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  • »zitronenflitzer« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 2. September 2011, 13:53

Ex-Schutz Dokument für Gabelstabler?

Hallo Zusammen,
ist für einen Gasbetriebenen (Druckgasflaschen) ein Ex-Schutz Dokument notwendig? Eine BA die die Überprüfung der Dichtigkeit der Anschlüsse beinhaltet besteht bereits.


Grüße aus dem wilden Süden
Hans
Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht den Weg nicht mehr

a.r.ni

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2

Freitag, 2. September 2011, 23:19

ist für einen Gasbetriebenen (Druckgasflaschen) ein Ex-Schutz Dokument notwendig?
meiner Meinung nach ja. Schließlich ist auch für Gasflaschenlager ein ESD erforderlich. Und beim Stapler ist das keine Lagerung, sondern auch Entnahme.
Das Ergebnis kann ja für das ESD sein, dass eine Zoneneinteilung wegen ausreichender Belüftung nicht erforderlich ist.
Nicht zu vergessen die Anforderungen beim Transport von Druckgasflaschen.
Ich kenne auch ESDs für Dieseltankstellen; dort steht, dass Diesel nicht zu eine Ex-Atmosphäre führt und daher keine Zoneneinteilung erfolgt.
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

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3

Donnerstag, 8. September 2011, 08:48

:62: für die Hilfe
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kuddel

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4

Donnerstag, 8. September 2011, 14:53

"Freitag, 2. September 2011, 23:19
Von a.r.ni

meiner Meinung nach ja. Schließlich ist auch für Gasflaschenlager ein ESD erforderlich. Und beim Stapler ist das keine Lagerung, sondern auch Entnahme.
Das Ergebnis kann ja für das ESD sein, dass eine Zoneneinteilung wegen ausreichender Belüftung nicht erforderlich ist.
Nicht zu vergessen die Anforderungen beim Transport von Druckgasflaschen.
Ich kenne auch ESDs für Dieseltankstellen; dort steht, dass Diesel nicht zu eine Ex-Atmosphäre führt und daher keine Zoneneinteilung erfolgt."


Mit diese Begründung müsste ich für Gasbetriebene KfZ auch ein Ex-Schutzdokument erstellen.

Die Frage, die zu beantworten ist, lautet: "Kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen (s. BetrSichV § 9)?". Wenn Ihr euch an die BGV D 34 haltet solltet Ihr im Zuge der Gefährdungsbeurteilung diese Frage in Regel mit "NEIN" beantworten können.

Wenn keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre dann auch kein Ex-Schutzdokument!

Viele Grüße

kuddel

peter

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Donnerstag, 8. September 2011, 17:01

sehe ich auch so, wie kuddel:

gedanken zu ex- schutz machen?? ja

mängel, probleme feststellen?? ja

probleme beseitigen?? ja

... so lange bis:

gefahrdrohende menge explosibler gase?? nein

... dann:

ex-gefahr?? nein, ex-dokument?? nein

(aber alles schön dokumentieren!!)



peter
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a.r.ni

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Donnerstag, 8. September 2011, 20:15

sehe ich auch so, wie kuddel:
... nein, ex-dokument?? nein
(aber alles schön dokumentieren!!)
:D und was eignet sich dazu?
Ein Explosionsschutzdokument?
Ja.
Vielleicht haben wir unterschiedliche Ansprüche an den Umfang und die Gestaltung eines ESDs.
Ich verweise auf ein Muster-ESD über eine (Diesel-)Betriebstankstelle:
»a.r.ni« hat folgende Datei angehängt:
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a.r.ni

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7

Donnerstag, 8. September 2011, 20:27

Mit diese Begründung müsste ich für Gasbetriebene KfZ auch ein Ex-Schutzdokument erstellen.
Ja. Wo ist das Problem? Ich habe das für meinen Erdgas-Touran gemacht, da es ein Dienstfahrzeug ist. (Und um gleich dem nächsten Vorschlag vorzubeugen: ja, auch für meine Erdgas-Zentralheizung in meinem Haus gibt es ein ESD ... 8) )

Zitat

Wenn keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre dann auch kein Ex-Schutzdokument!
Du sprichst hier ein kniffeliges Thema an.
Du musst auf jeden Fall den Nachweis führen, dass keine g.e.A. entstehen kann. Und wie machst Du das?
Du schreibst das vielleicht einfach in die GefB (kein Problem, denn es zeigt, dass Du Dir Gedanken gemacht hast) - oder Du machst das etwas ausführlicher (siehe mein Bsp. mit der Diesel-Tankstelle).
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peter

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Freitag, 9. September 2011, 08:02

hallo a.r.ni

... ich mache doch erst mal eine gefährdungsbeurteilung und bewerte alle möglicherweise auftretenden gefahren. Wenn ich dann bei der "Brand- und Explosionsgefährdung" bin und feststelle (und dokumentiere), dass ich gar keine ex-gefahr habe, brauche ich doch kein ex-dokument erstellen ?(

Das mache ich nur für den fall, dass die gefährdungsbeurteilung eine ex-gefährdung erwarten lässt. In einem ex-dokument führe ich dann alle die informationen zusammen, die die ex-gefahr an dieser stelle beschreiben: ex-zonen-einteilung, stofflisten und gefahrstoffblätter, gefährdungsbeurteilungen, anlagenbeschreibungen, prüfprotokolle, gerätedokumentationen usw. usw. usw.



peter
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