[suche Hilfe] Fahrzeuge in ExSchutzzonen Kat. 1 -3
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
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Fahrzeuge in ExSchutzzonen Kat. 1 -3
Nun meint er Dieselfahrzeuge müßten gestattet sein. Ich sag nein. Er ist der Meinung es gäbe Dieselfahrzeuge mit einer Messeinrichtung in der Luftzufuhr. Ich weiss ehrlich gesagt nicht wovon er redet. Ich bin der Meinung dass die Batterien das Gefährliche an Fahrzeugen sind und ich nicht wahllos einfach Fahrzeuge zulassen kann. Die müßten mir erst mal nachweisen dass sie ATEX zertifizierte Batterien haben.
Er meint man könne generell Dieselfahrzeuge zulassen.
Kann mir vieleicht jemand weiter helfen? Entweder bestätigen was er sagt oder ich?
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Registrierungsdatum: 15. Juni 2011
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Ich würde auch ein Dieselfahrzeug aus dem Ex-Schutzbereich rauslassen. Nur Ex-geschütze Fahrzeuge dürfen da rein.
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Registrierungsdatum: 11. August 2009
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Hobbys: Musik machen und Autoprospekte bis 1980
BG Zugehörigkeit: Holz Metall
Prinzipiell geht's also. Die Vorgaben für den Betrieb in Deinem Fall bekommst Du garantiert und fundiert vom zuständigen Bergamt.
Die haben auch die Aufsicht, sind damit als Quelle die erste Wahl.
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
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Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Nun gut, ich werde mich weiter durchfragen bis ich eine zufriedenstellende Antwort habe. Mit einem der Verantwortlichen habe ich gestern schon ein Gespräch geführt der mit mir einer Meinung ist dass ohne Genehmigung und damit vorheriger Prüfung kein Fahrzeug auf die Anlage darf wenn wir erst mal Gas drauf haben. So werde ich das auch erst mal beibehalten. Ich weiß dass in Raffinerien nur Dieselfahrzeuge rauf dürfen. Je nach Bereich müssen die aber von jemandem begleitet werden der vor dem Fahrzeug läuft mit einem Gaswarngerät.
Ich werd mich hier schon durchsetzen.
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Registrierungsdatum: 10. August 2005
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Im Steinkohlenbergbau fahren auch Dieselloks und Laufkatzen,und da wird der Ex-Schutz naturgemäß ganz groß geschrieben (Methan,Kohlenstaub).
Prinzipiell geht's also. Die Vorgaben für den Betrieb in Deinem Fall bekommst Du garantiert und fundiert vom zuständigen Bergamt.
Die haben auch die Aufsicht, sind damit als Quelle die erste Wahl.
Für das unterägige benutzen von Dieselkatzen sind durch das Sonderrecht Bergbau andere Grenzwerte zulässig. Diese wirst du in anderen Bereichen nicht zugelassen bekommen.
Gruß RaBau
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2005
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BG Zugehörigkeit: BGETEM
habe dir hier mal ein paar links zusammengestellt, die das thema von verschiedenen seiten betrachten:
http://www.vbg.de/apl/zh/z168/titel.htm
http://www.draeger.com/media/50/00/29/50002955/Ampelsystem_V01.pdf
http://www.flurfoerderzeuge.de/archiv/ex-schutz-toyota.html
http://www.mm-logistik.vogel.de/foerdertechnik/articles/299664/
http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/printthread.php?Cat=0&Board=adrrid&main=12910&type=thread
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=4473&lid=DE&bid=ARB&
peter
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Registrierungsdatum: 6. August 2011
Wohnort: Hutthurm
Beruf: SiFa i.A.
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"Der Optimist ist ein Mensch, der überall grünes Licht sieht, während der
Pessimist nur das rote Stopplicht erblickt. Aber der wirklich Weise ist
farbenblind" (Albert Schweitzer)
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
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Inzwischen habe ich mich durchgesetzt. Die Einweisung verbietet komplett den Fahrzeugverkehr auf unserer Anlage. Dieselfahrzeuge dürfen nach Prüfung und nur mit Sondergenehmigung in eingeschränkte Bereiche. Jenachdem wird ein Mann mit einem mobilen Meßgerät vorangehen. Genehmigung für das Fahrzeug wird schriftlich erteilt und die Ausgehändigte Karte ist sichtbar in der Windschutzscheibe zu hinterlegen.
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