Ketzerische Frage!
Wo hört Arbeitsschutz auf und Fängt "Firmenzerstörung" an?
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Registrierungsdatum: 25. November 2010
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Mal ganz böse in den Raum geworfen:
Wo hört Arbeitsschutz auf und Fängt "Firmenzerstörung" an?
Ich würde das mal so sagen: Wenn der Arbeitsschutz den sonstigen Unternehmenszielen widerspricht.
Konkreter ein Beispiel wo Arbeitsschutz dienlich sein kann, nein auf jeden Fall ist: Wenn Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass keine arbeitsbedingten Erkrankungen entstehen, bleiben die Fachleute viel eher bis zum Rentenalter arbeitsfähig. Das ist ein ganz wichtiger Punkt bei der momentanen demografischen Entwicklung. So werden sich Investitionen im Bereich des Arbeitsschutzes definitiv auszahlen.
Bei der Unfallgefährdung ist das nichts anderes.
Ansonsten wäre es nett, wenn du dich im Vorstellungsforum zunächst vorstellen würdest.
Hardy
(Terry Pratchett)
Und nicht vergessen: Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein!
Und kommst du nicht mit meinen Akronymen aka Abkürzungen klar: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
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Registrierungsdatum: 3. Februar 2006
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Zunächst einmal...
Funktionierender Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten miteinander reden. (Schwer genug, darüber kann ich nicht nur ein Lied, sondern ne ganze Oper singen)
Anders als gemeinsam geht nicht.
Dabei muss man den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen realistisch bewerten. Arbeitsschutz ist gesetzlich verankert und wichtig - aber nicht die Existenzgrundlage eines Unternehmens, sondern, richtig betrieben, ein Mittel um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.
-Ist jedenfalls meine subjektive Meiniung-
Gruß aus dem Norden
nj1964
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
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Firmenzerstörung fängt da an wo Arbeitsschutz nicht beachtet wurde und jemand zu schaden kommt dadurch.
Zumindest wenn es kleiner Betrieb ist der sich dies sicherlich nicht leisten kann.
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Registrierungsdatum: 9. August 2005
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Kommt Kätzerisch von Katze?
Grüße
awen
Im Moment ist mein haubtanligen VDE 0701-0702 und die Ortsfesten anlagen. Allein da sehe ich schon enorme Kosten.
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Registrierungsdatum: 9. August 2005
Wohnort: Düsseldorf
Beruf: SIfa
Hobbys: Laufen, lesen, in Urlaub fahren
BG Zugehörigkeit: Chemie
Aber bedenk bitte, das Unternehmen macht seine Gewinne zumindest teilweise auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeiter. Mir ist auch klar das viele Mitarbeiter sagen ich hab immerhin einen Job und daher nichts sagen mögen.
Probleme kreigt das Unternehmen in der Regel leider erst dann wenn ein ernsthafter Unfall passiert oder wenn es Umweltskandale wie letztes Jahr den in Dortmund mit dem PCB gibt.
Dennoch, man kann Arbeitsschutz nicht abbügeln mit dem Argument das kostet aber doch zuviel.
Das von dir genannte Beispiel mit dem arbeiten bei 50°C und 90 % Feuchtigkeit z.B. was sit denn wenn da ein Mitarbeiter kolabiert? Was tut ihr dann? Ist das überhaupt betrachtet worden?
Was sagt denn eure Sicherheitsfachkraft?
Grüße
awen
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Registrierungsdatum: 13. März 2009
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Um Andrastas Meinung zu bestätigen: "Dort, wo Arbeitsschutz aufhört, beginnt die Firmenzerstörung!"Wo hört Arbeitsschutz auf und Fängt "Firmenzerstörung" an?
Beipiel aus der Praxis:
Handwerksunternehmen.
Ein Mitarbeiter hatte einen tödlichen Unfall.
Staatsanwaltschaft ermittelt.
Der Unternehmer ist für das Wohlergehen seiner Mitarbeiter verantwortlich und haftbar (Garantenpflicht).
Der Unternehmer beantwortete Fragen nach
- bestellter SiFa ("das macht doch die BG!")
- Unterweisungsnachweise, ("ich muss doch einem Meister nicht sagen, wie er seine Arbeit macht")
- Betriebsanweisungen, ("wozu soll das gut sein?")
- Gefährdungsbeurteilungen ("was ist denn das?")
letztlich mit einem "Hä???"
Der Unternehmer kam ins Gefängnis, das Unternehmen konnte nicht weitergeführt werden.
Und ich finde es schade, dass solche Fälle nicht öfter bekannt werden ...
Bin gespannt, wie hier geurteilt wird ...
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund…-id4799291.html
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Registrierungsdatum: 2. Juni 2005
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Hobbys: Lesen, Computer, Gitarre, Radfahrn
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@ omt...
wenn die situation so katastrophal ist, dann würde ich klein anfangen. Du wirst das alles nicht von heute auf Morgen richten können. Ich kann dir zwar keine tips geben, dafür müßte ich das alles erst mal selbst sehen. Aber, dafür sorgen dass die vorhandenen Gefahren bekannt sind durch Betriebsanweisungen und Schulungen und damit die Mitarbeiter sensibilisieren ist schon mal ein erster Schritt. Dann kucken, prioritäten setzen. Nach erstellten Gefährdungsbeurteilungen schauen was am dringendsten ist. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut, wie man so schön sagt.
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Registrierungsdatum: 10. August 2005
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Beruf: Sicherheitsingenieur
BG Zugehörigkeit: BGRCI
Siehe Gefährdungsbeurteilung.
In einigen Fällen hat der Gesetzgeber uns diese Aufgabe erleichtert, in dem er uns Vorgaben macht.
Ein Arbeitgeber hat sich an die bestimmungen zu halten. In welchen Aufwand er diese umsetzt hängt vom Gesunden Menschenverstand (BGV A0) und einer gut durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - nicht die von einer BG CD - ab.
Ansonsten landet auch die Managerebene eines großen deutschen Aktienunternehmens Thyssen Italien (Quelle Der Tagesspiegel) im Knast und das für
- Hauptangeklagter 16 Jahre
- Nebenangeklagte zwischen 10 und und 13 1/2 Jahren
Gruß RaBau
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