Hallo,
siehe u.a. in der BGR 133, z.B. hier
http://www.bgbau-medien.de/zh/z201/inhalt.htm
Bezüglich Brandgefährdung:
Betriebsbereiche sind je nach Brandgefährdung in eine der folgenden Brandgefährdungsklassen einzustufen:
1. Geringe Brandgefährdung,
2. mittlere Brandgefährdung,
3. große Brandgefährdung.
Geringe Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit geringer Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten und wenn im Falle eines Brandes mit geringer Brandausbreitung zu rechnen ist.
Mittlere Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedoch keine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwarten ist.
Große Brandgefährdung liegt vor, wenn
durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind
und
in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist
oder
eine Zuordnung in mittlere oder geringe Brandgefährdung nicht möglich ist.
Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung siehe Tabelle 3
in der BGR 133.
Gruß
Simon Schmeisser