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Registrierungsdatum: 5. April 2011
Wohnort: Brakel
Beruf: Chemieingenieurin
BG Zugehörigkeit: RCI
Gefahrgutbeauftragter
Hallo,
wir stellen für eine andere Fa. Produkte in Lohnproduktion her. Diese Fa. sollte der Bezirksregierung die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten, Schulungsnachweise etc. senden. Der Fa. fiel plötzlich auf, sie hat gar keinen Gefahrgutbeauftragten. Sie dachten, wenn die Produkte bei uns hergestellt werden, brauchen sie keinen. Die Fa. ist zwar hier nur Auftraggeber des Absenders, aber es werden mehr als 50 Tonnen im Jahr transportiert.
Die Fa. möchte jetzt, dass ich dessen Gefahrgutbeauftragte werde. Mal abgesehen davon, ob mein Chef oder ich dem zustimmen.
Die Bezirksregierung hatte der Fa. mitgeteilt, dass sie keinen Gefahrgutbeauftragten für Ihren Standort brauchen, sondern nur für unseren. 2 Mitarbeiter der Fa. sollen geschult werden. Das sollte reichen. Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
Braucht die Fa. nicht auch einen Gefahrgutbeauftragten für ihren Standort?
Kann ich meinen Arbeitsbereich so genau eingrenzen, dass ich nur für die Schulung der 2 Mitarbeiter und den Bereich unserer Fa. verantwortlich bin, ohne Begehungen und Schulungen bei dieser Fa. durchzuführen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
wir stellen für eine andere Fa. Produkte in Lohnproduktion her. Diese Fa. sollte der Bezirksregierung die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten, Schulungsnachweise etc. senden. Der Fa. fiel plötzlich auf, sie hat gar keinen Gefahrgutbeauftragten. Sie dachten, wenn die Produkte bei uns hergestellt werden, brauchen sie keinen. Die Fa. ist zwar hier nur Auftraggeber des Absenders, aber es werden mehr als 50 Tonnen im Jahr transportiert.
Die Fa. möchte jetzt, dass ich dessen Gefahrgutbeauftragte werde. Mal abgesehen davon, ob mein Chef oder ich dem zustimmen.
Die Bezirksregierung hatte der Fa. mitgeteilt, dass sie keinen Gefahrgutbeauftragten für Ihren Standort brauchen, sondern nur für unseren. 2 Mitarbeiter der Fa. sollen geschult werden. Das sollte reichen. Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
Braucht die Fa. nicht auch einen Gefahrgutbeauftragten für ihren Standort?
Kann ich meinen Arbeitsbereich so genau eingrenzen, dass ich nur für die Schulung der 2 Mitarbeiter und den Bereich unserer Fa. verantwortlich bin, ohne Begehungen und Schulungen bei dieser Fa. durchzuführen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Registrierungsdatum: 16. September 2008
Wohnort: BW
Beruf: AL,FASI, BSB,ASM
Hobbys: Literatur,PC,Ornitologie,Chorgesang/Musik, Fußball
BG Zugehörigkeit: FBG ,BGN
Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
Hallo Christin,
schau mal hier
http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=3218 und bei deiner BG
http://www.bg-chemie.de/webcom/show_arti…lkm-5097/i.html
Gefahrgutbeauftragte
Nach § 3 Abs.1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist ein Gefahrgutbeauftragter von einem Unternehmer, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, schriftlich zu bestellen.
Der Gefahrgutbeauftragte muss sachkundig, d.h. im Besitz eines Schulungsnachweises sein. Die BG RCI bietet entsprechende Seminare zur Vermittlung der Sachkunde im Bereich Gefahrguttransport an.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist zurzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 veröffentlicht.
www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/60542/publicationFile/32003/adr-2011.pdf
Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
Wohnort: Wunstorf
Beruf: SiFa, Gutachter
Hobbys: LA21, VDS (Verein Deutsche Sprache), Kommunalpolitik
BG Zugehörigkeit: VBG, BG RCI, BG ETEM, BGHW
Erst einmal muss unterschieden werden zwischen "Gefahrgutbeauftragtem" und den "Beauftragten Personen", die die Erfüllungsgehilfen des GGB sind.Die Bezirksregierung hatte der Fa. mitgeteilt, dass sie keinen Gefahrgutbeauftragten für Ihren Standort brauchen, sondern nur für unseren. 2 Mitarbeiter der Fa. sollen geschult werden. Das sollte reichen. Die Fa. verschickt aber noch kleine Mengen selbst von ihrem Standort und füllt selber die Lieferscheine aus.
Braucht die Fa. nicht auch einen Gefahrgutbeauftragten für ihren Standort?
Auf welche Qualifikation sollen die genannten 2 Mitarbeiter geschult werden?
Entweder weiß die BezReg nicht, was sie fordert (kann ich mir nicht vorstellen) oder Du hast den Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben (bei einem Thema, das einem fremd ist, kann das passieren, ist keine Schande).
Die Firmen benötigen für die Standorte "beauftragte Personen" und ggf. "sonstige verantwortliche Personen", aber für alle einen oder mehrere GGB; dies ergibt sich u.a. daraus, dass der GGB auch ein Externer sein kann.
Ich verstehe die Frage nicht.
Zitat
Kann ich meinen Arbeitsbereich so genau eingrenzen, dass ich nur für die Schulung der 2 Mitarbeiter und den Bereich unserer Fa. verantwortlich bin, ohne Begehungen und Schulungen bei dieser Fa. durchzuführen?
Wenn Du GGB wirst, musst Du alle beauftragten Personen schulen, Begehungen machen bzw. durch Stichproben die Wirksamkeit der Gefahrgutanforderungen prüfen und dokumentieren.
Das Gefahrgutrecht ist nun wirklich nicht meine Paradedisziplin ... deswegen rate ich dazu, mit der BG die Anforderungen und die Organisation zu besprechen.
Wahlweise auch mit einem externen Dienstleister - vielleicht hilft aber auch ein nettes Forummitglied - damit Ihr überhaupt wisst, was Ihr machen müsst.
Für mich ist das Gefahrgutrecht ein Buch mit sieben Siegeln und ich greife hier auf die Experten des Unternehmensverbundes zurück, dem ich angehöre.
Ich empfehle, die Bestellung eines externen GGB ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Das mag günstiger sein, als Mitarbeiter zu einem mehrtägigen Kurs mit Prüfung zu schicken ... und die zweijährlichen Änderungen der ADR sind auch nicht ohne ...
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry
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