Hallo zusammen,
ich kann der Auffassung von possiblesafety nur beipflichten. Inwieweit bei Garageneinfahrten ein Anfahrschutz erforderlich bzw. zweckmäßig ist, sollte sich aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) ergeben.
Ich denke, man sollte sich davon lösen, zu fragen, „Wo steht geschrieben?“.
Diese Zeiten sind in der Sicherheitstechnik spätestens seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung vorbei.
Ich möchte hier den Philosophen Immanuel Kant zitieren, der bereits 1783 seine Mitmenschen aufgefordert hat: Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Also, ran an die Gefährdungsbeurteilung und dabei alle relevanten Einflussfaktoren berücksichtigen wie z.B.:
- Breite des Verkehrsweges
- Breite der Verkehrs- bzw. Transportmittel einschließlich ihrer Last
- Sichtverhältnisse
- Bodenbeschaffenheit
- Ausbildung der Fahrer
- Häufigkeit der Ein- und Ausfahrten
Und nicht zuletzt sollten auch die Folgen und die Höhe eines möglichen Schadens beachtet werden.
Viele Grüße
Maurus
Da habe ich gerade in der P4 von den Dozenten die gegenteilige Meinung gehört. Aussage:
Nohl wird überstrapaziert, erst mal sehen wie weit uns der Stand der Technik bringt.
Na ja, und da stellt sich eben die Frage, wo das be- oder geschrieben steht.
Hardy