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elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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  • »elschwoabos« ist der Autor dieses Themas

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Registrierungsdatum: 25. November 2010

Wohnort: 52525 Heinsberg

Beruf: Sifa, Fachkrankenpfleger A+I mit zehnjähriger Leitungserfahrung a.D., Pellworm-Fan.

Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele

BG Zugehörigkeit: BGW

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1

Montag, 14. November 2011, 14:06

Ersthelfer in der ambulanten Pflege

Ich habe die Frage hier rein gesetzt, weil Ersthelfer ja bei Unfällen benötigt werden.

Problemstellung:

Benötigen Sozialstationen, wo doch die Beschäftigten weitestgehend alleine, also in Alleinarbeit tätig sind Ersthelfer?

Zwar sagt der BGW ganz aktuell (31.10.2011):

Ersthelfer mit medizinischer Ausbildung
Der Unternehmer kann auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine sanitätsdienstliche oder rettungsdienstliche Ausbildung haben – wie zum Beispiel Rettungshelfer, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten – als Ersthelfer benennen. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die in einem Beruf des Gesundheitsdienstes ausgebildet sind. Diese Personengruppen benötigen keine Grundausbildung in Erster Hilfe, deshalb übernimmt die BGW die Kosten zukünftig nicht mehr. Die geforderte regelmäßige Fortbildung ist für diese Ersthelfer dann gegeben, wenn sie entweder an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen oder bei ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Ist das nicht der Fall, müssen auch sie alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Training teilnehmen. Die Kosten dafür trägt die BGW.

Berufe im Gesundheitsdienst, die unter diese Regelung fallen, sind insbesondere:

Krankenschwestern und Krankenpfleger
Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger
Hebammen und Entbindungspfleger
Krankenpflegehelfer/-innen
Altenpfleger/-innen
Arzthelfer/-innen
medizinische Bademeister/-innen
Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
Schwesternhelfer/-innen
Pflegediensthelfer/-innen

Somit könnte man jetzt einfach alle Beschäftigten zu Ersthelfern ernennen, allerdings wäre in diesem Bereich der zweijährliche Auffrischungskurs notwendig. Aber welchen Sinn macht das überhaupt? Sich selbst kann man ja nur bedingt Erste Hilfe leisten...

Und noch ne Überlegung: Was heißt in diesem Zusammenhang, also bezogen auf Schwestern auf Krankenhausstationen, regelmäßig, und was genau ist mit "Erste Hilfe" gemeint? Ist das ein Verbandwechsel auch, oder nur der Erstverband nach einer Verletzung?

Vor zwei Monaten habe ich von der zuständigen BGW-Präventionsdienststelle noch die Info bekommen, man müsse ausbilden.

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Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

Marderhunter

Mamas Liebling

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2

Montag, 14. November 2011, 15:15

Erstverband nach Verletzung

Bei uns in der Gegend müssen alle Schwesternschülerin und Pflegeschüler in den ersten vier Wochen nach Beginn der Ausbildung , einen EH-Kurs besuchen.

Argumentation: Nur weil jemand Krankenschwester lernt oder gelernt hat, bedeutet es noch lange nicht, das der Mitarbeiter die Erste Hilfe beherrscht.

Warum die Schwester in der ambulanten Pflege einen EH-Kurs machen muss?

Ist eine Forderung des MDK.
Aber einfach hier im Forum TID ansprechen. Der hat seine SIFA-Facharbeit über dieses Thema geschrieben.

Gruß

Wolle Wahnsinn