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Registrierungsdatum: 27. Oktober 2009
Wohnort: Bayern
Beruf: Sifa
Hobbys: keine
BG Zugehörigkeit: diverse
Interpretation Sicherheitsdatenblatt
ich bin auf der Suche nach Hilfen zur Interpretations, Auslegung von Sicherheitsdatenblättern. Oft steht zum Beispiel beim Auslaufen größerer Mengen ist Atemschutz zu tragen, was dann ja auch gerne in die BA übernommen wird. Nur werden die meisten keinen Atemschutz haben und zweitens was ist eine größere Menge. Das diese mit Sicherheit in Abhängigkeit von Stoff zu bewerten ist ist klar. Aber kent jemand dazu Literatur, Hilfen etc.
Auch beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung hilft es doch deutlich wenn normierte Schutzziele vorliegen.
Grüße
Andreas
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Registrierungsdatum: 5. Februar 2010
Wohnort: Brühl/Baden
Beruf: Freiberufliche Sicherheitsfachkraft, Störfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Sachverständiger nach §29a
Hobbys: Dampflokomotiven
BG Zugehörigkeit: Chemie
ich gehe davon aus, dass es mit Interpretationshilfen hier eher schlecht aussieht. Es gibt einfach viel zu viele Stoffe um hier Vorgaben machen zu können. Du wirst Dir da Deine eigenen Gedanken machen müssen, welche unbeabsichtigten Freisetzungen mi Lappen, mit Bindemittel oder gar mit Hilfe der Feuerwehr zu beseitigen sind. Wichtig ist, dass die Angaben in der BA auch in der Realität durchzuführen sind. Wie Du selbst schon schreibst macht ein Hinweis auf die Verwendung einer Atemschutzmaske wenig Sinn, wenn eine solche im Haus nicht vorhanden ist.
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
(Marie von Ebner-Eschenbach)
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
Wohnort: Bremen
Beruf: Bauingenieur
Hobbys: schwimmen, tanzen
BG Zugehörigkeit: BG Bau
wie andres68723 denke auch ich, dass es keine generellen Vorgaben in dieser Hinsicht gibt, und auch nicht geben kann. Die Gefährdungsbeurteilung kann ja nur für die speziell vorhandene Situation erstellt werden, und die zu berücksichtigenden Randumstände sind ja von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Beispiel: Es werden 200 ml eines Verdünners unbabsichtigt in einem engen Raum freigesetzt. Bei der Verdunstung entsteht neben gesundheitschädlichen Dämpfen auch noch eine explosionsfähige Atmosphäre - also ganz schön gefährlich. Wenn aber die gleiche Menge des Verdünners in einer großen und gutbelüfteten Werkstatthalle verschüttet wird, dann ist das sicherlich auch nicht ungefährlich, aber bestimmt nicht so heikel wie in einem engen Raum.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Registrierungsdatum: 27. Oktober 2009
Wohnort: Bayern
Beruf: Sifa
Hobbys: keine
BG Zugehörigkeit: diverse
Hallo Ajot,
wie andres68723 denke auch ich, dass es keine generellen Vorgaben in dieser Hinsicht gibt, und auch nicht geben kann. Die Gefährdungsbeurteilung kann ja nur für die speziell vorhandene Situation erstellt werden, und die zu berücksichtigenden Randumstände sind ja von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Beispiel: Es werden 200 ml eines Verdünners unbabsichtigt in einem engen Raum freigesetzt. Bei der Verdunstung entsteht neben gesundheitschädlichen Dämpfen auch noch eine explosionsfähige Atmosphäre - also ganz schön gefährlich. Wenn aber die gleiche Menge des Verdünners in einer großen und gutbelüfteten Werkstatthalle verschüttet wird, dann ist das sicherlich auch nicht ungefährlich, aber bestimmt nicht so heikel wie in einem engen Raum.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Das mit der Ex-Atmosphäre und der Raumgröß stimmt so nicht ganz. Ich muss mir überlegen wieviel Liter zusammenhängende Explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.
TRBS 2151 Teile 1 Mehr als 10 Liter zusammenhängende explosionsfähige Atmosphäre müssen in ge-schlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße grundsätzlich als gefährliche exp-losionsfähige Atmosphäre angesehen werden. Wie das zu bewerten ist hängt mit Sicherheit von weiteren Bedingungen z. B. der Lüftung ab.
Andreas
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
Wohnort: Bremen
Beruf: Bauingenieur
Hobbys: schwimmen, tanzen
BG Zugehörigkeit: BG Bau
Ok - vielleicht war mein Beispiel zu allgemein gewählt. Ich wollte lediglich darauf hinaus, dass normierte Interpretationen die überall unterschiedlichen Einsatzbedingungen und die speziell daraus entstehenden Gefährdungen nicht abdecken können.
Gruß aus dem Norden
nj1964
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Registrierungsdatum: 21. November 2011
Wohnort: Stuttgart
Beruf: Umweltschutztechniker, Gefahrstoffel.
Hobbys: Computer.
BG Zugehörigkeit: UKBW
Hallo,
ich bin auf der Suche nach Hilfen zur Interpretations, Auslegung von Sicherheitsdatenblättern. ...was ist eine größere Menge. ...
Die größere Menge findet man in den SDB ja regelmäßig. Hier gibt es dann 2 Möglichkeiten:
1. Du legst für euren Betrieb fest, was eine größere Menge ist, evt. auch für die unterschiedlich gefährlichen Stoffe entsprechende Mengenschwellen.
2. Du befragst den Lieferanten des SDB, was er bei diesem Stoff für eine größere Menge hält.
Ich habe schon oft missverstänliche oder auch fehlerhafte SDB beim Ersteller entsprechend reklamiert. Die Rückmeldungen waren oft erstaunlich. Mal war ein Hersteller erfreut, dass die SDB überhaupt gelesen wurden, mal wurde behauptet die SDB werden vollautomatisch von einer Software generiert und man könne daran nichts ändern und ein anderes mal wurde ich gebeten, doch eine bessere Variante zu erstellen. Wenn ein Hersteller überhaupt nicht reagieren möchte, hilft oft ein Hinweis auf die Haftung im Schadensfalle bzw. die Information der zuständigen Aufsichtsbehörde.
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Anfänger
Registrierungsdatum: 26. Oktober 2011
Wohnort: Stein
Beruf: Sicherheitstechniker
BG Zugehörigkeit: VBG
Sollten über diese Toleranzwert Mengen austreten dann braucht man Unterstützung ggf durch Hersteller / Lieferant / Fach Entsorgungsfirmen usw. wenn man keine eigenen Möglichkeiten mehr hat.
Gruß
Jens
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Registrierungsdatum: 21. November 2011
Wohnort: Stuttgart
Beruf: Umweltschutztechniker, Gefahrstoffel.
Hobbys: Computer.
BG Zugehörigkeit: UKBW
Vorschlag von mir: MAK Wert soll eingehalten werden...
MAK Werte gibt es schon ein paar Jahre nicht mehr. Diese nennen sich nun AGW und dabei wurden viele ursprüngliche MAK ersatzlos gestrichen, da die wissenschaftlich fundierte Grundlage für deren Festlegung fehlte.
Es macht auch wenig Sinn im Havariefall erst einmal zu messen oder überschlägig zu berechnen ob ein Arbeitsplatzgrenzwert nun überschritten wird oder nicht.
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