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DiverIkla93

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1

Mittwoch, 2. November 2011, 10:07

Brandschutztür Lackieren

Ich habe mal wieder eine Frage

Darf man nachträglich eine Brandschutztür Lackieren.

Bei uns wurde jetzt wieder eine neue Tür (verzinkt, T90) eingebaut und von unseren Malern in Rot Lackiert

Mir stellt sich die Frage ob dieses rechtlich zulässig ist

Für eure Hilfe Danke ich schon mal im Vorraus

ixetic

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2

Mittwoch, 2. November 2011, 10:51

Moin, moin,

warum sollte eine Feuerschutztür nicht gestrichen werden?
Der Anstrich dient abgesehen von der Optik in erster Linie dem Korrosionsschutz.
Und der ist keine Änderung im Sinne der Norm. Ich würde nur darauf achten,
dass die Kennzeichnung nicht übermalt wird. Nach dem dritten übermalen erkennt
man sonst nichts mehr.
Grüße aus dem Bergischen Land

Michael

DiverIkla93

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3

Mittwoch, 2. November 2011, 10:57

Wenn es zum Brand kommt, könnte der Lack auch anfangen zu brennen und wer sollte diese Tür dann noch Öffnen

Wenn der Lack verdampft können Gase entstehen oder der Lack schmort und es kommt zu einer starken Rauchbildung

Ich mach mir da schon Gedanken

ixetic

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4

Mittwoch, 2. November 2011, 11:07

Dann ist bei einem Brand aber etwas völlig in die Hose gegangen!!!!!
Wenn dann noch Leute (außer der Feuerwehr) hinter der Türe stehen und Gase oder Rauch einatmen könnten,
würde ich dringend über den Evakuierungsablauf nachdenken.
Grüße aus dem Bergischen Land

Michael

SimonSchmeisser

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5

Mittwoch, 2. November 2011, 11:07

Hallo,

da wäre ich sehr vorsichtig und würde Rücksprache mit dem Hersteller halten.
Ferner würde ich die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hinzuziehen, da
steht meist drin, was man an einer solchen Tür "Ändern oder Ergänzen" darf.

Das Problem ist hierbei weniger die Brandschutztür an sich, als der Lack und die
eventuellen Auswirkungen auf das Brandverhalten.

Daher mindestens:

1: Rücksprache mit dem Hersteller
2: Prüfen der Zulassung

Gruß
Simon Schmeisser.
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SimonSchmeisser

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6

Mittwoch, 2. November 2011, 11:12

Hallo,


Wenn dann noch Leute (außer der Feuerwehr) hinter der Türe stehen und Gase oder Rauch einatmen könnten,
würde ich dringend über den Evakuierungsablauf nachdenken.


Es kann durchaus Situation geben, wo es nicht anders geht (z.B. in einem Altenheim etc.), wo
meist erstmal nur in einen anderen Brandabschnitt evakuiert wird.

Gruß
Simon Schmeisser
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DiverIkla93

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7

Mittwoch, 2. November 2011, 11:57

Dann ist bei einem Brand aber etwas völlig in die Hose gegangen!!!!!
Wenn dann noch Leute (außer der Feuerwehr) hinter der Türe stehen und Gase oder Rauch einatmen könnten,
würde ich dringend über den Evakuierungsablauf nachdenken.

Bei uns sind die Türen von beiden Seiten gestrichen und wenn es in einem Raum zum Brand kommt, könnte man es schon schwer haben die Tür zu öffnen, wenn der Lack brennen würde
Außerdem würde es zu einer erheblichen Rauchentwicklung kommen und dieses würde ein schnelles verlassen des Raumes erschweren, denke ich

grüße von der Ostsee

dieterdttfr

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8

Mittwoch, 2. November 2011, 12:03

Hallo, ich würde mal sagen...



der Anstrich ändert nichts an der Feuerwiderstandsdauer der Tür.



Allerdings würde ein verschmorender/verbrennender Lack natürlich giftigen Rauch erzeugen.

Am hitzebeständigsten sind Silikonharzlacke (bis 1000°c).
Silikonharz wird als Bindemittel z. B. in Auspufflacken (schwarz) und sogenannten Ofenrohrlacken (nicht mehr sehr gebräuchlich; silbern) eingesetzt.




Am besten ist es jedoch, man würde Rücksprache mit dem Hersteller halten.



Gruß

Dieter

ixetic

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Mittwoch, 2. November 2011, 12:47

Hallo,

Zitat

Es kann durchaus Situation geben, wo es nicht anders geht (z.B. in einem Altenheim etc.), wo
meist erstmal nur in einen anderen Brandabschnitt evakuiert wird.


Ok, ich betrachte das Thema aus Sicht eines Industriebetriebs. ( ;) Wobei ich nicht glaube, dass die alten Leute dann hinter einer Tür "abgestellt" werden ;) )

Zitat

7. Farbbehandlung von grundierten
Oberflächen
Die werkseitig aufgebrachte Grundierung
stellt einen optimalen Schutz der Profile und
für den Maler eine sehr gute Basis für die
weitere Verarbeitung dar.
Grundsätzlich muss die Grundierung mit
Schleifvlies oder mit feinem Schleifpapier -
ohne Durchschliff - gleichmäßig angeschliffen
werden. Der anfallende Schleifstaub ist zu
entfernen. Eventuell vom Transport oder bei
der Montage entstandene schadhafte Stellen
sind mit einem Zinkhaftgrund auszubessern.
Der Zwischen- und/oder Deckanstrich sollte
mit handelsüblichen Anstrichstoffen ausge-
führt werden. Kunstharzfarben dürfen nur
verwendet werden, wenn ohne jeden Zweifel
feststeht, dass darin keine scharfen Lösungs-
mittel enthalten sind. Farben auf Nitro-Basis
dürfen in keinem Fall verwendet werden.

Das ist ein Auszug aus der Einbauanleitung unserer Tore. Bei eurem neu eingebauten Tor sollte man darin fündig werden.
Grüße aus dem Bergischen Land

Michael

SimonSchmeisser

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Mittwoch, 2. November 2011, 14:40

Hallo,

Hallo,
Ok, ich betrachte das Thema aus Sicht eines Industriebetriebs. ( ;) Wobei ich nicht glaube, dass die alten Leute dann hinter einer Tür "abgestellt" werden ;) )
]


Leider doch, ich betreue diverse Altenheime da ist gerade in den Nachtstunden nicht viel möglich (z.B. 180 Bewohner, 2 bis 3 Pfleger). Da bleibt als Auswahl für das "Brandgeschoss" je nach Brand- und Rauchausbreitung, nur die Bewohner in den Zimmern zu lassen oder sie in den nächsten Brandabschnitt zu schieben. Beides setzt aber funktionierende Brandschutzeinrichtungen voraus.

Gruß
Simon Schmeisser
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andreas68723

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11

Mittwoch, 2. November 2011, 15:05

Hallo Kollegen,

die Frage ist doch nicht so trivial, wie sie auf den ersten Blick scheint. Spontan hätte ich auch gesagt: "Farbe drauf, was solls." Auf die Idee mit der Hitzebelastung des Lackes und der Freisetzung möglicherweise schädlicher Stoffe aus dem Lack bin ich erst mal nicht gekommen. Wieder was dazugelernt. Gut, dass es dieses Forum gibt. Grundsätzlich dürfte es aber nicht verboten sein, eine Feuerschutztür zu lackieren. Ich kenne da Feuerschutztüren in allen Farben. Es kommt offensichtlich auf den Lack an. Der sollte dann wohl entsprechend hitzebeständig sein.

Ketzerische Frage: Wissen das auch die Hersteller der Türen?

Gruß aus der Kurpfalz

Andreas
"Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

(Marie von Ebner-Eschenbach)

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Donnerstag, 3. November 2011, 06:57

Erstmal Danke für eure Antworten

ich werde jetzt mal beim Hersteller nachfragen und später die Antwort mitteilen

Grüße von der Ostsee

HaBeFa.de

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Donnerstag, 3. November 2011, 09:13

Als Fachhändler kann ich dazu eine klare Aussage machen:

Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Brandschutztür zu lackieren. Das ist sogar erwünscht- weil damit die Oberfläche zusätzlich geschützt wird. Auf den Brandschutz hat der Lack keinen Einfluss. Jeder Hersteller gibt zusammen mit der Lieferung empfehlungen für Lacke aus, die sich mit der Oberfläche, die eventuell schon als Grundierung aufgebracht wurde, vertragen. KEINE SCHLEICHWERBUNG IM FORUM BITTE!!! . Unsere Kunden erhalten immer eine Empfehlung für den entsprechenden Lack und die Endbehandlung der Tür mit geliefert. Die Brandschutztüren von Hörmann sind grundsätzlich immer nur grundiert, "zur bauseitigen Endbehandlung".

Was jetzt die Vorschriften der Einbauorte betrifft (Altersheime etc.) und welche Lacke am Einbauort für Brandschutztüren zugelassen sind, legen ja die Kunden fest.

Bitte keine Schleichwerbung hier im Forum!!!

Punk 11 unserer Verhaltensregeln beachten:

Zitat


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