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Schwert

Schüler

  • »Schwert« ist männlich
  • »Schwert« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 2. Dezember 2011, 12:00

Anfahrschutz bei Garageneinfahrten, sprich den Hallentoren

Hallo zusammen,

mir wurde folgende Frage gestellt:

"Gibt es eine Rechtsvorschrift in der steht, dass die Garageneinfahrten mit einem farblichen Anfahrtschutz (gelb-schwarz oder weiß-rot) zu versehen sind?"

Bisher habe ich kein Gesetzt, Verordnung oder irgendwas gefunden wo steht, dass an Hallentoren/Garagen ein Anfahrschutz vorhanden sein muss.
Ich weiss das Regale an Verkehrswegen mit einem Anfahrschutz ausgerüstet sein müssen und in der GUV - Sicherheit im Feuerwehrhaus steht drin, dass Toreinfahrten markiert sein müssen, wenn sie die Mindestmaße unterschreiten. Aber nirgends was von einem Anfahrschutz.

Habe ich was übersehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss aus Minden
Gerd

  • »possiblesafety« ist männlich

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2

Freitag, 2. Dezember 2011, 15:31

Hallo,

ein Muss ist mir auch nicht bekannt. Die BGI 582 z.B. regelt den Anfahrschutz an Regalen.
Dennoch kann es auch an Toren Sinn machen.

Das müsste dann die Gefährdungsbeurteilung ergeben....

Grüße aus dem Süden
Safety ist possible...

Schwert

Schüler

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3

Freitag, 2. Dezember 2011, 20:57

Hallo,

ein Muss ist mir auch nicht bekannt. Die BGI 582 z.B. regelt den Anfahrschutz an Regalen.
Dennoch kann es auch an Toren Sinn machen.

Das müsste dann die Gefährdungsbeurteilung ergeben....

Grüße aus dem Süden


So gesehen hast Du Recht. Aber ist halt keine gesetzliche Vorgabe oder so. Ich glaub da gibt es nichts.

Gruss Gerd

Maurus

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4

Montag, 19. Dezember 2011, 19:29

Hallo zusammen,

ich kann der Auffassung von possiblesafety nur beipflichten. Inwieweit bei Garageneinfahrten ein Anfahrschutz erforderlich bzw. zweckmäßig ist, sollte sich aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) ergeben.

Ich denke, man sollte sich davon lösen, zu fragen, „Wo steht geschrieben?“.
Diese Zeiten sind in der Sicherheitstechnik spätestens seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung vorbei.
Ich möchte hier den Philosophen Immanuel Kant zitieren, der bereits 1783 seine Mitmenschen aufgefordert hat: Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

Also, ran an die Gefährdungsbeurteilung und dabei alle relevanten Einflussfaktoren berücksichtigen wie z.B.:
- Breite des Verkehrsweges
- Breite der Verkehrs- bzw. Transportmittel einschließlich ihrer Last
- Sichtverhältnisse
- Bodenbeschaffenheit
- Ausbildung der Fahrer
- Häufigkeit der Ein- und Ausfahrten

Und nicht zuletzt sollten auch die Folgen und die Höhe eines möglichen Schadens beachtet werden.

Viele Grüße
Maurus

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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5

Montag, 19. Dezember 2011, 20:51

Hallo zusammen,

ich kann der Auffassung von possiblesafety nur beipflichten. Inwieweit bei Garageneinfahrten ein Anfahrschutz erforderlich bzw. zweckmäßig ist, sollte sich aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) ergeben.

Ich denke, man sollte sich davon lösen, zu fragen, „Wo steht geschrieben?“.
Diese Zeiten sind in der Sicherheitstechnik spätestens seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung vorbei.
Ich möchte hier den Philosophen Immanuel Kant zitieren, der bereits 1783 seine Mitmenschen aufgefordert hat: Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

Also, ran an die Gefährdungsbeurteilung und dabei alle relevanten Einflussfaktoren berücksichtigen wie z.B.:
- Breite des Verkehrsweges
- Breite der Verkehrs- bzw. Transportmittel einschließlich ihrer Last
- Sichtverhältnisse
- Bodenbeschaffenheit
- Ausbildung der Fahrer
- Häufigkeit der Ein- und Ausfahrten

Und nicht zuletzt sollten auch die Folgen und die Höhe eines möglichen Schadens beachtet werden.

Viele Grüße
Maurus
Da habe ich gerade in der P4 von den Dozenten die gegenteilige Meinung gehört. Aussage:

Nohl wird überstrapaziert, erst mal sehen wie weit uns der Stand der Technik bringt.

Na ja, und da stellt sich eben die Frage, wo das be- oder geschrieben steht.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm