Der oben genannte KomNet-Dialog bietet den Lösungsansatz:
Bei der Frage, ob bei einer Tätigkeit Schutzhandschuhe getragen werden können, ist somit abzuklären, ob die Handschuhe Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen. Bei rotierenden Teilen, bei denen die Gefahr des Einzuges besteht, ist diese Gefahr eindeutig höher als die beabsichtigte Schutzwirkung. Die Wickelgefahr besteht insbesondere bei rauen rotierenden Oberflächen.
Man muss also sowohl den Schrauber als auch die Tätigkeit an sich betrachten.
(PS. Mir hat ein roter Akkuschrauber vor einigen Jahren einen Handschuh ausgezogen, der wickelte sich um das Futter ...)