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Amaranth

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  • »Amaranth« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 24. Juli 2011, 23:57

Flucht- und Rettungswegepläne: trockene Steigleitung?

Hallo

kann mir jemand sagen, ob in Flucht- und Rettungswegeplänen trockene Steigleitungen aufgenommen werde müssen??
Wenn ja: wo steht das?
Analog: BMA, Rauchabzugsschalter.....

Wenn nein: macht es dennoch Sinn?

Gruß A

SimonSchmeisser

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2

Montag, 25. Juli 2011, 11:22

Hallo,

ja, Reden wir von Steigleitung trocken oder Steigleitung trocken/nass?
Wenn Steigleitung trocken, dann nicht. Würde kein Sinn machen, da Steigleitung trocken,
sich an die Feuerwehr richtet, dementsprechend gehört es in den Feuerwehrplan.
Die BMA wird nicht in den F+R Plan eingezeichnet, Druckknopfmelder natürlich schon,
ebenso auch der Rauchabzug.

Je nachdem nach was Sie den F+R Plan erstellen (DIN 4844-3 oder DIN ISO 23601), beachten
Sie die entsprechenden Hinweise vom zuständigen NA dazu.

Gruß
Simon Schmeisser
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de

harmi

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  • »harmi« ist männlich

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3

Montag, 25. Juli 2011, 16:40

Ich sehe keine Notwendigkeit, eine Einrichtung der abwehrenden Brandbekämpfung, die ausschließlich durch die Feuerwehr genutzt wird, in einen Flucht- und Rettungswegeplan einzuzeichnen. Diese Dinge gehören in Feuerwehrpläne / Geschosspläne.