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Tanzderhexen

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1

Freitag, 25. November 2011, 12:54

Neue arbeitsmedizinische Regeln

Hallo zusammen,

Seit dem 27. Oktober 2011 gibt es zwei neue arbeitsmedizinische Regeln: AMR Nr. 1 und AMR Nr. 2. Künftig sollen sie die Pflichten und Aufgaben der arbeitsmedizinischen Versorgung konkreter definieren, zum Beispiel die Anforderungen an Vorsorgeuntersuchungen oder die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen.

Hier alles weitere http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/…inische-Regeln/

Gruß Tanzderhexen
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Martina111

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2

Donnerstag, 16. Februar 2012, 22:20

Hallo zusammen,
nun..., ich dachte ich hab was neues gelernt..., aber der Siggi wusste es auch schon.
Jetzt gibt auch noch Regeln der Arbeitsmedizin. Das lass ich jetzt mal lieber unkommentiert :033:

AMR BauA

VG Martina
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MartinP

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3

Freitag, 17. Februar 2012, 07:04


Schreckliche Seite! Jedesmal wenn ich drauf geh erschreck ich weil ich zuerst das Logo meines alten Arbeitgebers sehe... *schüttel* :46:
„Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
(Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

Martina111

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4

Mittwoch, 22. Februar 2012, 20:10

ganz schön ruhig....

Hallo zusammen,
eigentlich bin ich etwas verwundert, dass es so keinen einzigen Aufschrei bei diesem Thema gibt. Hat mal jemand die AMR 1 zu § 5 der ArbmedVV gelesen? Das Angebot der Untersuchung ist jedem MA entsprechend seiner Gefährdung persönlich und schriftlich zu unterbreiten - und möglichst noch mit definierten Inhalten. Macht ihr das bisher alle so?

VG Martina
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a.r.ni

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5

Mittwoch, 22. Februar 2012, 23:29

eigentlich bin ich etwas verwundert, dass es so keinen einzigen Aufschrei bei diesem Thema gibt.
... kein Aufschrei vielleicht, weil es primär Betriebsmediziner betrifft (, die das dem Unternehmer vermitteln müssen)? :D

Zitat

Hat mal jemand die AMR 1 zu § 5 der ArbmedVV gelesen? Das Angebot der Untersuchung ist jedem MA entsprechend seiner Gefährdung persönlich und schriftlich zu unterbreiten - und möglichst noch mit definierten Inhalten.
Nein , denn ...

Zitat

Macht ihr das bisher alle so?
hier warte ich auf Vorschläge "meiner" Betriebsmediziner ... :thumbsup:
Ich bin die SiFa, nicht der Betriebsmediziner. Aufgabentrennung ... 8)
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elschwoabos

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6

Donnerstag, 23. Februar 2012, 06:36

Hi,

das sehe ich wie arni. Und ich höre schon den Satz: Dazu habe ich keine Zeit.
Das ist doch auch ein prinzipielles, für mich verständliches Problem:
Durch die DGUV V2 müssen die Betreuungszeiten durch den BA deutlich ausgeweitet werden. Nun haben wir in D aber mittlerweile einen eklatanten Ärztemangel. Und das Fach BA ist nicht gerade das was $Arzt so vorschwebt, wenn er sich entscheidet Mediziner zu werden.
Ein wunderbares Beispiel dafür, wie eine Regelung fernab jeglicher Realität installiert wird.

Hardy
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Niko

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7

Donnerstag, 23. Februar 2012, 08:54

Hallo SiFas,

Nun haben wir in D aber mittlerweile einen eklatanten Ärztemangel. Und das Fach BA ist nicht gerade das was Arzt so vorschwebt, wenn er sich entscheidet Mediziner zu werden.

Da kann ja die DGUV V2 nichts dafür. Und auch nichts für den aktuellen Mangel an (guten) Sifas... :D
Ich kann mich noch gut an die diversen Aufschreie "Fachkräftemangel" erinnern. Und innerhalb kurzer Zeit hat das der Markt geregelt.
Vielleicht kommen wir in Deutschland relativ schnell dahin, dass nicht mehr soviele Mediziner ins Ausland gehen... (oder Sifas nach Österreich :thumbsup: )

Ein wunderbares Beispiel dafür, wie eine Regelung fernab jeglicher Realität installiert wird

Regelungen sind nicht dafür da, die Realität "einzuzementieren". Damit gäbe es keine Entwicklungen und Verbesserungen mehr.
Regelungen geben die Richtung unseres Handelns vor. Und über die Ausrichtung kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein... ;)

Gruß, Niko.
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elschwoabos

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8

Donnerstag, 23. Februar 2012, 09:04

HI,

aber dennoch sollte die Möglickeit der Umsetzung auch realistisch sein. Und das wird sie auf Jahre hinaus nicht. Oder aber, man muss flankierende Maßnahmen ergreifen. Aber auch das geschieht in diesem Fall nicht.
Das ist als würde gesetzlich festgelegt, dass ab 2013 nur noch KFZ auf deutschen Straßen bewegt werden dürfen, die einen Verbrauch von unter 1Liter auf 100km haben.

Hardy
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Tanzderhexen

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Donnerstag, 23. Februar 2012, 11:37

Das Angebot der Untersuchung ist jedem MA entsprechend seiner Gefährdung persönlich und schriftlich zu unterbreiten - und möglichst noch mit definierten Inhalten. Macht ihr das bisher alle so?

Wir führen die erforderlichen Pflichtuntersuchungen ( Lärm, Atemschutz etc.) durch und führen Angebotsuntersuchungen entsprechend der Gefährdung durch. Allerdings hat sich der Zeitraum( z.Bsp. vorher alle 2 Jahre, jetzt alle 3 Jahre) verändert. Bisher wurden die MA per Aushang in den einzelnen Abteilungen informiert. Eine persönliche Einladung fand bisher nicht statt. Der Arbeitgeber wird sicherlich versuchen die Anzahl der Untersuchungen auf das benötigte Mindestmaß zu reduzieren. Das Problem mit den fehlenden Arbeitsmediziner gibt es sicherlich bundesweit. Bei uns arbeitet ein BA der in Rente ist und die Tätigkeit als Nebenjob ( aufgrund fehlender Ärzte verlängert er jedes Jahr) durchführt. Zur DGUV 2 wurde schon in seperaten Forenbeiträgen sehr viel diskutiert.

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Donnerstag, 23. Februar 2012, 12:18

Hallo Hardy,
...Umsetzung auch realistisch sein. Und das wird sie auf Jahre hinaus nicht.

Ich halte die Umsetzung für realistisch.
Das Problem ist ja nicht, dass es keine BAs und Sifas gibt, sondern dass diese andere Dinge (für mehr Geld) tun. Also muss der Unternehmer entscheiden, was ihm der Arbeits- und Gesundheitsschutz wert ist. Und das tut halt weh.

Das ist als würde gesetzlich festgelegt, dass ab 2013 nur noch KFZ auf deutschen Straßen bewegt werden dürfen, die einen Verbrauch von unter 1Liter auf 100km haben.

Bei diesem Vergleich würde ich die Werte ansetzen: unter 5l/100km oder 100 g/km CO2. ;)

Gruß, Niko.
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Martina111

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Sonntag, 26. Februar 2012, 07:28

danke für eure Antworten

Hallo zusammen,
da habt ihr natürlich recht, dass es sich hierbei eher um die "Baustelle" des Arbeitsmediziners handelt. Wenn ich allerdings darauf warte, dass das von den Herrschaften an die GF herangetragen wird, werd ich wohl schon alt und grau sein. Ich will jetzt nicht die leidige Diskussion über die momentane Lage zu Arbeitsmedizinern entfachen....
Na also mal abwarten, ob sich von den Herrschaften irgendwann jemand bemüßigt fühlt.
Trotzdem finde ich es ganz schön aufwendig, das Angebot nun jedem persönlich schriftlich zu unterbreiten. Die Personalkapazität hierfür muss erst mal da sein. Bisher wurde das im Rahmen von Unterweisungen und durch den Hinweis auf Betriebsanweisungen erledigt. Wenn das konsequent durchgeführt - und die BA`s den MA tatsächlich bekannt sind, finde ich das für Angebotsuntersuchungen ausreichend. Aber das ist wohl nur die eher uninteressante subjektive Einzelmeinung einer Sifa.
Viele Grüße
Martina
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12

Montag, 27. Februar 2012, 15:55

Dokumentationspflicht

Hallo Zusammen,

Eine Dokumentationspflicht bzgl. der Vorsorgeuntersuchungen hat eigentlich immer schon bestanden. Ich erinnere mich, vor einigen Jahren gab es bei uns im Unternehmen die Diskussion, ob Mitarbeiter an den Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze teilnehmen müssen. Eine Rückfrage beim Amt für Arbeitsschutz ergab dann folgende Antwort: Die Mitarbeiter müssen natürlich nicht zu dieser Untersuchung (ist "nur" Angebotsuntersuchung) aber es ist zu dokumentieren, das dass Angebot da war und der Mitarbeiter kein Interesse hat. Seitdem wird das Angebot bei uns in der Kartei jedesmal dokumentiert.
Neu ist also nur der Formbrief. Und das sollte in Zeiten der EDV eigentlich kein Problem sein!

mit freundlichen Grüßen
Klaus

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Freitag, 30. März 2012, 12:15

Ich bin auch gerade bei dem Thema "Angebotsuntersuchungen".

Wie kommuniziert Ihr das euren Mitarbeitern?

Hat vielleicht jemand einen Musteraushang?



Danke im voraus
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Erich von Däniken

a.r.ni

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Freitag, 30. März 2012, 18:44

Bisher wurde das im Rahmen von Unterweisungen und durch den Hinweis auf Betriebsanweisungen erledigt. Wenn das konsequent durchgeführt - und die BA`s den MA tatsächlich bekannt sind, finde ich das für Angebotsuntersuchungen ausreichend.
Obwohl das Thema als "erledigt" gilt, ein Nachtrag. Nach Rücksprache mit einigen Betriebsmedizinern wird von denen das persönliche Anschreiben abgelehnt, sondern soll in die Unterweisung (... die die SiFa durchführt ...) aufgenommen und dokumentiert werden.
Martina hat mal wieder Recht: der Verwaltungsaufwand steht nicht für den Nutzen.
(Anregung: in einem meiner Unternehmen pflegen wir ein periodisches Mitteilungsblatt, in dem wir in der nächsten Ausgabe auf dieses Thema eingehen und dies als Ergänzung zu den Unterweisungen sehen.)
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