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boffi

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1

Donnerstag, 7. April 2011, 08:49

Betriebsanweisung für das Betreiben von privaten Elektrogeräten

Hallo zusammen

Ich möchte bei mir im Betrieb eine BA für das Betreiben von privaten Elektrogeräten (z.B. Kaffeemschine, Wasserkocher) erstellen. Hat jemand so etwas schon im Einsatz oder kann mir ein paar Tipps geben.

Vielen Dank

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »boffi« (11. April 2011, 10:03)


MichaelD

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2

Donnerstag, 7. April 2011, 10:28

??????

...meinst Du das im Ernst?????



In diesem Sinne

Der Michael
Wenn unser Gehirn so einfach strukturiert wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir so einfach strukturiert dass wir es nicht könnten! (Unbekannter Verfasser)

awen

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3

Donnerstag, 7. April 2011, 10:39

Hallo Boffi,

was soll denn mit der BA gerregelt werden?

Grüße

awen

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4

Donnerstag, 7. April 2011, 12:36

Hallo,

wir haben eine solche Regelung bei uns getroffen, doch als Dienstanweisung und nicht als Betriebsanweisung:

Zitat


Private Elektrogeräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Radios usw.) im Krankenhaus stellen eine zusätzliche Gefahr dar, da sie nicht den üblichen Überprüfungen des TÜV unterliegen.

Aus diesem Grund müssen mitgebrachte Geräte in einem einwandfreien technischen Zustand sein, so dass keine Personenschäden und keine Schäden an den elektrischen Anlagen im Krankenhaus entstehen können.

Elektrogeräte, die privat ins Krankenhaus mitgebracht werden, müssen dem Technischen Dienst zur technischen Überprüfung übergeben werden, erst nach erfolgreicher Überprüfung dürfen die Geräte im Krankenhaus eingesetzt werden.
Und ich muß sagen, man hält sich dran! :thumbup:
Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbsup:

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Fusch

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Donnerstag, 7. April 2011, 15:08

So ist es bei uns geregelt.

Ist auch in der Brandschutzordnung Teil B enthalten.

Gruß Fusch
»Fusch« hat folgende Datei angehängt:
Hoffnung, ist die extremste Art der Weigerung, dem Möglichen Grenzen zu setzen.

Azubi

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6

Donnerstag, 7. April 2011, 21:22

Hallo Fusch,

Danke für die Bereitstellung.

:62:

Gruß Olaf
Die Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf.

boffi

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Freitag, 8. April 2011, 08:29

Vielen dank für eure Tipps,

Fusch deine BA hat mir sehr weitergeholfen.

Sifa 1962

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8

Mittwoch, 13. April 2011, 16:49

Hallo Fusch,

Danke für die Bereitstellung.

:62:

Gruß Olaf

Da hänge ich noch eins dran! DANKE ! :47:
lg vom Sifa :Schland: :666:
Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

August Horch

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Mittwoch, 13. April 2011, 21:21

Danke

Sehr gut .
Danke
August Horch

SiFa_Lucy

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Donnerstag, 14. April 2011, 16:14

Hi,

schau mal in das kleingedruckte der Brandschutzversicherung...

Heufig werden private Geräte ausgeschlossen, auch wenn die geprüft sind, gilt auch für Handy-Ladegeräte und Co.

Grüße aus München
Lucy