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Registrierungsdatum: 15. September 2011
Wohnort: Lüneburg
Beruf: Bankkaufmann
BG Zugehörigkeit: Unfallkasse NRW
Personalrat / Betriebsrat - Mitwirkung oder Mitbestimmung
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
Wohnort: 52525 Heinsberg
Beruf: Sifa, Fachkrankenpfleger A+I mit zehnjähriger Leitungserfahrung a.D., Pellworm-Fan.
Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele
BG Zugehörigkeit: BGW
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Registrierungsdatum: 28. August 2011
Wohnort: Versmold
Beruf: QM,ASM,Sifa .i A.
Hobbys: Musik,PC,
BG Zugehörigkeit: BGN
die Eisatzzeiten werden doch von der DGUV2 vorgegeben, Betriebsrat brauchst Du dafür nicht.
Gruß ASM10
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Registrierungsdatum: 15. September 2011
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Beruf: Bankkaufmann
BG Zugehörigkeit: Unfallkasse NRW
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
Wohnort: Bremen
Beruf: Bauingenieur
Hobbys: schwimmen, tanzen
BG Zugehörigkeit: BG Bau
wenn überhaupt, dann kann meines Erachtens evtl. der BR nur bei einzelnen sehr speziellen Aspekten im betriebsspezifischen Teil der Vorschrift Stellung nehmen. Ansonsten hat Hardy in seiner prägnanten Art schon alles gesagt.
Wir haben unseren BR über die Neuregelung der Einsatzzeiten nach DGUV V 2 informiert. Nach kurzer Ansicht dieses umfangreichen Machwerks hat er sich klugerweise ein tieferes Studium dieses (ihr kennt meime Meinung) dann erspart.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
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BG Zugehörigkeit: BGW
Moin zusammen,
wenn überhaupt, dann kann meines Erachtens evtl. der BR nur bei einzelnen sehr speziellen Aspekten im betriebsspezifischen Teil der Vorschrift Stellung nehmen. Ansonsten hat Hardy in seiner prägnanten Art schon alles gesagt.
Bei soviel Lob werd ich gar rot!
Wir haben unseren BR über die Neuregelung der Einsatzzeiten nach DGUV V 2 informiert. Nach kurzer Ansicht dieses umfangreichen Machwerks hat er sich klugerweise ein tieferes Studium dieses (ihr kennt meime Meinung) dann erspart.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
LOL, bei mir meiner der Verwaltungsdirektor, ich hatte im extra die BGW-Schrift für Führungskräfte zur DGUV V2 besorgt, mit einem Blick in diese: Machen Sie das mal Herr Schiszler...
Hardy
(Terry Pratchett)
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
Wohnort: Bremen
Beruf: Bauingenieur
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BG Zugehörigkeit: BG Bau
Je größer die Menge des produzierten Papiers, desto geringer die Bereitschaft sich damit auseinander zu setzen. (Es reicht ja, wenn ein Dussel sich das antut).
In diesem Sinne
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Anfänger
Registrierungsdatum: 13. Oktober 2011
Wohnort: Kerpen
BG Zugehörigkeit: BGHM
Es gibt eine Handlungshilfe von der BGHM
Der BR hilft Dir bei der festsetzung der Zeit, falls der GF es nicht Dir zugestehen will. Das Personalwesen (PW) hat da wenig mit zutun. Die Sifa hat als Ansprechpartner die GF + BR. Und genau diese Leute werden auch deine Zeit festlegen, falls der Betrieb kein stress intern hat.
Ich habe unserem GF und BR die Handlungshilfe gezeigt. Beide sahen es ein und haben mir die Zeit zugestanden.
Aber aufpassen, falls der BA mehr zeit haben will und Du daurch Zeit verlierst. Hier musste dich vorher mit dem BA unterhalten!!!
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Registrierungsdatum: 25. September 2006
Wohnort: Baunatal
Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
BG Zugehörigkeit: BGW
das stimmt so nicht ganz, da in der Anlage 2 Pkt 1 Abs 3 der DGUV V2 folgendes sinngemäß steht:
"Der Unternehmer hat die Aufgaben des BA und der FASi, unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung, zu ermitteln, aufzuteilen und schriftlich zu vereinbaren."
Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken.
(Arthur Schopenhauer)
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
Wohnort: Bremen
Beruf: Bauingenieur
Hobbys: schwimmen, tanzen
BG Zugehörigkeit: BG Bau
Biker-Mike hat vollkommen recht. (Aber wie war noch der Spruch mit den verschiedenen Welten bei Theorie und Praxis?
)Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Registrierungsdatum: 21. November 2008
Wohnort: 49082 Osnabrück
Beruf: Niederlassungsleiter
Hobbys: Joggen
BG Zugehörigkeit: BGF
ASiG - Arbeitssicherheitsgesetz § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
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Registrierungsdatum: 8. August 2011
Wohnort: Remscheid
Beruf: Sifa
Hobbys: Musik machen, Handball, Segeln
BG Zugehörigkeit: BGHM
auch wenn es viele nicht wahr haben wollen...
Im Zweifelsfall beruft sich der Betriebs-/Personalrat auf das BetrVG, §87 Abs.1 Ziff.7 (Mitbestimmung bei allen Regelungen die mit dem Arbeit- und Gesundheitschutz zu tun haben.).
Ich verstehe die Vorbehalte manchmal nicht. Es kann doch nur gut sein, die Mitarbeitervertreter auf seiner Seite zu haben.
Michael
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
Wohnort: 52525 Heinsberg
Beruf: Sifa, Fachkrankenpfleger A+I mit zehnjähriger Leitungserfahrung a.D., Pellworm-Fan.
Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele
BG Zugehörigkeit: BGW
Hallo zusammen,
Ich verstehe die Vorbehalte manchmal nicht. Es kann doch nur gut sein, die Mitarbeitervertreter auf seiner Seite zu haben.
Vorbehalte sind das nicht, aber das ist dann noch jemand dem man das vorbeten muss, der dann am Ende meint "Mach du das, du kennst dich damit besser aus."
Hardy
(Terry Pratchett)
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2010
Wohnort: Baden
Beruf: Sicherheitsingenieur, Brandschutzbeauftragter, Betriebsbeauftragter für Abfall- und Gewässerschutz
BG Zugehörigkeit: BGW
http://www.bgetem.de/praev/praev_unterne…lbetreuung.html
Die BG misst hier dem Betriebsrat eine große Bedeutung zu und schreibt:
"Der Betriebsrat hat bei diesem Verfahren ein Recht auf Mitwirkung. Die vereinbarten Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden."
Irgendwie auch logisch. Oft ist der ASA ja Steuerkreis zur Festlegung der DGUV Einsatzzeiten, und spätestens hier darf sich der Betriebsrat auch zu Wort melden.
Viele Grüße!
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Anfänger
Registrierungsdatum: 26. Mai 2010
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Betriebsrat
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BG Zugehörigkeit: BG ETEM
Ich als BR freu mich immer scheckig, wenn ich ungefragt Informationen zum Arbeitsschutz bekomme, bei denen ein Beschluss des Gremiums ein solches Gewicht hat, wie in diesem Fall. Die Regelung ist nämlich m. E. so eindeutig, dass man wirklich was bewegen kann.
Macht natürlich schon Sinn, dem BR eine gewisse Zeit zu geben, sich mit der Thematik zu beschäftigen...
Arne
(Terry Pratchett)
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