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Anfänger
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Betriebsanweisung für das Betreiben von privaten Elektrogeräten
Ich möchte bei mir im Betrieb eine BA für das Betreiben von privaten Elektrogeräten (z.B. Kaffeemschine, Wasserkocher) erstellen. Hat jemand so etwas schon im Einsatz oder kann mir ein paar Tipps geben.
Vielen Dank
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »boffi« (11. April 2011, 10:03)
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Hobbys: ?!?!?!
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??????
In diesem Sinne
Der Michael
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was soll denn mit der BA gerregelt werden?
Grüße
awen
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wir haben eine solche Regelung bei uns getroffen, doch als Dienstanweisung und nicht als Betriebsanweisung:
Und ich muß sagen, man hält sich dran!
Zitat
Private Elektrogeräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Radios usw.) im Krankenhaus stellen eine zusätzliche Gefahr dar, da sie nicht den üblichen Überprüfungen des TÜV unterliegen.
Aus diesem Grund müssen mitgebrachte Geräte in einem einwandfreien technischen Zustand sein, so dass keine Personenschäden und keine Schäden an den elektrischen Anlagen im Krankenhaus entstehen können.
Elektrogeräte, die privat ins Krankenhaus mitgebracht werden, müssen dem Technischen Dienst zur technischen Überprüfung übergeben werden, erst nach erfolgreicher Überprüfung dürfen die Geräte im Krankenhaus eingesetzt werden.
Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de
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Hobbys: Angeln
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Ist auch in der Brandschutzordnung Teil B enthalten.
Gruß Fusch
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Danke für die Bereitstellung.
Gruß Olaf
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Anfänger
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Fusch deine BA hat mir sehr weitergeholfen.
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BG Zugehörigkeit: BGW
Hallo Fusch,
Danke für die Bereitstellung.
![]()
Gruß Olaf
Da hänge ich noch eins dran! DANKE !

lg vom Sifa
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Anfänger
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schau mal in das kleingedruckte der Brandschutzversicherung...
Heufig werden private Geräte ausgeschlossen, auch wenn die geprüft sind, gilt auch für Handy-Ladegeräte und Co.
Grüße aus München
Lucy
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