[Frage] Geschossplan
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Geschossplan
moregn,
ich habe da mal ne frage.
in der legende vom geschossplan ( lageplan ), ist das gebäude in welcher farbe darzustellen ?
ich habe da mal ne frage.
in der legende vom geschossplan ( lageplan ), ist das gebäude in welcher farbe darzustellen ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bogusa« (19. September 2011, 11:34)
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Registrierungsdatum: 5. Februar 2010
Wohnort: Brühl/Baden
Beruf: Freiberufliche Sicherheitsfachkraft, Störfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Sachverständiger nach §29a
Hobbys: Dampflokomotiven
BG Zugehörigkeit: Chemie
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Du das sog. Übersichtspiktogramm meinst. Im Texteil mach DIN 14095 dazu keine klaren Vorgaben. Im Musterplan ist der zugehörige Gebäudeteil jedoch grau (RAL 7004) hinterlegt.
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
ich gehe mal davon aus, dass Du das sog. Übersichtspiktogramm meinst. Im Texteil mach DIN 14095 dazu keine klaren Vorgaben. Im Musterplan ist der zugehörige Gebäudeteil jedoch grau (RAL 7004) hinterlegt.
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
"Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 20. Juli 2010
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Beruf: Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann
BG Zugehörigkeit: VBG
Hallo,
im Regelfall Weiß, bei Gefahren etc. Signalrot nach RAL 3001. Raumabschließende Bauteile sind schwarz nach
RAL 9004 sowie Rettungswege Weißgrün nach RAL 6019 bzw. Treppenräume nach RAL 6024.
Grau nach RAL 7004 sind befahrbare Flächen.
Unabhängig von der DIN 14095 immer im Vorfeld abklären, ob die örtliche Fw. nicht abweichende
Regelungen hat. Insbesondere in Großstädten mit BF, findet man immer wieder sehr umfangreiche
Vorgaben und Abweichungen von der DIN 14095.
Gruß
Simon Schmeisser
im Regelfall Weiß, bei Gefahren etc. Signalrot nach RAL 3001. Raumabschließende Bauteile sind schwarz nach
RAL 9004 sowie Rettungswege Weißgrün nach RAL 6019 bzw. Treppenräume nach RAL 6024.
Grau nach RAL 7004 sind befahrbare Flächen.
Unabhängig von der DIN 14095 immer im Vorfeld abklären, ob die örtliche Fw. nicht abweichende
Regelungen hat. Insbesondere in Großstädten mit BF, findet man immer wieder sehr umfangreiche
Vorgaben und Abweichungen von der DIN 14095.
Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de
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