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elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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1

Dienstag, 2. August 2011, 07:16

Betriebsanweisungen für medizintechnische Geräte

Moin,

müssen für medizintechnische Geräte auch Betriebsanweisungen erstellt werden? Ich gehe davon aus. Und wenn ja, müssen da besondere Punkte berücksichtigt werden?

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

Rigesa

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2

Dienstag, 2. August 2011, 07:54

Ich bin darüber zwar auch ahnungslos, aber frag doch mal bei der BGW nach, vieleicht kann die dir weiterhelfen.

MIt oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi
Ich denke, also bin ich.

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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3

Dienstag, 2. August 2011, 09:20

Ich bin darüber zwar auch ahnungslos, aber frag doch mal bei der BGW nach, vieleicht kann die dir weiterhelfen.

MIt oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi


*andiestirnpatsch* Warum auf das Sifaboard schweifen, wenn das Wissen liegt so BGWnah.

Das hat in diesem Fall einen kleinen Nachteil: Das ist dann sehr theoretisch. Und mir wäre war praktisch Angehauchtes lieber. Aber Ende September kommt die Aufsichtsperson, wenn ich bis dahin nicht schlauer bin, spreche ich dann mit ihm.

Hardy
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Sifa-1962

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4

Dienstag, 2. August 2011, 09:33

Moin,

müssen für medizintechnische Geräte auch Betriebsanweisungen erstellt werden? Ich gehe davon aus. Und wenn ja, müssen da besondere Punkte berücksichtigt werden?

Hardy

2 x Ja.
Für diese Geräte sind schon besondere Punkte zu berücksichtigen.Wenn zb.Laser drin sind ,oder die Geräte sehr empfindlich zb gegen Störfaktoren ,wie zb Handy usw. sind .
Frag doch mal beim Fachmann ....T.Mattern nach der ist doch noch oder war ,so ein MTGF .......

lg vom sifa-1962
Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

elschwoabos

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5

Dienstag, 2. August 2011, 09:56

Frag doch mal beim Fachmann ....T.Mattern nach der ist doch noch oder war ,so ein MTGF .......

lg vom sifa-1962



Er wird sich sicherlich nach dem Urlaub angesprochen fühlen... :D

Hardy
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SabineD

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6

Freitag, 5. August 2011, 16:27

Medizinproduktegesetz

Hallo, :23:
zu Betriebsanweisungen bzgl. aktiver Medizinprodukte habe ich nichts gefunden. Hier einige Infos zum

Gesetz über Medizinprodukte

(Medizinproduktegesetz - MPG)

http://www.dimdi.de/static/de/mpg/recht/index.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/in…94BJNE002603377

Medizinprodukte müssen gelistet sein und eine Einweisung anhand von Gebrauchsanweisungen erfolgen. Diese müssen meiner Info nach bei den Geräten aufbewahrt werden. Bzw. zugänglich sein. Die Einweisung muss per Unterschrift bestätigt werden. Regelmäßige Prüffristen müssen eingehalten werden.

http://www.praxisnetz-hochfranken.de/gesetze/Produkt4.pdf

Herzl. Grüße

Sabine

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SabineD« (6. August 2011, 10:16)


elschwoabos

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Samstag, 6. August 2011, 16:46

Hallo, :23:
zu Betriebsanweisungen bzgl. aktiver Medizinprodukte habe ich nichts gefunden. Hier einige Infos zum

Gesetz über Medizinprodukte

(Medizinproduktegesetz - MPG)

Ist bekannt. Mir ging es schon speziell um die BA. Hardy
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T.Mattern

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8

Donnerstag, 11. August 2011, 09:48

Ich fühle mich nie angesprochen, gelle :D

Aber Spass beiseite, in dem MPG gibt es eine Betreiberverordnung. In dieser Betreiberverordnung wird alles was den Umgang mit Medizinprodukten angeht geregelt. Von Einweisungen über Wartungen, STK usw. Es wird aber nicht verlangt für Medizinprodukte Betriebsanweisungen auszugeben, da in dieser Betreiberverordnung alles geregelt ist. Ansonsten ist ein Medizinprodukt nur nach Herstellerangaben zu betreiben.

Hier ein Link mit der Betreiberverordnung

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mpbetreibv/gesamt.pdf



Grüße

Thomas

T.Mattern

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Donnerstag, 11. August 2011, 10:04

Noch was dazu,

natürlich kann es sinnvoll sein für einzelne Geräte Beriebsanweisungen zu erstellen, so habe ich z.B. eine Betriebsanwesung erstellt für Bronchius Absauggeräte, das sind Absauggeräte die einem Menschen Schleim und Flüssigkeit aus den Bronchien saugt. Diese Geräte müssen täglich auf Funktion geprüft werden und dies muss auch dokumentiert werden, den wenn dieses Gerät im Notfall nicht funktioniert weil ein Schlauch fehlt z.B. dann kann es für den Patienten gefährlich werden.

Dies würde ich aber wirklich nur für besondere Geräte machen.

Gruß

Thomas

elschwoabos

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10

Donnerstag, 11. August 2011, 10:38

Ich fühle mich nie angesprochen, gelle :D

Aber Spass beiseite, in dem MPG gibt es eine Betreiberverordnung. In dieser Betreiberverordnung wird alles was den Umgang mit Medizinprodukten angeht geregelt. Von Einweisungen über Wartungen, STK usw. Es wird aber nicht verlangt für Medizinprodukte Betriebsanweisungen auszugeben, da in dieser Betreiberverordnung alles geregelt ist. Ansonsten ist ein Medizinprodukt nur nach Herstellerangaben zu betreiben.

Hier ein Link mit der Betreiberverordnung

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mpbetreibv/gesamt.pdf



Grüße

Thomas
Genauso hätte ich das auch gesehen. Da ist ja eigentlich alles geregelt.

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