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thoko

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1

Samstag, 12. November 2011, 15:56

Beauftragte im Betrieb

Hallo Forum, ich entwickle gerade ein Arbeitsschutzmanagement Organigramm für unsere Unternehmensstruktur.
Jetzt Frage ich mich, in welchen Texten drin steht welche Beauftragten wir noch benötigen?

Im mom haben wir folgende:
SiFa
Brandschutz
Abfall
Immission
Datenschutz
Umweltschutz

Welche Beauftragten gibt es denn noch?

Danke für eure Hilfe
"Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
Erich von Däniken

elschwoabos

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2

Samstag, 12. November 2011, 17:25

Sibe.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

thoko

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3

Samstag, 12. November 2011, 17:34

Sibe.

Hardy
Danke die haben wir schon, hab ich nur vergessen :-)
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Erich von Däniken

max2004

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4

Samstag, 12. November 2011, 17:43

Hallo thoko

- Gefahrgut

- Betriebsarzt

Gruß

Max2004

a.r.ni

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5

Sonntag, 13. November 2011, 09:52

... Arbeitsschutzmanagement Organigramm ... Welche Beauftragten gibt es denn noch?
Ersthelfer,
und dann je nach Aufgabenverteilung:
Leiterbeauftragter (prüft mind. jährlich Leitern und Tritte),
Kranbeauftragter (prüft regelmäßig Krane und Anschlagmittel - nicht zu verwechseln mit dem jährlich erscheinenden Sachverständigen), ...
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

thoko

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6

Sonntag, 13. November 2011, 11:19

Danke für die Antworten, und welche sind gesetzlich Vorgeschrieben?

Danke
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elschwoabos

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7

Sonntag, 13. November 2011, 11:50

Das hängt u.A. von der Zahl der Beschäftigten ab, z.B. bei den Sibes und den Ersthelfern. Beide findest du im ArbschG.
Strahlenverantwortliche benötigst du beim Vorhandensein von ionisierender Strahlung, einen Strahlenschutzbeautragten bei Vorahndensein von Geräten der Klasse 3M, 4 und 5. Der Gefahrgutbeauftragte beim Versenden von Gefahrgütern, aber Vorsicht, das kann schon beim Versand von Laborproben der Fall sein.

Hardy
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TKXSIBA

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8

Sonntag, 13. November 2011, 16:40

Hi

Beauftragte die mir einfallen:

Gewässerschutzbeauftragter nach Wasserhaushaltsgesetz

Srörfallbeauftragter nach Bundesimmisionsschutzgesetz

Strahlenschutzbeauftrager nach Strahlen und Röntgenverordnung bei radioaktiven Materialien oder wenn Röntgenanlagen betrieben werden

Laserschutzbeauftragter nach BGV B2 für Laser Klasse 3b oder 4

Gefahrgutbeauftragter nach Gefahrgutbeautragtenverordnung

Umweltbetriebsprüfer nach EG-VO Nr. 761/2001, EMAS II

Eine Peron, der die Prüftiefe und Prüffristen festlegt, für Prüfungen elektr. Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverornung, BGV A3 und der neuen VDE 0701/0702

Sachkundiger für Prüfungen PSA Kategorie 3

Mit Sicherheit gibt es noch einige mehr



Gruß aus der Pfalz

Tanzderhexen

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9

Montag, 14. November 2011, 10:24

Liste Beauftragte

Hallo thoko,

ich lade mal eine Liste Betriebsbeauftragte des Bayerisches Landesamt für Umwelt mit hoch. Dort finde ich ist alles sehr gut, auch mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, beschrieben.

Gruß Tanzderhexen
»Tanzderhexen« hat folgende Datei angehängt:
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

elschwoabos

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Montag, 14. November 2011, 10:48

Hallo thoko,

ich lade mal eine Liste Betriebsbeauftragte des Bayerisches Landesamt für Umwelt mit hoch. Dort finde ich ist alles sehr gut, auch mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, beschrieben.

Gruß Tanzderhexen


Danke, direkt abgespeichert und ausgedruckt.

Hardy
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11

Montag, 14. November 2011, 12:17

Zitat von »Tanzderhexen«


Hallo thoko,

ich lade mal eine Liste Betriebsbeauftragte des Bayerisches Landesamt für Umwelt mit hoch. Dort finde ich ist alles sehr gut, auch mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, beschrieben.

Gruß Tanzderhexen



____________________________________________________________________________________________________________________________________________________



auch ich bedanke mich, habe es mir abgespeichert und werde es in einer ruhigen Minute zu gemüte führen.



Gruß aus dem Bergischen Land



Dieter

elschwoabos

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12

Montag, 14. November 2011, 13:46

Aber mal ne ganz dumme Frage: What's about Gefahr_stoff_beauftragter? Gibt es einen solchen gar nicht, obwohl es Seminare gibt, die explizit die Ausbildung zu einem solchen als Ziel nennen?

Hardy
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Montag, 14. November 2011, 14:32

Aber mal ne ganz dumme Frage
... es gibt nur dumme Antworten ;)

Zitat

: What's about
Probier es mal auf Deutsch :D

Zitat

Gefahr_stoff_beauftragter? Gibt es einen solchen gar nicht, obwohl es Seminare gibt, die explizit die Ausbildung zu einem solchen als Ziel nennen?
Dieser Beauftragter wird durch keine gesetzliche Grundlage gefordert.
Gleichwohl kann jemand mit dieser Qualifikation in einem Unternehmen sinvoll sein.
Die Existenz von Seminaren und angeblich notwendigen Beauftragten haben wir erschöpfend am Beispiel dieser Regalinspektoren diskutiert ... ;(
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Tanzderhexen

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14

Montag, 14. November 2011, 14:36

Gefahrstoffbeauftragter

Hallo Hardy,

es gibt meines Wissens keine spezielle rechtliche Forderung, aber wegen der besonderen und vielfältigen Anforderungen zur Umsetzung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) in vielen Betrieben üblich. Der Gefahrstoffbeauftragte wird in der gültigen Regelung zwar nicht explizit gefordert – die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) spricht von fachkundigen Personen –, dennoch ist entsprechendes Fachwissen zur Umsetzung der GefStoffV in den Betrieben unerlässlich.

Es wird deshalb, von vielen kommerziellen Seminaranbietern meiner Meinung nach teilweise missverständlich, angeboten.

Gruß Tanzderhexen
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Montag, 14. November 2011, 15:49

Hallo Hardy,

es gibt meines Wissens keine spezielle rechtliche Forderung, aber wegen der besonderen und vielfältigen Anforderungen zur Umsetzung der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) in vielen Betrieben üblich. Der Gefahrstoffbeauftragte wird in der gültigen Regelung zwar nicht explizit gefordert – die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) spricht von fachkundigen Personen –, dennoch ist entsprechendes Fachwissen zur Umsetzung der GefStoffV in den Betrieben unerlässlich.

Es wird deshalb, von vielen kommerziellen Seminaranbietern meiner Meinung nach teilweise missverständlich, angeboten.

Gruß Tanzderhexen


Alles klar, dann ist es ja auch nicht schlecht, dass ich nächstes Jahr die Fachkunde erlangen möchte. ;)

Hardy
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peter

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16

Dienstag, 15. November 2011, 08:19

Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern - Sie könnten an einem Druckfehler sterben. - Mark Twain -

peter

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Dienstag, 8. Mai 2012, 13:12

Da uns das thema "Beauftragte" immer wieder über den weg laufen wird, möchte ich hier auf einen sehr hilfreichen artikel aus der zeitschrift "KA Korrespondenz Abwasser, Abfall" hinweisen.

Die autoren haben zwar den schwerpunkt auf beauftragte in kläranlagen gelegt, aber es sind viele grundsätzliche, allgemeingültige oder übertragbare aspekte hier zusammengeführt und dargelegt worden.

Den artikel gibt es aber offensichtlich nur in papierform.

http://www.baufachinformation.de/zeitschriftenartikel.jsp?z=2012039017850

Beauftragte Personen in Kläranlagen
Beckermann, Günter; Kopmann, Thilo;

Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über das komplexe Themenfeld der Beauftragung von Personen. Dabei werden folgende Fragen kurz und knapp beantwortet: Was ist der Unterschied zwischen einer beauftragten und einer befähigten Person? Weiche Vorschriften schreiben eine Beauftragung vor? Was gehört zu einer Beauftragung und wie sollte sie erfolgen? Welche Aufgaben, Vollmachten und Verantwortung hat die beauftragte Person? Aufbauend auf dem Vorschlag des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zur Ermittlung der Qualifikation beauftragter Prüfer von Arbeitsmitteln wird ein praxisnaher Vorschlag zur Ermittlung der für die Benutzung von Arbeitsmitteln erforderlichen Qualifikation vorgestellt. Eine komprimierte tabellarische Übersicht soll Betreibern von Abwasseranlagen und insbesondere von Kläranlagen eine unkomplizierte und schnelle Prüfung ihres bestehenden Handlungsbedarfs ermöglichen.


Artikel aus der Zeitschrift: KA Korrespondenz Abwasser, Abfall
ISSN: 1866-0029
Jg.: 59, Nr.3, 2012
Seite 203-207, Abb.,Tab.,Lit.




http://www.gfa-news.de/gfa/webcode/20120213_001/Beauftragte_Personen_in_Kl%C3%A4ranlagen



peter
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Safety-Officer

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18

Mittwoch, 9. Mai 2012, 07:15

Danke für den Tipp! Genau so etwas habe ich gerade gesucht.
(Hab' gestern eine Anfrage bekommen, wer in einer Hilfsorganisation was unterweisen darf.)
Beste Grüße,
S.O.

Sapere aude!
(Horaz)

tiefflieger

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19

Mittwoch, 9. Mai 2012, 07:38

Obwohl die Gefahrstoffverordnung keinen "Beauftragten" vorschreibt gibt es nach Gefahrstoffrecht auch einen, der sich Koordinator nennt und bei Zusammenarbeit mehrerer Firmen erforderlich ist. Siehe §15 ab.4 GefStoffV.