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Freitag, 24. Juni 2011, 04:53

Ketzerische Frage!

Mal ganz böse in den Raum geworfen:

Wo hört Arbeitsschutz auf und Fängt "Firmenzerstörung" an?

elschwoabos

Riäba- ond Grumbierä-Saharischd

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2

Freitag, 24. Juni 2011, 07:11

Mal ganz böse in den Raum geworfen:

Wo hört Arbeitsschutz auf und Fängt "Firmenzerstörung" an?

Ich würde das mal so sagen: Wenn der Arbeitsschutz den sonstigen Unternehmenszielen widerspricht.
Konkreter ein Beispiel wo Arbeitsschutz dienlich sein kann, nein auf jeden Fall ist: Wenn Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass keine arbeitsbedingten Erkrankungen entstehen, bleiben die Fachleute viel eher bis zum Rentenalter arbeitsfähig. Das ist ein ganz wichtiger Punkt bei der momentanen demografischen Entwicklung. So werden sich Investitionen im Bereich des Arbeitsschutzes definitiv auszahlen.
Bei der Unfallgefährdung ist das nichts anderes.

Ansonsten wäre es nett, wenn du dich im Vorstellungsforum zunächst vorstellen würdest.

Hardy
Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm

nj1964

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3

Freitag, 24. Juni 2011, 07:21

Zunächst einmal...

... immer dann, wenn alle Beteiligten die BGV A 0 ignorieren.

Funktionierender Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten miteinander reden. (Schwer genug, darüber kann ich nicht nur ein Lied, sondern ne ganze Oper singen)

Anders als gemeinsam geht nicht.

Dabei muss man den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen realistisch bewerten. Arbeitsschutz ist gesetzlich verankert und wichtig - aber nicht die Existenzgrundlage eines Unternehmens, sondern, richtig betrieben, ein Mittel um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.

-Ist jedenfalls meine subjektive Meiniung-

Gruß aus dem Norden

nj1964

Andrasta

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Freitag, 24. Juni 2011, 07:43

Arbeitsschutz hört in einer Firma nie auf. Wenn du wert auf gesunde starke Mitabeiter und Firma legst.

Firmenzerstörung fängt da an wo Arbeitsschutz nicht beachtet wurde und jemand zu schaden kommt dadurch.
Zumindest wenn es kleiner Betrieb ist der sich dies sicherlich nicht leisten kann.

awen

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5

Freitag, 24. Juni 2011, 08:16

Sehe ich wie andrasta, Arbeitsschutz hört nie auf.

Kommt Kätzerisch von Katze? :whistling:

Grüße

awen

6

Freitag, 24. Juni 2011, 14:18

Ich als Nichtfachmann mit gefährlichem Halbwissen im bereich Arbeitsschutz würde den Sanierungsbedarf in unserer Firma duchaus in den bereich von ettlichen 100.000senden ansetzen. Da kann es schnell mal passieren, das sich das genze nicht mehr lohnt und den insolvenzverwalter vor der Türe steht. Soweit ist es bei und gottseidank noch nicht. Aber je weiter ich mich mit Vorschriften zum Thema beschäftige, desto mehr kommen leichte Schwindelgefühle in mir hoch.

Im Moment ist mein haubtanligen VDE 0701-0702 und die Ortsfesten anlagen. Allein da sehe ich schon enorme Kosten.

awen

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Freitag, 24. Juni 2011, 14:44

puuhhhh ich weiß schon was du meinst. Es gibt Firmen da ist in Sachen Arbeitsschutz eigentlich nicht mal grundlegendes geregelt. Da kann man gar nicht sagen wo man anfangen soll.

Aber bedenk bitte, das Unternehmen macht seine Gewinne zumindest teilweise auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeiter. Mir ist auch klar das viele Mitarbeiter sagen ich hab immerhin einen Job und daher nichts sagen mögen.

Probleme kreigt das Unternehmen in der Regel leider erst dann wenn ein ernsthafter Unfall passiert oder wenn es Umweltskandale wie letztes Jahr den in Dortmund mit dem PCB gibt.

Dennoch, man kann Arbeitsschutz nicht abbügeln mit dem Argument das kostet aber doch zuviel.

Das von dir genannte Beispiel mit dem arbeiten bei 50°C und 90 % Feuchtigkeit z.B. was sit denn wenn da ein Mitarbeiter kolabiert? Was tut ihr dann? Ist das überhaupt betrachtet worden?

Was sagt denn eure Sicherheitsfachkraft?

Grüße

awen

a.r.ni

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Freitag, 24. Juni 2011, 15:21

Wo hört Arbeitsschutz auf und Fängt "Firmenzerstörung" an?
Um Andrastas Meinung zu bestätigen: "Dort, wo Arbeitsschutz aufhört, beginnt die Firmenzerstörung!"
Beipiel aus der Praxis:
Handwerksunternehmen.
Ein Mitarbeiter hatte einen tödlichen Unfall.
Staatsanwaltschaft ermittelt.
Der Unternehmer ist für das Wohlergehen seiner Mitarbeiter verantwortlich und haftbar (Garantenpflicht).
Der Unternehmer beantwortete Fragen nach
- bestellter SiFa ("das macht doch die BG!")
- Unterweisungsnachweise, ("ich muss doch einem Meister nicht sagen, wie er seine Arbeit macht")
- Betriebsanweisungen, ("wozu soll das gut sein?")
- Gefährdungsbeurteilungen ("was ist denn das?")
letztlich mit einem "Hä???"

Der Unternehmer kam ins Gefängnis, das Unternehmen konnte nicht weitergeführt werden.
Und ich finde es schade, dass solche Fälle nicht öfter bekannt werden ...

Bin gespannt, wie hier geurteilt wird ...
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund…-id4799291.html
"Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" - Antoine de Saint-Exupéry

Andrasta

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Freitag, 24. Juni 2011, 17:49

Hm, Envio ist ein gutes Beispiel, soweit ich das mitbekommen habe letztens im TV haben die sich jetzt in einem asiatischen Land etabliert. Nach der gleichen Methode.

@ omt...

wenn die situation so katastrophal ist, dann würde ich klein anfangen. Du wirst das alles nicht von heute auf Morgen richten können. Ich kann dir zwar keine tips geben, dafür müßte ich das alles erst mal selbst sehen. Aber, dafür sorgen dass die vorhandenen Gefahren bekannt sind durch Betriebsanweisungen und Schulungen und damit die Mitarbeiter sensibilisieren ist schon mal ein erster Schritt. Dann kucken, prioritäten setzen. Nach erstellten Gefährdungsbeurteilungen schauen was am dringendsten ist. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, wie man so schön sagt.

RaBau

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Sonntag, 26. Juni 2011, 21:54

Arbeitsschutz hört nicht auf. Der Arbeitsschutz muss dem Unternehmen angepasst werden!
Siehe Gefährdungsbeurteilung.

In einigen Fällen hat der Gesetzgeber uns diese Aufgabe erleichtert, in dem er uns Vorgaben macht.

Ein Arbeitgeber hat sich an die bestimmungen zu halten. In welchen Aufwand er diese umsetzt hängt vom Gesunden Menschenverstand (BGV A0) und einer gut durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - nicht die von einer BG CD - ab.

Ansonsten landet auch die Managerebene eines großen deutschen Aktienunternehmens Thyssen Italien (Quelle Der Tagesspiegel) im Knast und das für
  • Hauptangeklagter 16 Jahre
  • Nebenangeklagte zwischen 10 und und 13 1/2 Jahren


Gruß RaBau