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powertrain

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1

Samstag, 12. November 2011, 16:05

Formblatt für Ladungssicherung ??

Hallo Gemeinde ,
mal ne kurze frage in die runde :-)

ich suche sowas wie Formblatt welches vom Lkwfahrer unterschrieben werden muss , wenn er unseres erachtens mit falscher und ungenügender ladungssicherung vom hof fährt.....

könnte so aussehn:
wurde der fahrer des lkw mit dem Kennzeichen XXXXXXX eindringlich auf die unzureichende / falsche Ladungssicherung hingewiesen .....


rechtlich ist das natürlich nicht sicher......
und sicherlich ist es so, das der verlader den lkw so nicht fahren lassen darf, aber für stundenlange diskussionen ist manchmal halt keine zeit und lust da ....

Flügelschraube

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2

Samstag, 12. November 2011, 18:19

unsicher vom Hof

Hallo!

Mir ist klar, dass 90 % der Antworten auf Sicherheitsfragen eigentlich juristischen Sachverstand bräuchten.
Trotzdem würde ich gerne nachfragen: Was heißt, man dürfte ihn eigentlich so unsicher nicht vom Hof lassen!" ?

Ich kämpfe damit, dass ich als Beauftragter mich in der eigenen Firma nicht durchsetzen kann.
Sicherheit muss doch auch immer dem Chef (der zu entscheidenden Person) gefallen?

Gruß

Rigesa

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3

Sonntag, 13. November 2011, 06:13

Hallo Powertrain,

finger weg von solchen Sachen!!!! X( :thumbdown: Wenn der Fahrer bei euch ladet, dann seid Ihr auch mit in der Verantwortung der Ladungssicherung!!!! STVO §22 Ladung, §23 Pflichten STVZO §30, §31,§34, Owig §9, §14, §130. BGV D 29 §22, §37, ADR Abscnitt 7.5.7 Handhabung und verstauung, BGB §823, HGB §411, §412, §425, §427, §435.

Urteile: Neben dem Fahrzeugführer und dem Fahrzeughalter ist insbesondere derjenige für die Ladungssicherung verantwortlich, derunter eigener Verantwortung verladen hat (OLG Stuttgart, 27.12.1982 - Iss858/82) also IHR!
Die Mitwirkung des Fahrpersonals entbindet den Absender nicht von seiner Verantwortung für die Beladung (BGH-Urteil vom 28.05.1971).

Hier noch die Verantwortlichkeiten des Absenders: Im §412 HGB sind die Absenderaufgaben in Bezug auf das Verladen und Entladen beschrieben. Es gibt jedoch noch weitere Verpflichtungen, die indirekt aus dem §411 HGB hervorgehen. ZB. muss sich das Ladegut in einem beförderungsfähigen Zustand befinden.

So das hier ist nur ein kurzer Auszug aus den angewendeten Vorschriften., und da willst du mit einem Stück Papier dich absichern, da lachen alle Juristen. :D In einem Betrieb den ich betreue, fährt keine vom Hof, ohne dass durch einen Firmenverantwortlichen die Ladung abgenommen wurde. Der Verantwortliche Fotografiert die Ladung mit Sicherung auf dem LKW, erst dann darf der Fahrer die Plane schließen und erhält die Ladepapiere. Das hat den Hintergrund, muss der Fahrer unterwegs etwas abladen und sichert nicht mehr richtig seid ihr rechtlich dafür nicht mehr zuständig und in Ihr könnt immer beweisen, dass bei euch der Fahrer ordnungsgemäß vom Hof gefahren ist. Wird unterwegs noch zugeladen, so ist immer der mit in der Haftung, der als letzter zugeladen hat. Das heißt, wenn er bei euch ordnungsgenäß gesichert vom Hof fährt, aber unterwegs irgendwo zuladen muss, dann ist der, der dazugeladen hat, für die komplette Ladungssicherung verantwortlich. Ihr habt dann ja auf das was da zugeladen wird keinen einfluß mehr.

Mein Tipp: Sollte sich ein Fahrer weigern die Ladung richtig zu sichern dann ngebt ihm einfach keine Ladepapier, solange bis er dir Ladung ordnungsgemäß gesichert habt!! Aber das müßt Ihr in eurem Betrieb lösen. :thumbup:

Mit oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
Ritschi
Ich denke, also bin ich.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Rigesa« (14. November 2011, 05:14)


Rigesa

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4

Sonntag, 13. November 2011, 06:35

Hier noch ein Auszug aus der Haftung, siehe PDF unten. Bei weiteren Fragen kanns du dich gerne an mich wenden, da ich die Schulungen gemäß BKFQg mache.
Hatte noch vergessen, du bist natürlich auch mitverantwortlich dafür, dass die zurrgurte in Ordnung sind usw. Du bist genauso ganzheitlich mit in der Pflicht!!!



Mit oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
Ritschi
»Rigesa« hat folgende Datei angehängt:
  • Haftung 001.pdf (620,15 kB - 48 mal heruntergeladen - zuletzt: 17. Mai 2012, 21:13)
Ich denke, also bin ich.

a.r.ni

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5

Sonntag, 13. November 2011, 10:26

ich suche sowas wie Formblatt welches vom Lkwfahrer unterschrieben werden muss ,
Solch ein Formblatt wäre wertlos, da "sittenwidrig".
Ritschi hat das sehr gut deutlich gemacht. Seine Hinweise auf die Gesetzestexte sind beeindruckend.
Für Deine Chefs vielleicht nicht, also kann noch das Strafgesetzbuch herangezogen werden.
Wenn irgendjemand aus Eurem Betrieb durch Inaugenscheinnahme Kenntnis hat, dass die Ladung nicht richtig gesichert ist, dann greift bspw. §13 StGB.

Aus meiner Praxistätigkeit weiß ich, dass bei Unfällen, die auf mangelnde Ladungssicherung zurückzuführen sind, von den ermittelnden Behörden gerne mal ein Exempel statuiert wird, bei dem man sich alle Personen greift, die irgendwie in der Verantwortung stehen.

Bsp. eine ungesicherte Ladung erschlug zwei Insassen eines Pkw. Die Ermittlungen ergaben u.a., dass ein Betriebsschlosser des Verladers, der gefragt wurde, ob die Fracht ungesichert transportiert werden kann, sinngemäß geantwortet hat: "Das Teil ist so schwer, dass Du zweimal um die Erde fahren kannst, ohne dass etwas passiert." ... Für diese flapsige Bemerkung wurde der Schlosser wegen zweifacher fahrlässiger Tötung verurteilt.

Fragen?
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »a.r.ni« (13. November 2011, 10:56)


Erwin Vogt

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6

Sonntag, 13. November 2011, 17:01

Hi zusammen


Wir benutzen dieses Formblatt.


Grüße
Erwin
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powertrain

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Sonntag, 13. November 2011, 17:03

danke für die aufklärung .... ich geb das so mal weiter ...mal sehen wie chefetage darauf reagiert .-)

Flügelschraube

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8

Sonntag, 13. November 2011, 18:17

Urteile

n.r.ni.: "..eine ungesicherte Ladung erschlug zwei Insassen eines Pkw..."
Hier wird auf unsicherem Boden diskutiert.
Das Zitat von n.r.ni sagt mir sehr wenig über das Urteil, das mir im Übrigen komisch vorkommt.
Wer hat wie verladen?
Ist es ein Verkehrsunfall?
Von wem wurde der Unfall verursacht?
Eine Last, die in der Lage ist zwei Personen in einem Pkw zu erschlagen(?) wurde wegen einer zufälligen Befragung eines Betriebsangehörigen, nicht gesichert?

Jeder hat vielleicht andere Vorstellungen vom Verladen wie es hier diskutiert wird.
Handelt es sich um Stückgut, Flüssikeiten oder Schüttgut?
Ist der Versender der Verlader?
Welchen Einfluss hatte der Fahrer auf das Stauen?
Gibt es Dokumente zur Ladungssicherheit? Solch ein Dokument verstößt natürlich nicht gegen die guten Sitten.
Wer wurde mitverurteilt?

Grüße
Flügelschraube

Rigesa

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9

Montag, 14. November 2011, 05:20

Hier wird auf unsicherem Boden diskutiert.Das Zitat von n.r.ni sagt mir sehr wenig über das Urteil, das mir im Übrigen komisch vorkommt.Wer hat wie verladen?Ist es ein Verkehrsunfall?Von wem wurde der Unfall verursacht?Eine Last, die in der Lage ist zwei Personen in einem Pkw zu erschlagen(?) wurde wegen einer zufälligen Befragung eines Betriebsangehörigen, nicht gesichert?Jeder hat vielleicht andere Vorstellungen vom Verladen wie es hier diskutiert wird.Handelt es sich um Stückgut, Flüssikeiten oder Schüttgut?Ist der Versender der Verlader?Welchen Einfluss hatte der Fahrer auf das Stauen?Gibt es Dokumente zur Ladungssicherheit? Solch ein Dokument verstößt natürlich nicht gegen die guten Sitten.Wer wurde mitverurteilt?GrüßeFlügelschraube
:cursing:
Ich denke, also bin ich.

Moppel

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Montag, 14. November 2011, 06:19

Guten Morgen zusammen,

hänge eine Dateri an ist zwar keine Checkliste aber es geht um Ladungssicherung.

Moppel
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a.r.ni

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11

Montag, 14. November 2011, 13:50

Hier wird auf unsicherem Boden diskutiert.
Das Zitat von n.r.ni sagt mir sehr wenig über das Urteil, das mir im Übrigen komisch vorkommt.
Angabe in den Unterlagen zu einem Seminar Ladungssicherung:
BGH 4 StR 176/58 ; lässt sich jedoch im Internet nicht finden.
Zitat aus den Unterlagen:
Der Bundesgerichtshof befand alle Angeklagten für mitverantwortlich und somit schuldig der zweifachen fahrlässigen Tötung.
Es waren dies:
- der Kraftfahrer
- der Vorarbeiter der Ladekolonne
- der Werkmeister
- der Versandleiter
- der Schlosser

Zitat

Gibt es Dokumente zur Ladungssicherheit? Solch ein Dokument verstößt natürlich nicht gegen die guten Sitten.
Bitte nochmal lesen, was ich dazu geschrieben habe: ein Dokument, in dem steht, dass nur der Fahrer haftet, ist sittenwidrig.
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wasa

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Dienstag, 15. November 2011, 09:52

Hi zusammen,

wir haben in unseren Poolfahrzeugen eine Betriebsanweisung deponiert. Ich hänge sie mal mit an, falls sie jemand brauchen kann; wir haben noch Fotos mit dabei, die habe ich rausgelöscht, sonst ist die Datei zu groß...
wasa
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Ralph-HF

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Mittwoch, 16. November 2011, 10:55

Es ist ja leider so das viele Fahrer der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder sein wollen. Wenn ein Fahrer uneinsichtig ist rufen wir die Polizei an, die machen dem Fahrer schon klar was Sache ist. Bei uns wird kein LKW vom Hof gelassen bei dem wir einen Mangel, egal ob Ladungssicherung oder am Fahrzeug selbst, festgestellt haben!

Hier noch ein schönen Onlinetool zur Ladungssicherung:
http://ladungssicherung.lasiprofi.de/de/niederzurren.html

Gruß Ralph
"In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

Ralph-HF

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Mittwoch, 16. November 2011, 11:20

Bsp. eine ungesicherte Ladung erschlug zwei Insassen eines Pkw. Die Ermittlungen ergaben u.a., dass ein Betriebsschlosser des Verladers, der gefragt wurde, ob die Fracht ungesichert transportiert werden kann, sinngemäß geantwortet hat: "Das Teil ist so schwer, dass Du zweimal um die Erde fahren kannst, ohne dass etwas passiert." ... Für diese flapsige Bemerkung wurde der Schlosser wegen zweifacher fahrlässiger Tötung verurteilt.

Eine vergleichbare flapsige Bemerkung wäre beinahe einem unserer Meister auch zum Verhängnis geworden:
Innerhalb eine Produktionshalle würde eine Bühne gebaut auf der verschiedene Büros hin sollten. In der Bauphase gab es natürlich noch keine Treppe, so wurde nur eine Anlegeleiter verwendet. Als dann mal der Architekt, recht unter dem Arm einen Stapel Ordner, links unterm Arm eine Tasche, die Leiter hinauf wollte hat einer unserer Meister ihn angesprochen das die Leiter nicht sicher steht und er doch vor dem Besteigen diese richtig anlegen und am oberen Ende befestigen lassen solle. Architekt mein nur "ja, ja", Meister ging weiter und hörte kurz danach ein Poltern. Der Architekt war natürlich so die Leiter hoch, fast oben angekommen rutschte sie wer und er fiel nach runter, auf dem Weg nach unten hat er dann noch die DoppelTträger mit seinem Gesicht geküsst und am Boden dann einen Arm gebrochen (sah nicht lustig aus). Die Polizei war im Haus, nahm die Daten auf wie auch die Aussage des Meisters "das habe ich ihm gerade noch gesagt". Eine Woche später bekam der Meister eine Vorladung und Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung. Gerichtsverhandlung ist aber glücklicherweise so verlaufen das der Richter der Meinung war das der Architekt auf Grund seiner Ausbildung die Gefährdung selbst richtig einschätzen müsste, der Meister konnte nach einem mahnenden Wort wieder unbehelligt seines Weges gehen, wäre es ein Handwerker gewesen bzw. beim nächsten Mal würde er nicht so glimpflich abkommen.

Was lernen wir daraus: Augen zu und das Maul halten!
So handhabt das jetzt bei uns jeder im Haus!

Gruß Ralph
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Andrasta

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15

Mittwoch, 16. November 2011, 14:44

Was lernen wir daraus: Augen zu und das Maul halten!
So handhabt das jetzt bei uns jeder im Haus!

Was ich aber sehr bedenklich finde. Mir wäre es egal gewesen ob das ein Architekt ist oder was auch immer, ich hätte ihm gleich auf sein Jaja gefragt ob er wüßte was das heißt. (aber ich bin ja auch ne störrische SiFa die keine Angst hat die Leute mit der Nase in die K... zu tupfen wenn es sein muss ... :D ) :whistling:

MichaelD

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16

Mittwoch, 16. November 2011, 15:12

Zum Thema:

"...So handhabt das jetzt bei uns jeder im Haus!"


“I COULD HAVE SAVED A LIFE THAT DAY”


IT WASN’T THAT I DIDN’T CARE
I HAD THE TIME, AND I WAS THERE
BUT I DIDN’T WANT TO SEEM A FOOL
OR ARGUE OVER A SAFETY RULE.

I KNEW HE’D DONE THE JOB BEFORE.
IF I CALLED IT WRONG, HE MIGHT GET SORE.
THE CHANCES DIDN’T SEEM THAT BAD.
I’D DONE THE SAME AND HE KNEW I HAD.

SO I SHOOK MY HEAD AND WALKED ON BY.
HE KNEW THE RISK AS WELL AS I.
HE TOOK THE CHANCE, I CLOSED AN EYE
AND WITH THAT ACT, I LET HIM DIE.

I COULD HAVE SAVED A LIFE THAT DAY.
BUT I CHOSE TO LOOK THE OTHER WAY.
NOW EVERY TIME I SEE HIS WIFE.
I KNOW I COULD HAVE SAVED HIS LIFE.

THE GUILT IS SOMETHINBG I MUST BEAR
BUT IT ISN’T SOMETHING YOU NEED SHARE.
IF YOU SEE A RISK THAT OTHERS TAKE,
THAT PUTS THEIR HEALTH OR LIFE AT STAKE.

THE QUESTION ASKED, OR THING YOU SAY,
COULD HELP THEM LIVE ANOTHER DAY.
IF YOU SEE RISK AND WALK AWAY,
THEN HOPE YOU NEVER HAVE TO SAY.

“I COULD HAVE SAVED A LIFE THAT DAY,
BUT I CHOSE TO LOOK THE OTHER WAY”

In diesem Sinne

Der Michael
Wenn unser Gehirn so einfach strukturiert wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir so einfach strukturiert dass wir es nicht könnten! (Unbekannter Verfasser)

Ralph-HF

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17

Mittwoch, 16. November 2011, 15:58

Ist auch nicht ernst gemeint gewesen. Man muss aber eine gewisse Hartnäckigkeit, bei SiFas ja nicht unbekannt, an den Tag legen um die Betroffenen zum abändern der Situation zu bewegen. Wenn dies nicht funktioniert sollte man im Falle eines Falles besser wirklich den Mund halten.

Gruß Ralph
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a.r.ni

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Mittwoch, 16. November 2011, 17:40

... Wenn dies nicht funktioniert sollte man im Falle eines Falles besser wirklich den Mund halten.
:thumbsup: Jou: mir ist mal folgendes passiert: nach einer Unterweisung über Hygiene am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen begegnete ich einem Mitarbeiter, der locker mit dem Ellenbogen auf einem versifften IBC lehnte, sich eine Zigarette drehte und mich belehrte, dass ich das alles zu eng sehen würde, dass er selbst ermessen könne, ob eine Situation gefährlich sei oder nicht, weil er mit allen Gefahrstoffen "per Du" sei ...

Sein Vorgesetzter kam vorbei, sah sich die Szene erstaunt und micht etwas ratlos an und ging weiter. Bei der nächsten passenden Gelegenheit sprach er mich an, warum ich dem Mitarbeiter nicht verboten hätte, sich unter diesen Umständen eine Zigarette zu drehen und diese dann auch noch zu rauchen.
Ich habe dann sinngemäß geantwortet, dass ich solchen Ar....löchern, die in solch einer Situation MICH belehren, nichts beibringen kann und auch keine Lust habe, an eine nicht vorhandene Vernunft zu appellieren ... ;(
Ich bin dann anderweitig aktiv gewesen ... der fragliche Mitarbeiter war dann nicht mehr lange im Unternehmen ... :D
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