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Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplätzen
ich habe ein Problem in unserem Betrieb. Immer wieder beklagen sich Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen über Probleme mit ihren privaten Gleitsicht Sehhilfen. Diese verursachen teilweise Kopfschmerzen und auch Verspannungen und sind deshalb nur bedingt zum Arbeiten am PC geeignet. Es gibt jedoch spezielle Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz, welche aber nicht gerade billig sind. Mein Arbeitgeber weigert sich bisher den betroffenen Mitarbeiter einen Zuschuß zu ihrer Bildschirmarbeitsplatz- Brille zu zahlen. Nachdem ich mir die BGI 786 mal genauer durchgelesen habe, bin ich jedoch der Meinung, dass der Arbeitgeber sehr wohl was drauflegen muss. Es wird auch empfohlen eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen.
Und nun meine Fragen:
Gibt es bei Euch in den Betrieben schon Regelungen was dieses Problem an geht?? und wen ja welche.
Grüße
Thomas
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viele Fragen werden hier beantwortet:
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=…lfen_wer_tr.htm
Beispiel BV http://www.mr-betriebsrat.de/files/BV_Bi…platzbrille.pdf
Bei den Kosten bin ich der Ansicht muss es eine komplettübernahme für eine spezielle Bildschirmbrille geben, es sei denn ich hätte gerne eine Designerbrille. Wie du anmerkst, in der BGI 786 ist es eigentlich klar gesagt
Ich komme mit der Brille klar die ich sowieso trage, da muss der AG auch keine Kosten übernehmen.
Grüße awen
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und damit der Arbeitgeber nicht umsonst Geld ausgibt, frag mal bei Betriebsarzt an.
Und es wird nur ein Standardgestell gezahlt und auch "nur" einfache Gläser, wer mehr will muss die differenz selbst zahlen.
Die Mitarbeiter sollten zur G37 und zudem sollte der Arbeitsplatz bewertet werden hinsichtlich der Ergonomie.
Grüße aus München
Lucy
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Anfänger
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BAP-Brille
Schwüle Grüße aus dem Norden von Sabine Benutzerinformationen überspringen
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Danke schön für die Infos
Gruß
Thomas
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Was ist das denn...
Bei uns ist die G 37-Untersuchung durch unseren Betriebsarzt, mit entsprechend ausgestellter ärztlichen Bescheinigung, Grundvoraussetzung für eine BAP-Brille.
Danach muss der Betroffene zum Optiker seines Vertrauens und einen Kostenvoranschlag mit der Bitte um Kostenübernahme bei der GF vorlegen.
Wir haben übrigens bei uns, mit Zustimmung des BR, eine Kostenbeteiligung von 20 % vereinbart. Dafür darf der Betroffene die Brille auch privat nutzen. Außerdem: wenn "eigenes Geld" investiert ist, wird die Brille auch pfleglich behandelt.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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ich bin erst seit diesem Jahr in die ASA Sitzungen mit eingestiegen, aber was unseren Betriebsarzt angeht kann ich nur den Kopf schütteln. Wenn ich nächstes Jahr die Arbeitssicherheit voll übernehme muss sich einiges ändern. Alleine die Äußerung des Betriebsarztes zu mir, dass Bildschirmarbeitsplätze nur dann welche sind, wenn der Mitarbeiter fast 8 Stunden davor sitzt hat mich zum erstaunen gebracht. Der hat dringender Schulungsbedarf.
Grüße aus der Pfalz
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Na ja...
Bei uns waren es tatsächlich nur Schreibtischtäter die die Untersuchung (übrigens als Angebotsuntersuchung auf freiwilliger Basis) durchlaufen haben - und deren Hauptarbeitsmittel sind nun mal PC und Bildschirm.
Inwieweit das für Deine Kollegen mit den Gleitsichtbrillen zutrifft kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber sobald der PC ein wesentliches Arbeitsmittel ist und bei Verwendung dieses Arbeitsmittels gesundheitliche Probleme auftreten, muß man im Sinne der Prävention tätig werden - wenigstens soweit müßte der BA dann doch denken.
Bei uns haben sich in den letzten 2 Jahren ca. 40 Mitarbeiter untersuchen lassen. Der Anteil derer, die danach eine Bescheinigung für eine BAP erhalten hatten lag übrigens nur bei 10 %. Es gibt auch noch andere Gründe, warum Probleme an einem Bildschirmarbeitsplatz auftreten können - angefangen bei einer schon falschen oder alten privaten Brille bis hin zu ungünstigen Bedingungen am Arbeitslatz.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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das solltet ihr nochmal überprüfen.
[quote='nj1964','index.php?page=Thread&postID=30482#post30482']Wir haben übrigens bei uns, mit Zustimmung des BR, eine Kostenbeteiligung von 20 % vereinbart. Dafür darf der Betroffene die Brille auch privat nutzen. Außerdem: wenn "eigenes Geld" investiert ist, wird die Brille auch pfleglich behandelt.[/quote]
Denn nach §6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsverordnung müssen die gesamten Kosten übernommen werden.
[quote]Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz 1 ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.[/quote]
Vom Mitarbeiter darf nur dann eine Kostenbeteiligung eingeforder werden, wenn er Sonderwünsche hat.
Und bei einem guten Optiker gibt es die Bildschirmbrile für ca. 80 Euro mit Kunststoffgläser und einfachem Metallgestell.
Und was nur wenige wissen, eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist KEINE Gleitsichtbrille!
Und eignet sich nicht zum Autofahren!!!!
Bei Kurzsichtigen wird die "Altersweitsichtigkeit" damit ausgeglichen und somit ist die Brille nur im Nahbereich schaft, alles was mehr als 5-10 Meter entfernt ist, wird wieder unscharf.
Es steht natürlich außer Frage, das ein Mitarbeiter besser mit seiner Ausrüstung umgeht, wenn er sie selbst mit bezahlt hat, aber wie gesagt hier ist das nur im begrenztem Umfang möglich.
Und auch was alles als Bildschrimarbeitsplatz gilt, ist in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt.
Wobei sich die Regel zu den Sondernpausen nur auf ununterbrochene Arbeit bezieht.
Grüße aus München
Lucy
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das solltet ihr nochmal überprüfen.
Wir haben übrigens bei uns, mit Zustimmung des BR, eine Kostenbeteiligung von 20 % vereinbart. Dafür darf der Betroffene die Brille auch privat nutzen. Außerdem: wenn "eigenes Geld" investiert ist, wird die Brille auch pfleglich behandelt.
Denn nach §6 Abs. 2 Bildschirmarbeitsverordnung müssen die gesamten Kosten übernommen werden.
Es kann durchaus so geregelt werden, das die Beschäftigten an den Kosten beteiligt werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 10. 3. 1976, Aktenzeichen: 5 AZR 34/75 und BAG-Urteil vom 18. 8. 1982, Aktenzeichen: 5 AZR 493/80) hat grundsätzlich eine Kostenbeteiligung der Beschäftigten an persönlichen Schutzausrüstungen im Wege von Vereinbarungen mit Beschäftigten oder Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG für zulässig erachtet, allerdings nur wenn der Arbeitgeber über seine gesetzliche Verpflichtung zur kostenfreien Stellung der Schutzausrüstung hinaus den Beschäftigten Vorteile bei der Verwendung (z.B. Benutzung auch in der Freizeit) anbietet. Dabei muss dem Beschäftigten freigestellt bleiben, ob er davon freiwillig Gebrauch macht oder eine nur am Arbeitsplatz zu benutzende (und dann allein vom Arbeitgeber zu bezahlende) Schutzausrüstung vorzieht.
Grüße
awen
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awen hat Recht
wenn die Rechtslage anders ausgesehen hätte, hätte unser BR einer Selbstbeteiligung niemals zugestimmt.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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BAP-Brille
ich möchte noch eine kleine fachliche Ergänzung anbringen. Die BAP-Brille eignet sich auf keinen Fall zum Autofahren, da diese lediglich den Bereich von 40 cm bis maximal 5 m abdeckt, je nach Anforderung an die Arbeitsumgebung. Allerdings handelt es sich um eine Gleitsichtbrille - sonst könnte ja die private Nahbrille benutzt werden und es würde diesen Passus nicht geben. In der Regel ist im oberen Glasbereich der Bereich von ca. 60 - 80 cm und im unteren Bereich 40 cm abgedeckt. Denn in den privaten Gleitsichtbrillen ist der mittlere Glasbereich (Bildschirmbereich) extrem klein, daher betrifft es sehr häufig Gleitsichtbrillenträger. Außerdem gibt es auch Normalsichtige, die eine BAP-Brille benötigen - wenn die Alterweitsichtigkeit beginnt. Gruß aus Lübeck von Sabine
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ich möchte mehr auf das Problem eingehen das die MA haben.
Ich selbst betreue sehr viele MA mit Bildschirmaarbeitsplätze und ein überwiegender Teil träg auch eine Gleitsichtbrille. Was hier fast immer geholfen hat
war die richtige Einstellung des Monitores dieser sollte Höhenverstellbar sein und entsprechend auch auf die Brille eingestellt werden.
Mein Tipp daher, schau dir den AP vorher bzgl. Ergonomie an und Befrage die MA durch welchen Teil der Brille sie auf den Bildschirm schauen.
Meistens ist es der untere bis mittlerer Bereich, das führt oft dazu das sie den Kopf überstrecke -> Haltungsarbeit.
Was oft hilft ist den Monitor ganz nach untenstellen und die untere Kante Richtung MA bewegen so das der Bildschirm ein gewisse Neigung hat.
Somit verringert sich der Abstand zwischen Bildschirm und MA sowie im oberen Bereich nimmt er zu. Das hat zur folge das ein MA mit einer Gleitsichtbrille
dann nur noch die Augen bewegen muss um alles sehen zukönnen. Vorausgesetzt er ist "experimentier" Freudig weil die optimale Einstellung wird nur der MA
heraus finden können.
Ich habe schon einigen MA so helfen können und die Resonaz war durchweg positiv. Ggf. mit dem BA den AP gemeinsam anschauen und erst dann würde ich
mich auf die Diskusion mit der AP-Brille einlassen.
Wenn du noch Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.
MfG
Stephan
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