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Ausbildung Brandschutzbeauftragter
ich werde nächsten Monat an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten teilnehmen. Da ich als FASI tätig bin ist bei der 2 wöchigen Ausbildung für mich nur die 2 Woche erforderlich. In der Einladung ist ein Eingangstest
erwähnt. Hat von Euch jemand Erfahrung mit dem Test ( Umfang,Fragen etc.) und kann mir weiterhelfen.Freue mich auf Eure hilfreichen Antworten. Gruß Tanzderhexen
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tanzderhexen« (27. April 2011, 11:22)
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ich werde auch die Ausbildung zum Bsb machen bei der BGN in Mannheim
von einer Eingangsprüfung weis ich bisher noch nichts.
Keltengruß
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Anfänger
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ich habe die Ausbildung 2009 in Dresden bei de BGAG gemacht und hatte auch keinen Test.
Allerdings habe ich als FaSi auch zwei Wochen Ausbildung gehabt.
Tschüss Jörg
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ich gehe davon aus das die Ausbildung auf der Grundlage der BGI 847 (ZH1/445) stattfindet.
Nach der BGI 847 kann die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten für Sicherheitsfachkräfte,
Feuerwehrleute mit der Ausbildung Gruppenführer, von den regulären 64 Unterrichtsstunden auf
32 Unterrichtsstunden (1. Ausbildungswoche) verkürzt werden.
Welche Fragen im Eingangstest auftauchen, wird Ihnen hier natürlich niemand beantworten können.
Zur Vorbereitung auf diesen Eignungstest können Sie sich ja an den Ausbildungsinhalten der BGI
847 orientieren und vorbereiten. Die BGI 847 finden Sie frei zugänglich im Internet.
Ob es grundsätzlich sinnvoll ist, die Ausbildungszeit zu verküren, ich würde mir es sehr gut überlegen.
Ach, bevor es grundsätzlich jetzt Missverständnisse gibt. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist in
Deutschland nicht einheitlich, dass oben beschriebene Verfahren (Verkürzung Ausbildungszeit) ist zum Beispiel
nach der aktuellen vfdb- RL 12/09-01 nicht möglich. Nach dieser gibt es lediglich eine Abweichung (Prüfung)zur Anerkennung
vergleichbarer Ausbildungen zum Brandschutzbeauftragten, auf der Grundlage der Ausbildungsinhalte der vfdb-RL
12/09-01.
Gruß
Simon Schmeisser
- Berufsvertretung für Brandschutzbeauftragte - www.ig-bsb.de
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danke für Eure Antworten. Die Ausbildung findet auf der Grundlage der BGI 847 statt.Zu meiner Frage ,Eingangsprüfung/Eingangstest ,habe ich heute telefonisch beim Ausbilder betreffend Eingangstest nachgefragt. Ist als Wissenstandsabfrage der Teilnehmer zu verstehen um entsprechend Auszubilden und für die schriftliche Prüfung vorzubereiten.
Ach, bevor es grundsätzlich jetzt Missverständnisse gibt. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist in
Deutschland nicht einheitlich, dass oben beschriebene Verfahren (Verkürzung Ausbildungszeit) ist zum Beispiel
nach der aktuellen vfdb- RL 12/09-01 nicht möglich. Nach dieser gibt es lediglich eine Abweichung (Prüfung)zur Anerkennung
vergleichbarer Ausbildungen zum Brandschutzbeauftragten, auf der Grundlage der Ausbildungsinhalte der vfdb-RL
12/09-01
Hier bin ich auch der Meinung dass die Ausbildung einheitlich (Bsp. FASI Ausbildung) geregelt gehört. Da sind sicherlich die Verbände,Lobbysten bzw. politisch Aktiven gefragt.
Gruß Tanzderhexen
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.
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eine Regelung bzw. die Einheitlichkeit durch Verbände,Lobbysten bzw. politisch Aktiven etc.
ist definitiv nicht zu erwarten. Die Verkürzung der Ausbildungszeit für Sicherheitsfachkräfte,
bzw.. genauer Fachkraft für Arbeitssicherheit war bis zur Aktualisierung der vfdb- RL 12/09-01
auch in dieser vorgesehen. Mit der Aktualisierung wurde die Möglichkeit der Verkürzung, bewusst
gestrichen.
Ein Einheitlichkeit ist nicht zu erwarten, da hinter der vfdb-RL 12/09-01 starke Verbände wie zum
Beispiel der Verband der Sachversicherer etc. steht. Es gibt von dieser Seite eher Bestrebungen
die Einheitlichkeit in der Form herzustellen, in dem die Berufsgenossenschaften bzw. der zuständige AK
Feuerschutz, die BGI 847 zurückzieht.
Unterschiede zwischen der BGI und der vfdb-RL bestehen nicht nur was die Möglichkeit der Verkürzungen
betrifft, sondern vor allem auch was die Ausbildungsinhalte betrifft oder "Vergünstigen" für Feuerwehrleute
mit ZF- Ausbildung.
Wie unterschiedlich die Ansichten sind, macht vielleicht auch folgendes deutlich:
Die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten RN setzt sich seit längerem, weitab der nicht
verbindlichen Richtlinien, für eine gesetzliche Regelung ein. In diesem Zusammenhang sind entsprechende
Eingaben u.a. in den Landtag Baden- Württemberg gemacht worden, in einer Stellungnahme vom zuständigen
Ausschuss vom Landtag Baden- Württemberg, wurde erklärt das die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
auch bzw. grundsätzlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden kann.
Eine zusätzliche Ausbildung wurde als nicht notwendig angesehen. Problem ist hierbei nur, dass die Brandschutz-
dienststellen und Versicherungen, diese mehr und mehr als BSB ohne zusätzliche Ausbildung nicht anerkennen.
Grundsätzlich sind die Bestrebungen damals von der Politik abgelehnt worden, eine pauschal definierte
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sei nicht möglich. Viel mehr sollte -sofern notwendig- je nach Aufgaben
und Gefahren, eine betriebsorientiere Ausbildung stattfinden. So viel zu Einheitlichkeit, Verbandsinteressen und
den Ansichten vom Gesetzgeber.......
Gruß
Simon Schmeisser
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