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willi123

Schüler

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1

Dienstag, 6. September 2011, 09:14

Verhalten bei einem Arbeitsunfall

Hallo,

gibt es spezielle Verhaltensregeln bei einem Arbeitsunfall. Wenn ja, wo kann man die nachlesen?

vielen Dank.


Gruß
Willi

elschwoabos

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2

Dienstag, 6. September 2011, 09:23

Hallo,

gibt es spezielle Verhaltensregeln bei einem Arbeitsunfall. Wenn ja, wo kann man die nachlesen?




Kurz geschrieben:

  • Bagatellunfälle im Verbandbuch dokumentieren
  • schwerer Verunfallte dem Durchgangsarzt vorstellen
  • Bei Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, Meldung an die BG.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

willi123

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3

Dienstag, 6. September 2011, 09:39

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. mich würde speziell interessieren wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste. Wie muß er sich verhalten.
Bei uns gab es den Fall, das ein Mitarbeiter einen Verletzten mit dem Privatwagen ins Krankenhaus gefahren hat. Denke der richtigen Schritt wäre die Wahl der Nummer 112
gewesen. Kann man irgendwo nachlesen wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste.


LG
Willi

sueppie

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4

Dienstag, 6. September 2011, 09:41

Verhaltensregeln Arbeitsunfall

Hallo Zusammen,

hier ein Link der vielleicht etwas weiterhilft, ansonsten steht auch eine definitionin § 8 des SGB7.

Ansonsten stellt eigentlich jeder Arbeitgeber seine Verhaltensregeln in Absprache mit dem BR selber auf.

Gruß
Andreas

http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitsunfall_0216.html

TKXSIBA

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5

Dienstag, 6. September 2011, 10:44

Hi

Auf jeden Fall sollte auch die indirekte Gefährdungsbeurteilung im Nachfeld nicht außer Auge gelassen werden.

Unfallursachenermittlung (Gefähdung-->Unfallbegünstigter Faktor-->Maßnahme noch TOP), evtl. anpassung der Gefährdungsbeurteilung, evtl. anpassung der Betriebsanweisung und evtl. erneute Unterweisung der Mitarbeiter bei organisatorischen Änderungen.



Grüße aus der Pfalz

peter

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6

Mittwoch, 7. September 2011, 07:53

hallo willi,

selber eine dienstanweisung (oder vergleichbares) erstellen, in der ihr (für euch selbst) festlegt, wie bei einem arbeitsunfall zu verfahren ist. Ergänzen mit anhängen, z.b. unfallanzeige, liste der durchgangsärzte, notaufnahmen, telefonnummern usw.



peter
Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern - Sie könnten an einem Druckfehler sterben. - Mark Twain -

a.r.ni

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7

Mittwoch, 7. September 2011, 21:54

Bei uns gab es den Fall, das ein Mitarbeiter einen Verletzten mit dem Privatwagen ins Krankenhaus gefahren hat. Denke der richtigen Schritt wäre die Wahl der Nummer 112 gewesen. Kann man irgendwo nachlesen wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste.
Schwierige Angelegenheit, zu der ich auch viel herumtelefoniert habe - ohne eine rechtlich belastbare Vorgehensweise zu finden ...
Daher Vorschlag: bei der nächsten ASA-Sitzung mit dem Unternehmer oder seiner/seinem Vertreter/in, ggf. Vertretern des Betriebsrates usw. die Vorgehensweise festlegen.
Dazu gehört meiner Überzeugung nach auch, dass kein Mitarbeiter einen Verunfallten ins Krankenhaus bringt (wegen der rechtlichen Unsicherheit sollte hier eine Betriebsvereinbarung formuliert werden!)- das sollte nur ein Krankenwagen machen (und diese Aussage fällt mir schwer, weil ich zwei Fälle erleben musste, wo eben dies die bessere Lösung gewesen wäre - aber: "hinterher schlauer sein - das ist exakte Wissenschaft" ;( ).
Nach der Festlegung durch den ASA werden die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen, d.h. es wird auch noch mal auf die ggf. erfolgte Betriebswereinbarung hingewiesen.
Viel Erfolg!
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry