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seppl

Fortgeschrittener

  • »seppl« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 29. September 2011, 08:32

WO steht die Forderung nach feuerfesten Unterlagen unter Kaffeemaschinen?

Hallo Zusammen,

wo finde ich die Forderung, dass unter Kaffeemaschinen feuerfeste Unterlagen sein solllen?



DANKE vorab

Mike144

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2

Donnerstag, 29. September 2011, 08:48

In meiner Gefährdungsbeurteilung.....

:D

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3

Donnerstag, 29. September 2011, 09:07

Moin,

Frag mal bei Stiftung Warentest nach einem Video, welches billige Kaffeemaschinen nach einen Langzeittest zeigt (z.B. nach Kabelbrand, durchgeschmortes Heizspirale, etc.) :D

Dann stellt sich die Frage nach einer feuerfesten Unterlage nicht mehr ...

Ansonsten stimme ich zu 100% dem Hinweis mit der Gefährdungsbeurteilung zu.

Gruß

fasi oder hasi

Michael Kleppsch

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4

Donnerstag, 29. September 2011, 09:44

Hallo,
du kannst ja auch bei eurem Feuerversicherer mal anfragen.
Aber Vorsicht nich das da schlafende Hunde geweckt werden- kann böse mit einem Verbot Privater Elektrogeräte enden.
bzw. das nur Kaffemaschinen für den gewerblichen Gebrauch gestattet werden.
Gruß Micha

Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

SimonSchmeisser

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5

Donnerstag, 29. September 2011, 09:52

Hallo,

findet man in diversen Regelwerken bzw. Informationen:

Beispiel Veröffentlichung VdS "Elektrische Geräte und Anlagen":
http://www.gdv.de/Downloads/Themen/Elektr_Ger_Anlagen.pdf

Seite 2, Auszug:

"Deshalb ortsveränderliche Elektrogeräte stets auf eine feuerfeste Unterlage und in
ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen stellen bzw. benutzen."


Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de

Tanzderhexen

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6

Donnerstag, 29. September 2011, 10:15

Hallo ,

sollte nach Ermittlung der Gefährdung im Teil B der Brandschutzordung stehen.

Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

seppl

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7

Donnerstag, 29. September 2011, 11:32

also ich hab auch noch bischen was gefunden:

neben der GB natürlich:

- Im VDS Merkblatt „Verhütung von Bränden“ ist unter Punkt 2.4 die feuerfeste Unterlage zu finden

-In der BGI 562 Brandschutz ist auf der Seite 8 ebenfalls der Hinweis auf eine feuerfeste Unterlage zu finden

und auch in der VVB (Verorordnung zur Verhütung von Bränden) ist in § 8 auch die Forderung nach einer feuerfesten Unterlage nachzulesen



also dankeschön nochmals :-))

Mike144

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8

Mittwoch, 14. Dezember 2011, 13:12

In meiner Gefährdungsbeurteilung.....

:D
In meiner auch. :D