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thoko

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1

Dienstag, 26. Juli 2011, 18:02

Unfallmeldung bei Subunternehmer

Hallo Forum,

wir haben bei uns viele Subler beschäftigt. Diese gehen auch selbstständig auf Montageeinsätze. Wenn sich nun ein Subler verletzt ist dann unsere Firma für die Unfallmeldung zuständig oder muss das der Subler dann mit seiner BG tun?

Danke für die Info
"Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
Erich von Däniken

a.r.ni

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2

Dienstag, 26. Juli 2011, 19:05

Wenn sich nun ein Subler verletzt ist dann unsere Firma für die Unfallmeldung zuständig oder muss das der Subler dann mit seiner BG tun?
Vergleichbar mit Zeitarbeit. Zuständig ist der Unternehmer des Unterauftragnehmers, der vielleicht auch einer anderen BG angehört als Deine Firma.
Generell: zuständig ist stets der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers.
Im rechtlichen Sinn verschafft der Auftraggeber zwar Arbeit, ist aber nicht der Arbeitgeber.

Ich würde jedoch um eine Kopie der Unfallmeldung bitten (oder vertraglich zusichern lassen, falls es Reibungen gibt), um den Unfall auswerten zu können.
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »a.r.ni« (26. Juli 2011, 19:18)


Niko

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Mittwoch, 27. Juli 2011, 09:57

Hallo,

verantwortlich für die Unfallanzeige ist der Unternehmer, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Unfall ereignet hat.
Hier gibt es nun zwei Zuständigkeiten:
1. der Verleiher/Auftragnehmer als personalrechtlich Verantwortlicher
2. der Entleiher/Auftraggeber als Verantwortlicher der durchzuführenden Arbeiten.

Es sollte/kann/muss also zwei Unfallanzeigen geben!
Für diesen Fall hat das Anzeigeformular auch den Punkt 9 Leiharbeitnehmer vorgesehen.

Zitat BG ETEM (Link):
Auch bei Unfällen von Leiharbeitnehmern sollte eine Unfallanzeige bei unserer Berufsgenossenschaft abgegeben werden (Position 9 der Unfallanzeige), um daraus vorbeugende Maßnahmen ableiten zu können. Sollte unsere Berufsgenossenschaft nicht zuständig sein, wird die Unfallanzeige automatisch an die zuständige BG für den Leiharbeitnehmer weitergeleitet, die sich um Heilbehandlung und Entschädigung des Verletzten kümmert.

Gruß, Niko.
- Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

awen

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4

Mittwoch, 27. Juli 2011, 10:29

Hi,

Es sollte/kann/muss also zwei Unfallanzeigen geben!
Für diesen Fall hat das Anzeigeformular auch den Punkt 9 Leiharbeitnehmer vorgesehen.

Das ist wenn es sich um einen Leiharbeitnehmer handelt richtig, handelt es sich jedoch um einen subunternehmer ist das was anderes. Den Beschäftigten des Subunternehmers gegenüber bin ich ja auch nicht weisungsbefugt, passiert da ein Unfall ist die Anzeige Sache des Subunternehmers. Passiert der Unfall auf unserem Betriebsgelände, werden wir sicher auch eine Unfallanalyse durchführen und das Ereignis im Unternehmen kommunizieren, die BG Unfallmeldung aber nicht erstellen.

Grüße

awen

a.r.ni

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Mittwoch, 27. Juli 2011, 10:41

Es sollte/kann/muss also zwei Unfallanzeigen geben!
Für diesen Fall hat das Anzeigeformular auch den Punkt 9 Leiharbeitnehmer vorgesehen.
Danke! Ich habe wieder etwas gelernt ... ich habe bei der BG RCI nachgesehen, auch hier ist das eine Vorgabe
http://www.stbg.de/site.aspx?url=html/si…men/fremd6.html
Bei meinem obigen Beitrag ist
"Vergleichbar mit Zeitarbeit."
ersatzlos zu streichen; aber für Subunternehmer halte ich meine Aussage nach wie vor gültig.
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Tanzderhexen

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Mittwoch, 27. Juli 2011, 16:12

Zitat von »Niko« Es sollte/kann/muss also zwei Unfallanzeigen geben!
Für diesen Fall hat das Anzeigeformular auch den Punkt 9 Leiharbeitnehmer vorgesehen.
Das ist wenn es sich um einen Leiharbeitnehmer handelt richtig, handelt es sich jedoch um einen subunternehmer ist das was anderes. Den Beschäftigten des Subunternehmers gegenüber bin ich ja auch nicht weisungsbefugt, passiert da ein Unfall ist die Anzeige Sache des Subunternehmers. Passiert der Unfall auf unserem Betriebsgelände, werden wir sicher auch eine Unfallanalyse durchführen und das Ereignis im Unternehmen kommunizieren, die BG Unfallmeldung aber nicht erstellen.

Ist mir auch neu dass für Arbeitnehmerüberlassung eine Anzeige an den Versicherer des Auftragnehmers erfolgen muß. Wir müssen wohl mal vorsichtig(hoffentlich werden keine schlafenden .... geweckt) nachfragen.

Gruß Tanzderhexen
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Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

a.r.ni

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Mittwoch, 27. Juli 2011, 17:53

Ist mir auch neu dass für Arbeitnehmerüberlassung eine Anzeige an den Versicherer des Auftragnehmers erfolgen muß. Wir müssen wohl mal vorsichtig(hoffentlich werden keine schlafenden .... geweckt) nachfragen.
Der schlafende Hund ist schon geweckt - ich hatte heute deswegen schon ein Gespräch mit einer BG ... nachdem einige BGn die Unfallmeldung haben wollen, einige nicht, kann mein Anruf dazu führen, dass sich die BGn darauf einigen, generell die Unfallmeldung anzufordern.
Eine gesetzliche Grundlage, die Unfallmeldung abzugeben, gibt es laut angesprochenem TAB nur für den Arbeitgeber, aber im Sinne der Prävention möchte man die Gelegenheit haben, aus Unfällen zu lernen.
Andererseits - und das fiel mir erst nach dem Gespräch ein - könnte es für die BGn ein Argumentationsmittel sein, die Branche des Entleihers mit einem höheren Gefahrtarif zu veranschlagen ... ;(
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awen

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Donnerstag, 28. Juli 2011, 07:36

Hiernach http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg…&lid=DE&bid=BAS& haben sich dei BGn schon auf zwei Unfallmeldungen geeinigt :rolleyes:

a.r.ni

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9

Donnerstag, 28. Juli 2011, 09:47

Hiernach http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg…&lid=DE&bid=BAS& haben sich dei BGn schon auf zwei Unfallmeldungen geeinigt
Guter Hinweis; und die Verfasserin ist Pressereferentin der Bau BG, also weiß sie, von was sie schreibt.
Allerdings scheint das noch nicht jede/r TAB zu wissen ...

Und ganz allgemein: mit Deinen Quellenangaben bei KomNet gibst Du uns zu Recht den Hinweis, dort selbst öfter mal nachzusehen :thumbup:
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awen

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Donnerstag, 28. Juli 2011, 09:53

Und ganz allgemein: mit Deinen Quellenangaben bei KomNet gibst Du uns zu Recht den Hinweis, dort selbst öfter mal nachzusehen
Dort immer mal nachzusehen kann nicht schaden, ich will aber schon das hier Fragen gestellt werden, nur so lerne ich auch was dazu.

elschwoabos

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Donnerstag, 28. Juli 2011, 10:58

Hiernach http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg…&lid=DE&bid=BAS& haben sich dei BGn schon auf zwei Unfallmeldungen geeinigt
Guter Hinweis; und die Verfasserin ist Pressereferentin der Bau BG, also weiß sie, von was sie schreibt.
Allerdings scheint das noch nicht jede/r TAB zu wissen ...

Und ganz allgemein: mit Deinen Quellenangaben bei KomNet gibst Du uns zu Recht den Hinweis, dort selbst öfter mal nachzusehen :thumbup:


Bin ich blind, oder stellt komnet tatsächlich keinen rss-Feed zur Verfügung?

So ein Feed ist doch eine echt probate Möglichkeit sich auf dem Laufenden zu halten.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm