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LuckyKvD

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1

Montag, 7. November 2011, 18:43

Personalrat / Betriebsrat - Mitwirkung oder Mitbestimmung

Hallo, in wie weit sind der Personalrat / Betriebsrat nach Eurer Ansicht (besser noch wenn jemand es sogar juristisch hat abklären lassen) bei der Ermittlung und Aufteilung der Einsatzzeiten - Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung Mitwirkung oder Mitbestimmungspflichtig? LuckyKvD LuckyKvD Solange ich lebe, hoffe ich! Solange ich hoffe, liebe ich! Solange ich liebe, lebe ich!

elschwoabos

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2

Montag, 7. November 2011, 19:50

Ich müsste mich schwer vertun, aber ich sage nicht mitbestimmungspflichtig. Wieso auch? Die Grundbetreuung ist festgelegt durch Art des Betriebs und Zahl der Beschäftigten, der branchenspezifische Teil legt der AG fest. Ich sehe hier nirgends einen Betriebsrat.

Hardy
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Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

ASM10

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3

Montag, 7. November 2011, 20:52

Hallo LuckyKvD,

die Eisatzzeiten werden doch von der DGUV2 vorgegeben, Betriebsrat brauchst Du dafür nicht.

Gruß ASM10

LuckyKvD

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4

Montag, 7. November 2011, 20:57

Die DGUV FAQ http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/documents/faq_vorschr_2.pdf sehen das scheinbar etwas anders! Noch Hinweise? LuckyKvD Solange ich lebe, hoffe ich! Solange ich hoffe, liebe ich! Solange ich liebe, lebe ich!

nj1964

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5

Dienstag, 8. November 2011, 07:23

Moin zusammen,

wenn überhaupt, dann kann meines Erachtens evtl. der BR nur bei einzelnen sehr speziellen Aspekten im betriebsspezifischen Teil der Vorschrift Stellung nehmen. Ansonsten hat Hardy in seiner prägnanten Art schon alles gesagt.

Wir haben unseren BR über die Neuregelung der Einsatzzeiten nach DGUV V 2 informiert. Nach kurzer Ansicht dieses umfangreichen Machwerks hat er sich klugerweise ein tieferes Studium dieses (ihr kennt meime Meinung) dann erspart.

Gruß aus dem Norden

nj 1964

elschwoabos

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6

Dienstag, 8. November 2011, 07:26

Moin zusammen,

wenn überhaupt, dann kann meines Erachtens evtl. der BR nur bei einzelnen sehr speziellen Aspekten im betriebsspezifischen Teil der Vorschrift Stellung nehmen. Ansonsten hat Hardy in seiner prägnanten Art schon alles gesagt.


Bei soviel Lob werd ich gar rot!

Wir haben unseren BR über die Neuregelung der Einsatzzeiten nach DGUV V 2 informiert. Nach kurzer Ansicht dieses umfangreichen Machwerks hat er sich klugerweise ein tieferes Studium dieses (ihr kennt meime Meinung) dann erspart.

Gruß aus dem Norden

nj 1964


LOL, bei mir meiner der Verwaltungsdirektor, ich hatte im extra die BGW-Schrift für Führungskräfte zur DGUV V2 besorgt, mit einem Blick in diese: Machen Sie das mal Herr Schiszler...

Hardy
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nj1964

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Dienstag, 8. November 2011, 07:47

Es ist halt so wie immer:

Je größer die Menge des produzierten Papiers, desto geringer die Bereitschaft sich damit auseinander zu setzen. (Es reicht ja, wenn ein Dussel sich das antut).

In diesem Sinne

Gruß aus dem Norden

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Ofmhektor

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8

Dienstag, 8. November 2011, 08:00

Es gibt eine Handlungshilfe von der BGHM

wo man schnell erkennen kann wieviel Zeit man brauchen sollte.



Der BR hilft Dir bei der festsetzung der Zeit, falls der GF es nicht Dir zugestehen will. Das Personalwesen (PW) hat da wenig mit zutun. Die Sifa hat als Ansprechpartner die GF + BR. Und genau diese Leute werden auch deine Zeit festlegen, falls der Betrieb kein stress intern hat.

Ich habe unserem GF und BR die Handlungshilfe gezeigt. Beide sahen es ein und haben mir die Zeit zugestanden.

Aber aufpassen, falls der BA mehr zeit haben will und Du daurch Zeit verlierst. Hier musste dich vorher mit dem BA unterhalten!!!

Biker-Mike

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Dienstag, 8. November 2011, 08:06

Hallo,
das stimmt so nicht ganz, da in der Anlage 2 Pkt 1 Abs 3 der DGUV V2 folgendes sinngemäß steht:
"Der Unternehmer hat die Aufgaben des BA und der FASi, unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung, zu ermitteln, aufzuteilen und schriftlich zu vereinbaren."
»Biker-Mike« hat folgende Datei angehängt:
  • DGUV_V2.jpg (81,55 kB - 24 mal heruntergeladen - zuletzt: 8. Mai 2012, 13:13)
Gruß Michael
:v:

Solange Menschen denken,
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müssen Tiere fühlen,
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(Arthur Schopenhauer)

nj1964

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Dienstag, 8. November 2011, 09:44

Hallo,

Biker-Mike hat vollkommen recht. (Aber wie war noch der Spruch mit den verschiedenen Welten bei Theorie und Praxis? :whistling: )

Gruß aus dem Norden

nj 1964

ingo07

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Dienstag, 8. November 2011, 12:37

ASiG - Arbeitssicherheitsgesetz § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Schau mal hier ASiG - Arbeitssicherheitsgesetz § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.
8) :D
:v:

ixetic

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12

Mittwoch, 9. November 2011, 07:25

Hallo zusammen,

auch wenn es viele nicht wahr haben wollen... ;) ;(

Im Zweifelsfall beruft sich der Betriebs-/Personalrat auf das BetrVG, §87 Abs.1 Ziff.7 (Mitbestimmung bei allen Regelungen die mit dem Arbeit- und Gesundheitschutz zu tun haben.).

Ich verstehe die Vorbehalte manchmal nicht. Es kann doch nur gut sein, die Mitarbeitervertreter auf seiner Seite zu haben.
Grüße aus dem Bergischen Land

Michael

elschwoabos

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Mittwoch, 9. November 2011, 07:31

Hallo zusammen,

Ich verstehe die Vorbehalte manchmal nicht. Es kann doch nur gut sein, die Mitarbeitervertreter auf seiner Seite zu haben.


Vorbehalte sind das nicht, aber das ist dann noch jemand dem man das vorbeten muss, der dann am Ende meint "Mach du das, du kennst dich damit besser aus."

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Mittwoch, 9. November 2011, 08:37

Hier ein guter "Artikel" der BG ETEM zur DGUV V2:

http://www.bgetem.de/praev/praev_unterne…lbetreuung.html

Die BG misst hier dem Betriebsrat eine große Bedeutung zu und schreibt:
"Der Betriebsrat hat bei diesem Verfahren ein Recht auf Mitwirkung. Die vereinbarten Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden."

Irgendwie auch logisch. Oft ist der ASA ja Steuerkreis zur Festlegung der DGUV Einsatzzeiten, und spätestens hier darf sich der Betriebsrat auch zu Wort melden.

Viele Grüße!
Safety ist possible...

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Mittwoch, 9. November 2011, 08:38

Wenn Du mit der GL bei deiner Festlegung der Zeiten vollkommen im Einklang bist mag das ja OK sein. Aber erstens gibt es da nicht immer Friede, Freude und Eierkuchen, weshalb dann die Unterstützung des BR hilfreich sein kann (wenn die da nicht zustimmen, geht es nämlich ohne Einigungsstelle nicht) und zweitens gibt es durchaus Interessenvertreter, die sich sehr wohl auskennen und das Thema nicht für nebensächlich halten. Kommt natürlich auf deine Situation an.
Ich als BR freu mich immer scheckig, wenn ich ungefragt Informationen zum Arbeitsschutz bekomme, bei denen ein Beschluss des Gremiums ein solches Gewicht hat, wie in diesem Fall. Die Regelung ist nämlich m. E. so eindeutig, dass man wirklich was bewegen kann.

Macht natürlich schon Sinn, dem BR eine gewisse Zeit zu geben, sich mit der Thematik zu beschäftigen...

Arne
I'd be happy about people thinking outside the box if I could be sure there was some thinking going on inside of it.
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