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Tanzderhexen

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  • »Tanzderhexen« ist männlich
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1

Donnerstag, 29. September 2011, 12:29

Ermittlung Staatsanwalt-Polizei bei innerbetrieblichen Arbeitsunfällen

Hallo zusammen,

bei einem innerbetrieblichen Unfall wurde ein Mitarbeiter, der an einer Produktionslinie beschäftigt war, durch herabfalende Gegenstände die sich beim Transport mit einem Handhubwagen vom Palettenstapel gelöst haben verletzt. Der Verunfallte wurde mit Verdacht auf Wirbelsäulenfraktur mit dem Rettungshubschrauber abtransportiert. Daraufhin hat die Polizei den Unfall im Betrieb aufgenommen. Der Verdacht der Fraktur hat sich nicht bestätigt( zum Glück nur Prellungen).Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Hubwagentransporteur wegen fahrlässiger Körperverletzung Ermittlungen aufgenommen. Es besteht meiner Ansicht nach kein öffentliches Interesse den Unfall weiter zu verfolgen. Es gibt keine Ansprüche seitens des Verletzten. Wird das Verfahren eingestellt ?Wer von Euch hat in solchen bzw. ähnlich gelagerten Fällen Erfahrungen gemacht und wie seht ihr das. Freue mich auf Eure Antworten.

Gruß Tanzderhexen
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Niko

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2

Donnerstag, 29. September 2011, 12:57

Hallo Tanzderhexen,

über das öffentliche Interesse entscheidet der Staatsanwalt. Regel ist, dass bei schweren Verletzungen ein öffentliches Interesse gegeben ist.
Die Ansprüche des Verletzten interessieren den Staatsanwalt nur sekundär. Das muss zivilrechtlich geregelt werden.

Zwei Ermittlungsverfahren hatte ich in den letzten fünf Jahren. Beide gegen die Verantwortlichen von Nachunternehmern (Unternehmer bzw. Fachbereichsleiter).
Der Ablauf war folgender:
- Polizei trifft mit dem Rettungswagen am Standort ein
- Polizei wartet die Rettungsmaßnahmen ab und stellt erste Fakten sicher (Status am Unfallort)
- Polizei informiert Kripo (in einem Fall das Dezernat für gemeingefährliche Straftaten)
- Kripo entscheidet über weitere Ermittlungen und erscheint ca. 30 min später am Unfallort
- Kripo klärt Sachlage und Verantwortlichkeiten
- Kripo verlässt das Grundstück erst nach Vorlage der Gefährdungsbeurteilungen und der Unterweisungsnachweise (spätere Übermittlung wurde nicht akzeptiert)
- Kripo erstellt ersten Bericht und fordert in einem Fall ein Materialgutachten einer geplatzten Rohrleitung an (unsere Kosten, alternativ wäre ein kriminaltechnisches Gutachten möglich gewesen - Ausgang unsicher)
- Kripo erstellt abschließenden Bericht für die Staatsanwaltschaft und die Gewerbeaufsicht (Landesdirektion)
- Staatsanwalt holt Stellungnahme der Gewerbeaufsicht ein
- Staatsanwalt entscheidet über öffentliches Interesse (ist bei schweren Verletzungen immer gegegen) und der Einleitung eines Strafverfahren
- und dann kommen die Rechtsanwälte an die Reihe ...

Gruß, Niko.
- Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

nj1964

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Donnerstag, 29. September 2011, 13:12

Hallo Tanzderhexen,

bei uns gab es auf einer unserer Baustellen einen ziemlich ähnlichen Unfall (nur ohne Rettungshubschrauber). Auch bei uns ging alles ziemlich glimpflig ab, auch bei uns gab es keine Ansprüche seitens des Verletzten.

Auch bei uns hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

Offenbar liegt es in deren Ermessen, ob und wie weit sie einen derartigen Fall weiterverfolgt. Der Unfallverursacher steht gerade vor Gericht, obwohl außerhalb der Staatsanwaltschaft kein Interesse an der Weiterverfolgung des Falles besteht.

Gruß aus dem Norden

nj 1964

Andrasta

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Donnerstag, 29. September 2011, 14:22

find ich ja interessant dass die Staatsanwaltschaft trotz glimpflichem Ausgang die Sache weiterverfolgt. Denn auch bei uns werden Beinaheunfälle genauso untersucht als wäre es zum Unfall gekommen. Nur weils noch mal haarscharf gutgegangen ist, heißt das ja nicht dass kein Fehlverhalten vorlag das überhaupt zu der situation geführt hat.

elschwoabos

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Donnerstag, 29. September 2011, 14:46

find ich ja interessant dass die Staatsanwaltschaft trotz glimpflichem Ausgang die Sache weiterverfolgt. Denn auch bei uns werden Beinaheunfälle genauso untersucht als wäre es zum Unfall gekommen. Nur weils noch mal haarscharf gutgegangen ist, heißt das ja nicht dass kein Fehlverhalten vorlag das überhaupt zu der situation geführt hat.


Also das ist doch eine ganz allgemeine Sache bei staatsanwaltschaftlicher Ermittlung:

Wenn die Maschine erstmal rollt, dann rollt sie. Aber das heißt ja auch nicht viel, es kommt auf das Ergebnis der Ermittlungsarbeit an. Mögliche Szenarien:

- Einstellung des Verfahrens wegen erwiesener Unschuld.
- Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld, ggf. in Verbindung mit Zahlung eines Bußgelds.
- Erstellung eines Strafbefehls
- Anklageerhebung wegen Verstoßes gegen §$


Hardy
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Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

SimonSchmeisser

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Donnerstag, 29. September 2011, 14:58

Hallo,

direkt in einem solchen Fall verwickelt, war ich bisher noch nicht. Was ich bisher hatte, war
die "Beratung" der Kriminalpolizei in einem Brandfall.
Es handelte sich hierbei um einen Brand, ausgelöst durch Schweißarbeiten an einem
Dach. Die Kriminalpolizei wollte ganz genau Wissen, wie müssen feuergefährliche
Arbeiten durchgeführt werden, welche Regelwerke und Vorschriften gibt es dazu,
wie muss ein Erlaubnisschein aussehen usw. usw..

Was aus diesem Ermittlungsverfahren wurde, keine Ahnung. Überraschend fand ich
nur die Vorgehensweise der Kriminalpolzei, dass man sich "extern" solche Auskünfte
einholt.

Gruß
Simon Schmeisser
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- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de

SiFa_Lucy

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Donnerstag, 29. September 2011, 17:17

Hi,

was der Staatsanwalt macht, bleibt ihm überlassen.

Was immer noch gefragt werden kann, ist die Oragnisation und Unterweisung.

Und je nach dem wie fit die Kripo ist, haben die das alles schon einkassiert oder werden es vielleicht noch nachholen.

Heute sind die teilweise auch bei kleineren Geschichten mit dabei, gerade wenn der verdacht des Oraganisationsverschulden besteht.

Für dich heißt das nun mal abwarten was passiert und auf jeden Fall die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung überarbeiten.

Grüße aus München
Lucy

RaBau

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Donnerstag, 29. September 2011, 19:37

Die Untersuchungen können sich bei Unfällen mit schwerem oder tödlichem Ausgang ziemlich lange dauern.
ES kann dir passieren das alle betrieblichen Verantwortlichen und von Mitarbeitern mit gleichem Beschäftigungsprofil befragt werden.
Der Ausgang kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe gehen.

Gruß RaBau

Tanzderhexen

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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 10:46

Verfahren eingestellt

""Daraufhin hat die Polizei den Unfall im Betrieb aufgenommen""

Hallo zusammen,

gestern kam die Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Verfahrens.

Gruß Tanzderhexen
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Weinbär

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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 13:37

Einstellung des Verfahrens

Hallo Tanz der Hexen

steht in den schreiben von der Staatsanwaltschaft warum das Verfahren eingestellt wurde?

Ansonsten kann man euch beglückwünschen das der Unfall glimpflich ausging, in aller hinsicht.

Gruß
Weinbär

Tanzderhexen

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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 14:05

Hallo Weinbär,

Zitat:

""weil nicht mit einer ausreichenden Sicherheit festgestellt werden konnte, welchem dem beteiligten Mitarbeiter, bei jeder Verurteilung den Nachweis ausreichend persönlichen Verschuldens vorraussetzt"

ist halt Juristensprache.

Gruß Tanzderhexen
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Donnerstag, 15. Dezember 2011, 19:59

Juristische Lage
Juristensprache

Dieser Beitrag macht wieder klar, dass die juristische Betrachtung von Sicherheit und Risiko, Schuld und Verantwortung ein Thema ist, welches wesentlich mehr Aufmerksamkeit der Menschenschützer erforderte.
Wenn es um die Herbeiführung eines lebensgefährlichen Risikos geht, ist es z.B. nebensächlich, ob wirklich etwas passiert ist.
Wir wissen alle, dass die Erhöhung der Leichtsinnigkeit einfach zu mehr Unfällen führt. (natürlich statistisch und nicht im Einzelfall)

Ich bin für mehr Infos zu juristischen Themen.

Gruß
Flügelschraube

ASM10

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Samstag, 17. Dezember 2011, 13:30

Hallo Flügelschraube,

die Jenigen die ein Risiko eingehen oder Leichtsinnig handeln, wissen (leider) offtmals nicht

wo Sie juristisch stehen

Hier ist noch viel Aufklärunsarbeit notwendig !

Gruß ASM10

tiefflieger

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Mittwoch, 18. Januar 2012, 08:29

Im Zusammenhang, Arbeitssicherheit und Juristen empfehle ich Vorträge von Dr. Gregor. Er ist vorsitzernder Richter am Landgericht Würzburg und bietet hervorragende Vorträge an, die die Sicht der Juristen den juristischen Laien näher bringen. Seine PowerPoint Folien sind minimalistisch, bis vor 1-2 Jahren hat er noch mit Overheadfolien gearbeitet. Trotzdem, oder gerade deswegen, hat er es geschafft, das Publikum in seinen Bann zu ziehen und mit einigen praktischen Beispielen juristische Fälle plastisch dargestellt. Wer die Gelegenheit hat, einen Vortrag von Dr. Gregor zu besuchen sollte dies tun, es lohnt sich.

Tanzderhexen

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Mittwoch, 18. Januar 2012, 09:54

Wer die Gelegenheit hat, einen Vortrag von Dr. Gregor zu besuchen sollte dies tun, es lohnt sich.



Hallo tiefflieger,

würde mich interessieren.Weißt du wo er die nächste Zeit referiert.

Gruß Tanzderhexen
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Mittwoch, 18. Januar 2012, 11:06

Ich habe seinen Terminkalender nicht zur Hand. :D
Aber hier die Kontaktdaten
Dr. Klaus Gregor
Landgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

Telefon: 0931 / 38 17 20
E-Mail: klaus.gregor@lag-wue.bayern.de

Tanzderhexen

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Mittwoch, 18. Januar 2012, 12:13

:15: für die schnelle Antwort.

Gruß Tanzderhexen
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