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Tanzderhexen

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  • »Tanzderhexen« ist männlich
  • »Tanzderhexen« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 8. Juli 2011, 15:30

DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten SIFA-BA Umsetzung ??

Hallo zusammen,

möchte, da 2011 auch schon wieder zur Hälfte Geschichte ist , mal nachfragen :?: wie weit Ihr in Euren Betrieben bzw. Betreuungsbereichen mit der Umsetzung der Vorschrift bzw. Berechnung der Einsatzzeiten und Erstellung der Betreuungsverträge seit. Auf regen Austausch freut sich

Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tanzderhexen« (8. Juli 2011, 15:44)


a.r.ni

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2

Freitag, 8. Juli 2011, 17:42

möchte ... mal nachfragen :?: wie weit Ihr in Euren Betrieben bzw. Betreuungsbereichen mit der Umsetzung der Vorschrift bzw. Berechnung der Einsatzzeiten und Erstellung der Betreuungsverträge seid
... bin dabei ... bei zwei Unternehmen Sonderfallprüfung und Akzeptanz der früheren Betreuungszeiten :thumbsup: , bei allen meinen Unternehmen können oder wollen die Betriebsmediziner den höheren Betreuungsaufwand nicht leisten ... die BGn wissen das, werden aber im Jahr 2011 nicht mehr tätig.
Vielleicht ist nächstes Jahr mit Anpassungen der DGUV V2 zu rechnen - dieses Jahr nicht.
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

elschwoabos

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3

Freitag, 8. Juli 2011, 17:51

... bin dabei ... bei zwei Unternehmen Sonderfallprüfung und Akzeptanz der früheren Betreuungszeiten :thumbsup: , bei allen meinen Unternehmen können oder wollen die Betriebsmediziner den höheren Betreuungsaufwand nicht leisten ... die BGn wissen das, werden aber im Jahr 2011 nicht mehr tätig.
Vielleicht ist nächstes Jahr mit Anpassungen der DGUV V2 zu rechnen - dieses Jahr nicht.
Der TÜV ließ bei den Verhandlungen eine ähnliche Tendenz erkennen.

Hardy
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Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

nj1964

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4

Dienstag, 9. August 2011, 08:44

Moin zusammen,

habe für zwei Unternehmen den Betreuungsaufwand ermittelt. Sowohl Grund- als auch betriebsspezifische Betreuung (soweit von mir abschätzbar). Dies beinhaltet auch die Betreuungszeiten für den Betriebsarzt.

Der nächste Schritt ist die Vorstellung meiner Vorschläge bei den Geschäftsführungen, damit diese meine Aufstellung Prüfen und die offenen Punkte ergänzen.

Eine besondere Schwierigkeit stellt der Betreuungsaufwand des BA dar, denn wir nutzen den AMD der BG Bau deutschlandweit. Mit wem genau soll das Unternehmen die Betreuungszeiten da vereinbaren? Außerdem erhöht sich allein der Betreuungsaufwand des BA in der Grundbetreuung durch die neue Berechnungsgrundlage selbst bei Ansatz der Untergrenze (zumindest bei uns) ins Utopische.

Gruß aus dem Norden

nj 1964

elschwoabos

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5

Dienstag, 9. August 2011, 10:58


Eine besondere Schwierigkeit stellt der Betreuungsaufwand des BA dar, denn wir nutzen den AMD der BG Bau deutschlandweit. Mit wem genau soll das Unternehmen die Betreuungszeiten da vereinbaren? Außerdem erhöht sich allein der Betreuungsaufwand des BA in der Grundbetreuung durch die neue Berechnungsgrundlage selbst bei Ansatz der Untergrenze (zumindest bei uns) ins Utopische.

Gruß aus dem Norden

nj 1964
Ihr müsst das einfach mit dem AMD besprechen. Der vom TÜV hat bei uns wegen der "Utopie" direkt konstruktive Vorschläge mitgebracht.

Hardy
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