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[suche Hilfe] BGI 539 Mutterschutz

MarcH

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1

Dienstag, 8. November 2011, 09:44

BGI 539 Mutterschutz

Hallo zusammen,

kann mir jemand die BGI 539 als auch die 539-1 zukommen lassen? Wäre super.


Gruss

Marc

elschwoabos

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2

Dienstag, 8. November 2011, 09:54

Mist, Gurgel ist so schlau wie vor zwei Jahren:

[Frage] Bgi 539

Da kann ich nicht helfen.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

elschwoabos

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3

Dienstag, 8. November 2011, 10:03

Hallo Marc,

würde dir denn eine BGI von den Chemikern überhaupt etwas nutzen?
Vielleicht kannst du ja auch hier konkret fragen, wenn das Sinn macht.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
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Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
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Dental

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4

Dienstag, 8. November 2011, 10:06

Moin Marc,
wo liegt denn außer dem Nichtvorstellen können/wollen dein Problem??

LG Dental 8) :D
Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

MarcH

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5

Dienstag, 8. November 2011, 10:56

Huhh

Hallo nochmal,

@Dental: Es lag mir fern unhöflich aufzutreten, aber so ein paar Infos über mich kannst Du ja meinem Profil entnehmen.
Mein "Problem" liegt darin das wir eine werdende Mutter im Betrieb haben und ich im Zuge meiner begonnen Fasi Ausbildung aller erhältlichen Informationen zu diesem Thema zusammentragen möchte.
Quasi als Übung..... Da fiel mir auf das es da besagte Infobroschüre gibt. Nicht mehr und nicht weniger . TRGS 905 und MuschG habe ich bereits gecheckt......

Gruss

Marc

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Dienstag, 8. November 2011, 11:01

Hallo MarcH,

anbei ein Glossar zur BGR 539 (ist in der Präventions- DVD der BGMNS zwar aufgeführt, aber nicht enthalten). Vielleicht hift es weiter?!?

Gruß

Rene
»Sicherheitsfuzzi« hat folgende Datei angehängt:
  • Mutterschutz.doc (26,11 kB - 28 mal heruntergeladen - zuletzt: 14. November 2011, 10:35)
Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

Dental

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7

Dienstag, 8. November 2011, 11:18

Na hier ist fast alles gesagt.
Ergänzung: Beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen ist eine Beschäftigung erst nach dem Abstillen erlaubt

Gruß Fritz :D 8)
Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

MarcH

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8

Dienstag, 8. November 2011, 13:04

OK

Na denn mal Danke erstmal

Gruss

Martina M

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9

Dienstag, 8. November 2011, 14:52

Broschüre BMFSFJ

Hallo,

vielleicht hilft Dir auch diese Broschüre des BM für Familie, Senioren ...Dort ist eigentlich alles übersichtlich zusammengestellt. Außerdem noch eine Zusammenstellung zum Mutterschutz im Maler- und Lackierhandwerk.

@Dental
den "Umgang" mit Gefahrstoffen für werdende und stillende Mütter verbietet der Gesetzgeber nicht. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen beschäftigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen, die nachweislich in die Haut eindringen, ist besonders darauf zu achten, dass Hautkontakt mit den Stoffen vermieden wird.
Werdende Mütter dürfen keinen krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ausgesetzt sein.
Weiter ist die Beschäftigung Schwangerer mit Quecksilber, Quecksilberderivaten, Blei und Bleiderivaten bzw. Gefahrstoffen, die diese Stoffe enthalten, verboten, wenn die Gefahr besteht, dass diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden und/oder der Grenzwert überschritten wird.

In der Hoffnung, geholfen zu haben grüßt Euch

Martina M.
»Martina M« hat folgende Dateien angehängt:

Dental

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10

Dienstag, 8. November 2011, 15:11

hallo Martina
Schau mal Seite 7 :D 8)
Gruß Fritz
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MarcH

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11

Dienstag, 8. November 2011, 15:17

Thx Martina

Hallo nochmal,

Martina liegt richtig ! Ist im MuSchriV (Mutterschutzrichtlinienverordnung) geregelt.



Die maximale Arbeitsplatzkonz. ist entscheidend.



Gruss



Marc

Dental

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12

Dienstag, 8. November 2011, 15:26

so so
angenommen der max. Wert ist nicht erreicht, die MA hat aber einen direkten Kontakt???
Trotzt Schutzmaßnahmen immer möglich. Es gibt einfach nicht den absoluten Schutz.
Also gehe ich auf Nummer Sicher und lasse die Schwangere freistellen

Warum werden z.B. Zahnarzthelferinnen direkt von der Stuhlassistenz befreit???
Warum darf eine Schwangere nicht im Bereich der Desinfektion arbeiten??
...usw

Gruß Fritz :D 8)
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MarcH

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13

Dienstag, 8. November 2011, 15:36

so so

Den absoluten Schutz gibt es auch für den nicht Schwangeren Mitarbieter nicht . Also gehen wir auf Nummer sicher und stellen Alle die Arbeit ein?

Gruss

Marc

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Dienstag, 8. November 2011, 17:00

hallo Marc,
hättest du nun mal nachgedacht, würde sich das erledigt haben.
Gruß fritz
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Dienstag, 8. November 2011, 18:34

Hallo Marc,

anbei ein Link zur BGI 539.



Gruß aus Oberschwaben

Marc

http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/S…937f73024492838

a.r.ni

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Dienstag, 8. November 2011, 21:20

kann mir jemand die BGI 539 als auch die 539-1 zukommen lassen? Wäre super.
Der "Jedermann-Verlag" kann das :D ... beide BGIs sind im aktuellen Kompendium Arbeitsschutz (BG RCI) in der Version vom März 2008 enthalten.

Die Anschaffung des Kompendiums lohnt sich auch anderweitig ... diese Anschafung sollte Dein Arbeitgeber schon stemmen können ... :thumbup:
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

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Mittwoch, 9. November 2011, 09:17

Moin MarcH,

aufgepasst! MAK wurde durch AGW und BGW ersetzt!

http://de.wikipedia.org/wiki/Maximale_Ar…z-Konzentration

Gruß

Rene
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elschwoabos

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18

Mittwoch, 9. November 2011, 13:32

durch BGW ersetzt.
Ich liebe diese eindeutigen Abkürzungen...

Hardy
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19

Donnerstag, 10. November 2011, 15:27

@ Neut und die Anderen natürlich auch : Danke erstmal ;)