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Hardy

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1

Donnerstag, 18. August 2011, 10:44

Inhalt einer Betriebsanweisung

Hallo,
da wir bisher mit Betriebsanweisungen spärlich bedeckt sind, brauche ich mal eine grundsätzliche Hilfe.
Ich möchte für einen Gefahrstoff (Methanol) eine neue Betriebsanweisung erstellen. Im Netz findet man da auch einiges.
Nun habe ich mir das neueste Sicherheitsdatenblatt besorgt, und das umfasst mittlerweile 21 Seiten.
Da umfassen z.B. die "Möglichen Gefahren" schon über zwei Seiten. Da sind die ganzen Einstufungen, Gefahrenkategorien mit H-Sätzen,
Sicherheitshinweise mit P-Sätzen u.s.w. aufgelistet.
Dann umfassen die "Erste Hilfe Maßnahmen" eine Seite. Und so geht das auch mit den restlichen Punkten weiter.
Muss das alles 1 zu 1 in die Betriebsanweisung übernommen werden? oder kürzt man das zusammen? aber wie küzt man dann die verschiedenen P- und H-Sätze?

Eine Betriebsanweisung soll ja im Idealfall nicht länger als eine Seite sein, aber das hier würde ja ein ganzes Buch geben.

Für Eure Hilfe bedankt sich schon mal

Hardy

harmi

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2

Donnerstag, 18. August 2011, 12:38

Eine Betriebsanweisung soll insbesondere auf den ersten Blick den Beschäftigten Gefahren und Maßnahmen zeigen

Jede Betriebsanweisung, die mehr als zwei Seiten enthält, ist meines Erachtens zu aufgebläht und wird von den Beschäftigten nicht mehr wahrgenommen.

Eine Software eines großen Verlags bietet eine Muster-BA für Ethanol an. Drei Seiten!

Gefahren für Mensch und Umwelt alleine eine halbe Seite. Hier muss ich jetzt sondieren, was und ob es in dem betreffenden Bereich überhaupt vorkommen kann
Schutzmaßnahmen: Muss da wirklich drin stehen, dass Augenspülflaschen, Feuerlöscher, vierfacher Luftwechsel, etc. vorhanden sein müssen? Wenn ja, dann geht es sicher weniger ausführlich. ADR / RID einstufung interessiert den Mitarbeiter in der Werkstatt weniger als den Fahrer. usw.

Arbeitsmedizinische Vorsorge / Prüfung von Anlagen und Geräten ist nicht Sache des Mitarbeiters

usw. usw. ...

Die Frage ist immer, wen will ich mit der BA erreichen und was muss er / sie wirklich wissen?

Dental

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3

Donnerstag, 18. August 2011, 13:06

Hallo Hardy

anbei

lg Fritz
»Dental« hat folgende Datei angehängt:
  • METHANOL.DOC (339,97 kB - 93 mal heruntergeladen - zuletzt: 16. Mai 2012, 15:45)
Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

andreas68723

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4

Donnerstag, 18. August 2011, 13:52

Hallo Kollegen,

21 Seiten, ist doch lächerlich. Sicherheitsdatenblatt für Morpholin eines großen deutschen Konzerns mit 4 Buchstaben bietet fast unschlagbare 134 Seiten (!!!). Wie bereits erwähnt sollte eine BA nicht mehr als eine Seite haben. Je mehr Seiten, desto größer die Gefahr, dass das Teil nicht beachtet wird. Bisher ist es mir eigentlich immer gelungen alles auf eine Seite zu bringen.

Man sollte sich wirklich bemühen nur die für den Anwendungsfall wichtigen Informationen zu geben. Das Beispiel von Dental finde ich nicht so glücklich. Mal abgesehen von Schreib- und sachlichen Fehlern kann man es eigentlich nur für den Laborbereich einsetzen. Auch würde ich mich davor hüten Angaben wie

Nach Verschlucken:Erbrechen auslösen.

Ethanol (40 %-ig) trinken lassen.Arzt hinzuziehen!

in ein Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen. Das grenzt an vorsätzliche Körperverletzung. Die Behandlung von Vergiftungen sollte dem Arzt vorbehalten sein. Solche Angaben erwecken den Eindruck, dass man das schon selbst in den Griff bringt.

@Dental: Ich gehe davon aus, dass Du die BA irgendwo aus dem Netz gefischt hast und mal schnell helfen wolltest.

Habe noch einen Gegenvorschlag angefügt.

Gruß aus der Kurpfalz

Andreas
»andreas68723« hat folgende Datei angehängt:
"Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

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harmi

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5

Donnerstag, 18. August 2011, 14:14

Von der Größe her zwei perfekte BA für die Praktiker! Danke!

Genau so stelle ich mir eine aussgagekräftige BA vor.

harmi

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6

Donnerstag, 18. August 2011, 14:19

"Nach verschlucken Erbrechen auslösen" hab ich nicht so gelernt im Erste Hilfe Lehrgang. Es hieß immer, dass der Magen wesentlich resistenter als die Speiseröhre ist. Der Rettungsdienst kann dann den Magen auspumpen.

Ethanol 40% trinken lassen ist nicht wirklich förderlich. Das ist nahezu Doppelkorn! :bk:

andreas68723

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7

Donnerstag, 18. August 2011, 14:38

Hallo Harmi,

das mit dem Ethanol bei einer Methanolvergiftung ist schon richtig. Dadurch wird der Methanolabbau im Körper verzögert, da der Körper bevorzugt das Ethanol abbaut. Giftig für den Menschen ist eigentlich nicht das Methanol, sondern dessen Abbauprodukte, in erster Linie Ameisensäure. Die Gabe von Ethanol sollte aber nur unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden.

Hier werden durch die Krankenkassen auch klare Vorgaben gemacht. Für Privatpatienten wird in der Regel ein mindestens 8 Jahre alter Calvados verwendet. Für Kassenpatienten gibts nur den 38%-Fusel aus dem Discounter :D .

Gruß aus der Kurpfalz

Andreas
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Dental

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Donnerstag, 18. August 2011, 15:03

Hallo zusammen,
@ Andreas: richtig, mal schnell aus dem Netz gefischt.

@ Harmi: Erbrechen auslösen ist bei gitigen Stoffen schon angebracht. Aber keinen Falls bei ätzenden Materialien.

Der "Doppelkorn 38 Umdehungen" dient wie Abdreas schon treffend sagte, zur Verminderung der Methanolverarbeitung im Körper. Das Gemisch Methanol / Doppelkorn (Calvados))wird dem Körper durch das Erbrechen wieder entzogen.
Vermeidung der Alololvergiftung.(Maks dizzipliieeenieert) Dies wird auch in der Standart 1.Hilfe Ausbildung nicht angesprochen.

LG, der nun lallende Fritz :D 8) :511:
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Tanzderhexen

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Donnerstag, 18. August 2011, 15:20

Hallo Hardy,

kennst Du gischem https://ssl.gischem.de/oeb/betran/auswahl.htm. Hier kannst Du für viele Stoffe BA erstellen.

@Fritz "Standart 1.Hilfe Ausbildung " > sollten mal ne Empfehlung an die Ausbildungsträger senden :thumbup:

Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

harmi

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Donnerstag, 18. August 2011, 19:56

das mit dem Ethanol bei einer Methanolvergiftung ist schon richtig. Dadurch wird der Methanolabbau im Körper verzögert, da der Körper bevorzugt das Ethanol abbaut. Giftig für den Menschen ist eigentlich nicht das Methanol, sondern dessen Abbauprodukte, in erster Linie Ameisensäure. Die Gabe von Ethanol sollte aber nur unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden.

OK, wieder was gelernt 8)

Hier werden durch die Krankenkassen auch klare Vorgaben gemacht. Für Privatpatienten wird in der Regel ein mindestens 8 Jahre alter Calvados verwendet. Für Kassenpatienten gibts nur den 38%-Fusel aus dem Discounter .

Was du alles weißt :thumbsup:

harmi

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Donnerstag, 18. August 2011, 20:00

@ Harmi: Erbrechen auslösen ist bei gitigen Stoffen schon angebracht. Aber keinen Falls bei ätzenden Materialien.



OK. sehe ich ein.

Der "Doppelkorn 38 Umdehungen" dient wie Abdreas schon treffend sagte, zur Verminderung der Methanolverarbeitung im Körper. Das Gemisch Methanol / Doppelkorn (Calvados))wird dem Körper durch das Erbrechen wieder entzogen.
Vermeidung der Alololvergiftung.(Maks dizzipliieeenieert) Dies wird auch in der Standart 1.Hilfe Ausbildung nicht angesprochen.


Naja, wer hat auch schon standardmäßig den 38er Ödemärker im Erste-Hilfe-Koffer? :rolleyes:

Also erst Ethanol geben und dann erbrechen?

andreas68723

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Donnerstag, 18. August 2011, 20:13

Hallo harmi,

eine Flasche Doppelkorn gehört in jeden Erste-Hilfe-Koffer. weniger als Antidot für Methanolvergiftungen, als vielmehr als Sedativum für den Ersthelfer :D .

Gruß aus der Kurpfalz (bei einer Flasche Welde-Export)
Andreas
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Freitag, 19. August 2011, 10:24

Hallo,
vielen Dank für Eure Hilfe,
ich denke, damit komme ich ganz gut zurecht.

Gruß Hardy

(aber nachdem ja jetzt der Sommer kommt, habe ich ab Montag bzw. in 2 Stunden erst mal 3 Wochen Urlaub :thumbup: )

DerStefan

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Donnerstag, 26. Januar 2012, 12:05


Hallo Kollegen,

21 Seiten, ist doch lächerlich. Sicherheitsdatenblatt für Morpholin eines großen deutschen Konzerns mit 4 Buchstaben bietet fast unschlagbare 134 Seiten (!!!). Wie bereits erwähnt sollte eine BA nicht mehr als eine Seite haben. Je mehr Seiten, desto größer die Gefahr, dass das Teil nicht beachtet wird. Bisher ist es mir eigentlich immer gelungen alles auf eine Seite zu bringen.

Man sollte sich wirklich bemühen nur die für den Anwendungsfall wichtigen Informationen zu geben. Das Beispiel von Dental finde ich nicht so glücklich. Mal abgesehen von Schreib- und sachlichen Fehlern kann man es eigentlich nur für den Laborbereich einsetzen. Auch würde ich mich davor hüten Angaben wie

Nach Verschlucken:Erbrechen auslösen.

Ethanol (40 %-ig) trinken lassen.Arzt hinzuziehen!

in ein Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen. Das grenzt an vorsätzliche Körperverletzung. Die Behandlung von Vergiftungen sollte dem Arzt vorbehalten sein. Solche Angaben erwecken den Eindruck, dass man das schon selbst in den Griff bringt.

@Dental: Ich gehe davon aus, dass Du die BA irgendwo aus dem Netz gefischt hast und mal schnell helfen wolltest.

Habe noch einen Gegenvorschlag angefügt.

Gruß aus der Kurpfalz

Andreas



Die Betriebsanweisung die du da vorschlägst ist aber trotzdem falsch und nicht rechtswirksam !

Die BA`s müssen vom jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten in Kraft gesetzt werden. Die Unterschrift der SiFa bringt garnichts. Denn in Betriebsanweisung steckt Weisung und zu Weisungen ist eine SiFa nicht befugt, weil es eine Stabsstelle ist. Bei Verstößen gegen BA die von der SiFa unterschrieben sind, kippt jeder Anwalt die fällige Abmahnung. Bei (schweren) Unfällen ist es das Gericht das den Unternehmer an so einer BA aufhängt (Organisationsverschulden).

Das Erstellen von Anweisungen ist eine Führungsaufgabe.
Der Optimist sagt: Wir leben in der bestmöglichen Welt die es geben kann! :rolleyes:


Der Pessimist sagt: Das befürchte ich auch! ;(

tiefflieger

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Donnerstag, 26. Januar 2012, 12:57

Die BA`s müssen vom jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten in Kraft gesetzt werden. Die Unterschrift der SiFa bringt garnichts. Denn in Betriebsanweisung steckt Weisung und zu Weisungen ist eine SiFa nicht befugt, weil es eine Stabsstelle ist. Bei Verstößen gegen BA die von der SiFa unterschrieben sind, kippt jeder Anwalt die fällige Abmahnung. Bei (schweren) Unfällen ist es das Gericht das den Unternehmer an so einer BA aufhängt (Organisationsverschulden).
Das Erstellen von Anweisungen ist eine Führungsaufgabe.


Ist die Führungskraft in der Lage anhand eines Sicherheitsdatenblattes eine Betriebsanweisung zu erstellen?
In den seltensten Fällen wird die Führungskraft dies leisten können und wollen. Somit werden diese Aufgaben delegiert, z.B. an die SiFa. Diese liefert dann eine fachlich korrekte BA ab und der Vorgesetzte setzt sie in Kraft indem er sie seinen Mitarbeitern bekannt macht. Unterschrift ist hierzu keine nötig, wobei sie als Dokumentation durchaus hilfreich ist (Organisationsverschulden wurde ja schon erwähnt).

Jetzt zu den Erste Hilfe Maßnahmen. Erbrechen ist bei Chemikalien in der Regel kontraindiziert und sollte nicht praktiziert werden, denn dabei besteht immer die Gefahr der Aspiration in die Lunge, was massive Folgeschäden nach sich ziehen kann, bis zur chemischen Lungenentzündung, die durchaus tödlich verlaufen kann. Wichtig ist, dass umgehend die Rettungskette aktiviert wird. Wo dies nicht möglich ist und man stundenlang auf einen Arzt warten muss kann man evt. Erbrechen einleiten, üblicherweise aber nicht.
Wenn man bei einer Methanolvergiftung zufälligerweise den Doppelkorn zur Hand hat, könnte man diesen verabreichen, denn auch hier ist rasches Handeln sinnvoll, allerdings würde ich da auch abwarten, bis der (Not)arzt vor Ort ist und sein ok dazu gibt.

Safety-Officer

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16

Donnerstag, 26. Januar 2012, 14:14

Erbrechen ist bei Chemikalien in der Regel kontraindiziert und sollte nicht praktiziert werden, denn dabei besteht immer die Gefahr der Aspiration in die Lunge, was massive Folgeschäden nach sich ziehen kann, bis zur chemischen Lungenentzündung, die durchaus tödlich verlaufen kann. Wichtig ist, dass umgehend die Rettungskette aktiviert wird. Wo dies nicht möglich ist und man stundenlang auf einen Arzt warten muss kann man evt. Erbrechen einleiten, üblicherweise aber nicht.

Im Prinzip richtig. Erbrechen bei Chemikalien ist grundsätzlich kontraindiziert - in jedem Fall bei eingetrübten (Schmerzen!) oder bewusstlosen Personen.
Ausnahmen sind nur in ganz wenigen konkreten Situationen sinnvoll - und sollten mit dem Betriebsarzt abgesprochen werden.
Den kann man übrigens auch sinnvoll bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und der ggf. notwendigen Konkretisierung von (erweiterten) Erste-Hilfe-Maßnahmen einbinden (je nach Situation z.B. Gabe von Kohlecompretten, Atropin-Notfallspritze, ... )
Beste Grüße,
S.O.

Sapere aude!
(Horaz)

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17

Dienstag, 31. Januar 2012, 15:22

Die Betriebsanweisung die du da vorschlägst ist aber trotzdem falsch und nicht rechtswirksam !

Die BA`s müssen vom jeweiligen betrieblichen Vorgesetzten in Kraft gesetzt werden. Die Unterschrift der SiFa bringt garnichts. Denn in Betriebsanweisung steckt Weisung und zu Weisungen ist eine SiFa nicht befugt, weil es eine Stabsstelle ist. Bei Verstößen gegen BA die von der SiFa unterschrieben sind, kippt jeder Anwalt die fällige Abmahnung. Bei (schweren) Unfällen ist es das Gericht das den Unternehmer an so einer BA aufhängt (Organisationsverschulden).

Das Erstellen von Anweisungen ist eine Führungsaufgabe.


Da bin ich ja froh, dass die Sifa keine Führungskraft ist :thumbdown:
...Des Weiteren zählen hierzu auch beauftragte Personen. Bei der inhaltlichen Gestaltung hat die Personalvertretung Mitwirkungsrechte, aber die fachlcihe Unterstützung kommt doch eindeutig von der Sifa und dem Betriebsarzt.
Jedoch sieht die Praxis anders aus und die Aufgaben werdem so delegiert das es passt. Der Handlungsspielraum ist sehr groß und ist rechtlich nicht eindeutig festgelegt. Selbstverständlich ist die Unterschrift der Sifa rechtswirksam, weil sie durch den AG delegiert wurde und vom jeweiligen Meister bekannt gemacht wurde.
Mich würde interessieren, woher die Anwaltsgeschichte kommt oder ob das nur eine leere Hülse ist?
Gruß Andi

Dalten

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Dienstag, 31. Januar 2012, 15:37

Sicherheitsdatenblatt für Morpholin eines großen deutschen Konzerns mit 4 Buchstaben bietet fast unschlagbare 134 Seiten

Also ich hab gerade ein SDB von Morpholin mit 7 Seiten in den Händen gehabt. Man kann es auch übertreiben.
Letztendlich geht es doch darum, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und den Umgang damit zu erläutern, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Da muss konkret, betriebsspezifisch gehändelt werden.
Gruß Andi

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19

Dienstag, 31. Januar 2012, 15:38

Hallo,

dazu ist auch der Komnet Dialog 2476 interessant.

Dalten

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20

Mittwoch, 1. Februar 2012, 10:26

...sogar sehr interessant.
Danke für den Einwurf :thumbsup:
Am besten gefällt mir der Aspekt, dass bei Anwendung eines gleichen Stoffes in drei verschiedenen Bereichen drei verschiedene Betriebsanweisungen gefertigt werden müssen.
Gruß Andi