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elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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1

Dienstag, 1. November 2011, 16:31

Interessantes Urteil zum Thema Schwarzarbeit und Unfallschutz

DPA 2011-11-01 12:20:08

Auch Schwarzarbeiter müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt
werden. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen
Landessozialgerichts schließt auch eine illegale Beschäftigung einen
Unfallversicherungsschutz nicht aus.Hintergrund der Klage war ein
schwerer Unfall eines Serben (20), der mit Touristenvisum, aber ohne
Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er
bekam einen Job vermittelt und erlitt auf einer Baustelle bei einem
Stromschlag schwerste Verbrennungen. Ihm mussten Gliedmaßen amputiert
werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als
Arbeitsunfall ab.
Die Darmstädter Richter gaben allerdings dem in Frankfurt am Main
wohnenden Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft
dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Mann habe als abhängig
Beschäftigter gearbeitet. Ihm sei ein Stundenlohn versprochen worden
und unter anderem auch Werkzeug zur Verfügung gestellt worden. Dass
kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sei, sei
unerheblich. Es sei versicherungsrechtlich nicht relevant, dass der
Kläger «schwarz» gearbeitet habe. Auch verbotenes Handeln schließe
den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.


Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

Rigesa

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2

Mittwoch, 2. November 2011, 07:46

Hallo elschwobos,

kannst du das Urteil mal im Original einstellen, kann es kaum Glauben.

Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Ich denke, also bin ich.

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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3

Mittwoch, 2. November 2011, 08:19

Hallo elschwobos,

kannst du das Urteil mal im Original einstellen, kann es kaum Glauben.

Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi


Hi Ritschi,

Tante Gurgel wäre auch deine Freunding gewesen. ;)

http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.d…erview=true.htm

Hardy
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4

Mittwoch, 2. November 2011, 11:23

Bin ehrlich, war schlichtweg zu faul!! :D

Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Ich denke, also bin ich.

SimonSchmeisser

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5

Mittwoch, 2. November 2011, 18:49

Hallo,

sicherlich ein tragischer Unfall, dass der jetzt aber zu Lasten der
Berufsgenossenschaft und deren Mitglieder gehen soll, kann ich irgendwie
nicht ganz nachvollziehen.


Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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Mittwoch, 2. November 2011, 19:55

Bin ehrlich, war schlichtweg zu faul!! :D

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Ritschi

Das sei dir gegönnt! ;)

Hardy
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nj1964

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7

Donnerstag, 3. November 2011, 07:54

Moin zusammen,

ich denke, dass man das Urteil nicht einzeln betrachten sollte. Ich gehe davon aus, dass es außerdem einerseits Ermittlungen und Strafen in Richtung Schwarzarbeit geben wird und andererseits die BG versuchen wird, den Verantwortlichen Unternehmer in Regress zu nehmen. Dass Letzteres klappt, kann man für die BG nur hoffen.

Sollten die Verantwortlichen glimpflich aus der Sache rauskommen, kann man sich über den (mal abgesehen von der tragischen Verletzung des Schwarzarbeiters) doppelt angerichteten Schaden durch die Schwarzarbeit und die zusätzliche Belastung der BG-Mitglieder nur ärgern - und sich über die deutsche Rechtsprechung nur wundern.

Gruß aus dem Norden

nj 1964

elschwoabos

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Donnerstag, 3. November 2011, 08:37

Moin zusammen,

ich denke, dass man das Urteil nicht einzeln betrachten sollte. Ich gehe davon aus, dass es außerdem einerseits Ermittlungen und Strafen in Richtung Schwarzarbeit geben wird und andererseits die BG versuchen wird, den Verantwortlichen Unternehmer in Regress zu nehmen. Dass Letzteres klappt, kann man für die BG nur hoffen.


Soweit meine Zustimmung und ich denke, dass die Gerichte auch entsprechend entscheiden werden.

Sollten die Verantwortlichen glimpflich aus der Sache rauskommen, kann man sich über den (mal abgesehen von der tragischen Verletzung des Schwarzarbeiters) doppelt angerichteten Schaden durch die Schwarzarbeit und die zusätzliche Belastung der BG-Mitglieder nur ärgern - und sich über die deutsche Rechtsprechung nur wundern.



Werft von mir aus Steine, aber ich kann die Rechtsprechung durchaus nachvollziehen: Auch ein Beschäftigter (in korrektem Arbeitsverhältnis) der mutwillig Sicherheitsvorrichtungen außer Kraft setzt und dadurch zu Schaden kommt, kommt in den vollen Genuss berufsgenossenschaftlicher Leistungen. Auch hier treten die gesetzlichen Unfallversicher in Leistung ohne Berücksichtigung persönlicher Verantwortlichkeit des abhängig Beschäftigten. Und genau das ist IMHO der Punkt, der auch so in der Meldung zu lesen ist: Der Mann hat abhängig beschäftigt gearbeitet.

Und das kann ich absolut nachvollziehen und wundere mich deshalb auch nicht über die deutsche Rechtsprechung.

Hardy
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9

Donnerstag, 3. November 2011, 10:05

Zitat


von elschwoabos

Werft von mir aus Steine, aber ich kann die Rechtsprechung durchaus nachvollziehen: Auch ein Beschäftigter (in korrektem Arbeitsverhältnis) der mutwillig Sicherheitsvorrichtungen außer Kraft setzt und dadurch zu Schaden kommt, kommt in den vollen Genuss berufsgenossenschaftlicher Leistungen. Auch hier treten die gesetzlichen Unfallversicher in Leistung ohne Berücksichtigung persönlicher Verantwortlichkeit des abhängig Beschäftigten. Und genau das ist IMHO der Punkt, der auch so in der Meldung zu lesen ist: Der Mann hat abhängig beschäftigt gearbeitet.



Hallo Hardy,

bin bis dahin vollkommen Deiner Meinung. Dafür gibt´s keinen Steinhagel. :D

Aber man kann halt nur hoffen, dass die Übeltäter auch wirklich angemessen betraft werden. Wer Recht hat bekommt noch lange nicht automatisch Recht, und manchmal fallen Strafen einfach nur läppisch niedrig aus.

Gruß aus dem Norden

nj 1964