[Frage] Flucht- und Rettungs- wege
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Flucht- und Rettungs- wege
Sind Wendeltreppen in Schulen NRW als notwendige Flucht- und Rettungs- wege zulässig?
LG Natalie
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nein, in der Schulbaurichtlinie NRW steht:
4 Treppen, Geländer und Umwehrungen
Die nutzbare Breite notwendiger Treppen darf 2,40 m nicht überschreiten. Treppen müssen Tritt- und Setzstufen haben. Notwendige Treppen dürfen keine gewendelten Läufe haben. Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,1 m hoch sein.
Grüße
awen
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Anfänger
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ok, aber in BGI 561steht:
Wendel- und Spindeltreppen sind im Verlauf eines ersten Fluchtweges
nicht zulässig.
Im Verlauf eines zweiten Fluchtweges sind sie nur dann
zulässig, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung deren sichere
Benutzung im Gefahrenfall erwarten lassen.
In Schulen und Kindertageseinrichtungen sind Spindeltreppen als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.
Dann als einen zweiten Fluchtweg doch möglich ist?
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In Schulen und Kindertageseinrichtungen sind Spindeltreppen als notwendige Flucht- und Rettungswege nicht zulässig.
Dann als einen zweiten Fluchtweg doch möglich ist?
http://www.bau-rat.de/fileadmin/user_Dat…ulbauRL_kpl.pdf
Das ist die von awen angesprochene Baurichtlinie. Hier wird nicht in primär und sekundär unterschieden. Damit ist das nach meinem rechtsverbindlich.
Ich möchte auch wirklich nicht im Brandfall über eine Wendeltreppe evakuieren müssen, weder primär noch sekundär. Es besteht immer die Gefahr einer Panik. Und dann wird eine Wendeltreppe doch sehr leicht zur Falle. Zumal es sich um Kinder handelt.
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Der Text kommt allerdings von der Unfalkasse BW, keine Ahnung ob man das in NRW auch so sieht. Eventuell das Bauamt fragen.
Grüße
awen
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Anfänger
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habe überall schon angerufen und das Ergebnis ist:
als einen zweiten Flucht- und Rettungsweg sind die Wendeltreppen zuläsig auch in der NRW Schulen, aber nur dann wenn die Baumaßen entspricht:
Die Lauflinie sollte bei Wendeltreppen:
- mit nutzbaren Laufbreiten bis zu 100 cm in der Mitte der Laufbreite,
- mit 100 cm überschreitenden nutzbaren Laufbreiten im Abstand von etwa 50 cm vom schmalen Stufenende
Innenseite mindestens 23 cm und darf in 1,25 m Entfernung nicht größer
als 40 cm sein.
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genau aus diesem Grund kann ich aus Erfahrung - im direkten Verwandtenbereich - berichten.
Es wurden für den zweiten REttungsweg einige Kindergärten mit Rutschröhren ausgestattet. Diverse Schule haben seit 2-5 Jahren neue - zwar nicht ästhetische - aber funktionalle erste oder zweite Rettungswege an der Aussenfassade bekommen.
Gruß RaBau
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schau mal hier http://www.atlantics.de/rutschen/katalog_rutschen.pdf.
Ein Kollege war bei einer Evakuierungsübung,in einem Kindergarten mit ausgestatteter Rutsche, und hat von freudigen kids berichtet.
Gruß tanzderhexen
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.
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Registrierungsdatum: 21. Februar 2011
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Beruf: Medizingerätetechniker/Elektromeister sind meine Grundberufe. Jetzt bin ich SIFA, Koordinator Medizintechnik/Einkauf
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Grüße aus der Pfalz
Thomas
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Seht doch mal in die Schulbaurichtline NRW ..
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Warum dürfen die Treppen nicht breiter als 2,4 m sein?
Bei den baulichen Bedingungen ist auch immer sofort das Argument "Bestandschutz" im Raum.
Die Frage ist also auch an das Erstellungsjahr geknüpft.
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