie relevant. Die TRGS 519 beschreibt im Wesentlichen den Umgang mit Asbest im Zuge von Sanierungen.
Gemäß Asbest-Richtlinie wird unterschieden zwischen vorläufigen Sanierungsmaßnahmen und endgültigen Sanierungsmaßnahmen.
Bei vorläufigen Sanierungsmaßnahmen sind regelmäßig Messungen erforderlich.
Bei endgültigen Sanierungsmaßnahmen sind keine Messungen erforderlich, die Produkte sind aber zu kennzeichnen.
Es empfiehlt sich, regelmäßig die Anstriche zu kontrollieren, weil diese wie andere Produkte auch altern und / oder durch externe Einflüsse beschädigt werden können.
Die Anstriche müssen bestimmten Produkt-Anforderungen genügen. Wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen (evtl. mal auf die alten Rechnungen oder die alten Ausschreibung sehen), gelten die asbesthaltigen Bauteile nicht als endgültig saniert.
Gruß A
Für deine Frage ist die Asbest-Richtlinie relevant. Die TRGS 519 beschreibt im Wesentlichen den Umgang mit Asbest im Zuge von Sanierungen.
Gemäß Asbest-Richtlinie wird unterschieden zwischen vorläufigen Sanierungsmaßnahmen und endgültigen Sanierungsmaßnahmen.
Bei vorläufigen Sanierungsmaßnahmen sind regelmäßig Messungen erforderlich.
Bei endgültigen Sanierungsmaßnahmen sind keine Messungen erforderlich, die Produkte sind aber zu kennzeichnen.
Es empfiehlt sich, regelmäßig die Anstriche zu kontrollieren, weil diese wie andere Produkte auch altern und / oder durch externe Einflüsse beschädigt werden können.
Die Anstriche müssen bestimmten Produkt-Anforderungen genügen. Wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen (evtl. mal auf die alten Rechnungen oder die alten Ausschreibung sehen), gelten die asbesthaltigen Bauteile nicht als endgültig saniert.
Gruß A
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Registrierungsdatum: 7. November 2010
Wohnort: Kerpen
Beruf: Dipl. Ing. E Technik, Koordinator nach RAB , TRGS 519, BGR 128, FASI
Hobbys: Kochen
BG Zugehörigkeit: VBG ; BGW
Hallo Zusammen,
wenn ich mich richtig erinnere , müssen vorhandene Asbestbauteile regelmässig beurteilt werden, bzw muss geprüft werden ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Es gibt zumindest für schwachgebundenen Asbest ein Puntesystem, ansonsten gilt die TRGS 519.
Ich würde mich als FASI bei diesem Thema sachkundiger Hilfe bedienen, da Fehler in diesem Bereich schnell beim Staatsanwalt landen können
Gruß
aus Kerpen
Harald
wenn ich mich richtig erinnere , müssen vorhandene Asbestbauteile regelmässig beurteilt werden, bzw muss geprüft werden ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Es gibt zumindest für schwachgebundenen Asbest ein Puntesystem, ansonsten gilt die TRGS 519.
Ich würde mich als FASI bei diesem Thema sachkundiger Hilfe bedienen, da Fehler in diesem Bereich schnell beim Staatsanwalt landen können
Gruß
aus Kerpen
Harald
Übrigens:
Kölsch ist die einzige Sprache die man auch trinken kann
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Registrierungsdatum: 14. März 2011
Wohnort: Heiligenhaus
Beruf: Sifa
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich wünsche allen Mitgliedern des Forums ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Übergang ins neue Jahr
LG
Willi
Ich wünsche allen Mitgliedern des Forums ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Übergang ins neue Jahr
LG
Willi
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Registrierungsdatum: 21. April 2009
Wohnort: Hessen
Beruf: Sifa, SiGeKo
BG Zugehörigkeit: BGW
Hallo Harald
Die beiden Vorschriften schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich.
Die Asbest-Richtlinie beschreibt die Bewertung der schwach gebundenen Bauteile in Gebäuden und ermöglicht dadurch die Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit.
Die TRGS 519 beschreibt die Anforderungen an die Sanierung asbesthaltiger Produkte (schwach gebundene und fest gebundene).
Eine Aussage über die Sanierungsdringlichkeit festgebundener asbesthaltiger Produkte existiert übrigens in keiner dieser Vorschriften.
Unsanierte schwach gebundene asbesthaltige Produkte müssen regelmäßig gem. dem "Punkteschema" der Asbestrichtlinie beurteilt werden.
Bei vorläufig sanierten schwach gebundenen asbesthaltige Produkten müssen regelmäßig Messungen durchgeführt werden.
Bei endgültig sanierten schwach gebundenen asbesthaltige Produkten (räumliche Trennung, Beschichtung) muss gem. Asbestrichtlinie nichts mehr erfolgen, ausser einer Kennzeichnung der Produkte. Empfehlenswert ist jedoch, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Trennung/Beschichtung noch intakt ist.
LG A
Es gibt zumindest für schwachgebundenen Asbest ein Puntesystem, ansonsten gilt die TRGS 519.
Die beiden Vorschriften schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich.
Die Asbest-Richtlinie beschreibt die Bewertung der schwach gebundenen Bauteile in Gebäuden und ermöglicht dadurch die Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit.
Die TRGS 519 beschreibt die Anforderungen an die Sanierung asbesthaltiger Produkte (schwach gebundene und fest gebundene).
Eine Aussage über die Sanierungsdringlichkeit festgebundener asbesthaltiger Produkte existiert übrigens in keiner dieser Vorschriften.
wenn ich mich richtig erinnere , müssen vorhandene Asbestbauteile regelmässig beurteilt werden, bzw muss geprüft werden ob die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Unsanierte schwach gebundene asbesthaltige Produkte müssen regelmäßig gem. dem "Punkteschema" der Asbestrichtlinie beurteilt werden.
Bei vorläufig sanierten schwach gebundenen asbesthaltige Produkten müssen regelmäßig Messungen durchgeführt werden.
Bei endgültig sanierten schwach gebundenen asbesthaltige Produkten (räumliche Trennung, Beschichtung) muss gem. Asbestrichtlinie nichts mehr erfolgen, ausser einer Kennzeichnung der Produkte. Empfehlenswert ist jedoch, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Trennung/Beschichtung noch intakt ist.
LG A
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