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Registrierungsdatum: 14. März 2011
Wohnort: Heiligenhaus
Beruf: Sifa
Verhalten bei einem Arbeitsunfall
gibt es spezielle Verhaltensregeln bei einem Arbeitsunfall. Wenn ja, wo kann man die nachlesen?
vielen Dank.
Gruß
Willi
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
Wohnort: 52525 Heinsberg
Beruf: Sifa, Fachkrankenpfleger A+I mit zehnjähriger Leitungserfahrung a.D., Pellworm-Fan.
Hobbys: Krimis in jeder Form und seit 2001 Useneter mit Leib und Seele
BG Zugehörigkeit: BGW
Hallo,
gibt es spezielle Verhaltensregeln bei einem Arbeitsunfall. Wenn ja, wo kann man die nachlesen?
Kurz geschrieben:
- Bagatellunfälle im Verbandbuch dokumentieren
- schwerer Verunfallte dem Durchgangsarzt vorstellen
- Bei Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, Meldung an die BG.
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Registrierungsdatum: 14. März 2011
Wohnort: Heiligenhaus
Beruf: Sifa
vielen Dank für die schnelle Antwort. mich würde speziell interessieren wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste. Wie muß er sich verhalten.
Bei uns gab es den Fall, das ein Mitarbeiter einen Verletzten mit dem Privatwagen ins Krankenhaus gefahren hat. Denke der richtigen Schritt wäre die Wahl der Nummer 112
gewesen. Kann man irgendwo nachlesen wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste.
LG
Willi
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Registrierungsdatum: 3. Mai 2011
Wohnort: Wickede / Ruhr
Beruf: Fachkraft für Arbeitssicherheit
BG Zugehörigkeit: MMBG
Verhaltensregeln Arbeitsunfall
hier ein Link der vielleicht etwas weiterhilft, ansonsten steht auch eine definitionin § 8 des SGB7.
Ansonsten stellt eigentlich jeder Arbeitgeber seine Verhaltensregeln in Absprache mit dem BR selber auf.
Gruß
Andreas
http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitsunfall_0216.html
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Anfänger
Registrierungsdatum: 21. März 2011
Wohnort: Bad Dürkheim
Beruf: Elektroinstallateur
BG Zugehörigkeit: BG Bau
Hi
Unfallursachenermittlung (Gefähdung-->Unfallbegünstigter Faktor-->Maßnahme noch TOP), evtl. anpassung der Gefährdungsbeurteilung, evtl. anpassung der Betriebsanweisung und evtl. erneute Unterweisung der Mitarbeiter bei organisatorischen Änderungen.
Grüße aus der Pfalz
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Registrierungsdatum: 22. Februar 2005
Wohnort: Anhalt und Sachsen
Beruf: DC und Sifa
Hobbys: Fotografie, Bergwandern
BG Zugehörigkeit: BGETEM
selber eine dienstanweisung (oder vergleichbares) erstellen, in der ihr (für euch selbst) festlegt, wie bei einem arbeitsunfall zu verfahren ist. Ergänzen mit anhängen, z.b. unfallanzeige, liste der durchgangsärzte, notaufnahmen, telefonnummern usw.
peter
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Schwierige Angelegenheit, zu der ich auch viel herumtelefoniert habe - ohne eine rechtlich belastbare Vorgehensweise zu finden ...Bei uns gab es den Fall, das ein Mitarbeiter einen Verletzten mit dem Privatwagen ins Krankenhaus gefahren hat. Denke der richtigen Schritt wäre die Wahl der Nummer 112 gewesen. Kann man irgendwo nachlesen wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste.
Daher Vorschlag: bei der nächsten ASA-Sitzung mit dem Unternehmer oder seiner/seinem Vertreter/in, ggf. Vertretern des Betriebsrates usw. die Vorgehensweise festlegen.
Dazu gehört meiner Überzeugung nach auch, dass kein Mitarbeiter einen Verunfallten ins Krankenhaus bringt (wegen der rechtlichen Unsicherheit sollte hier eine Betriebsvereinbarung formuliert werden!)- das sollte nur ein Krankenwagen machen (und diese Aussage fällt mir schwer, weil ich zwei Fälle erleben musste, wo eben dies die bessere Lösung gewesen wäre - aber: "hinterher schlauer sein - das ist exakte Wissenschaft"
).Nach der Festlegung durch den ASA werden die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen, d.h. es wird auch noch mal auf die ggf. erfolgte Betriebswereinbarung hingewiesen.
Viel Erfolg!
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