... bei der BG ETEM gibt es eine handlungshilfe
Sie dient dazu, sich annähernd einen überblick zu verschaffen, wieviele stunden einsatzzeit (sifa und ba zusammen) unter den gegebenen bedingungen zusammenkommen könnten. Diese handlungshilfe ist wirklich nur eine hilfe und nicht rechtsverbindlich. Weder die berufsgenossenschaft, noch der betrieb können sich darauf berufen! Entscheidend sind die festlegungen in der vereinbarung zwischen den beteiligten auf der grundlage der anlagen der DGUV V2.
Diese handlungshilfe ist
kein "einsatzzeitenrechner" und ermittelt keine "mindesteinsatzzeiten", ähnlich wie bisher nach der alten vorschrift!
http://handlungshilfe.bgetem.cnbg.de/betreuungsmodell
etwas ähnliches gibt es auch hier:
http://www.bgn-dguv2.de/
und hier von der DGUV:
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vo…dlungshilfe.pdf
peter