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stranger

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1

Dienstag, 27. September 2011, 09:46

Fluchtwegkennzeichnung in Büros

Hallo zusammen,

ich soll in unserem Unternehmen die Fluchtwegkennzeichnung auf den neusten Stand bringen.

Im Werkstattbereich wurden in einem Seitenschiff neue Büros gebaut die jeweils eine Tür besitzen.Die Größe der Räume beträgt 20-50 m2.

Da es aus diesen "kleinen" Büros ja nur einen Ausweg gibt, bin ich der Meinung das hier keine Fluchtwegkennzeichnung im Büro nötig ist.

Der Werkstattbereich als solches ist mit Fluchtwegkennzeichnungen und Fluchtplänen ausgestattet.

Was meint ihr?

Wo kann ich nachlesen ab welcher Raumgröße eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist?



Danke und Gruß

NewWave

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2

Dienstag, 27. September 2011, 13:36

Hallo,

nach der ASR A2.3 müssen nur Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen gekennzeichnet sein.

Meiner Meinung nach wäre eine Beschilderung nicht zwingend erforderlich, habe ich aber schon öffters gesehen, dass es gemacht wird.

MfG

Stephan
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stranger

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3

Mittwoch, 28. September 2011, 09:44

Hallo Stephan,



danke für Deine Antwort.

Leider gibt es bei uns Kollegen die der Meinung sind.Das auch ein Einzelbüro (ca.20m2) eine Fluchtwegkennzeichnung benötigt.

Bei solchen Kollegen reicht der natürliche Menschenverstand nicht aus.

Aber eine "klare" Vorgabe das es in solch einem Fall kein muß ist,habe ich leider nocht nicht gefunden.

nj1964

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Mittwoch, 28. September 2011, 11:26

Hallo stranger,

wenn sich aus den vorhandenen Fluchtwegkennzeichnungen des Werkstattbereichs auch für die Büros im Seitenschiff ein nachvollziehbarer Fluchtweg erkennen lässt, würde ich folgendermaßen argumentieren:

Wie NewWave schon beschrieben hat, sagt die ASR A2.3 doch, wo Kennzeichnungen notwendig sind. Im Rückschluss heißt das doch, dass alle dort nicht erwähnten Punkte auch nicht gekennzeichnet werden müssen.

Gruß aus dem Norden

nj 1964

SimonSchmeisser

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5

Mittwoch, 28. September 2011, 15:10

Hallo,

ob eine Fluchtwegkennzeichnung anzubringen ist, wurde ja bereits beantwortet.
Bezüglich der Fluchtwegkennzeichnung, sollte diese nach den neuen Zeichen erfolgen (ISO 7010 bzw
DIN 4844-2 (in Normung) wie sie der Fachhandel schon anbietet), dann bitte die Hinweise vom zuständigen
Normenausschuss beachten.

Siehe hier: http://www.din.de/sixcms_upload/media/2896/DIN_ISO_23601.pdf

Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de