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Elektroverteilung in Rettungswegen
letztens war der TÜV im verwaltungsgebäude unterwegs zund hat die elektrische anlagen nach gem. TPrüfVO und VDE 0100 widerkehrend geprüft. im prüfbericht wurde danach angemerkt, dass sich einige e-verteiler im rettungsweg bedinden. genauer gesagt geht es um kleine unterputz-sicherungsschränke für das jeweilege geschoss, welche sich auf den fluren befinden.
es wurde angeraten hierfür spezielle, rauchdichte wandaufsatzschränke mit einer feuerwiderstandsdauer von 30 minuten anzuschaffen. ein solcher schrank wird an der wand über den vorhandenen sicherungskasten befestigt um so bei einem brand in der elektroverteilung das eindringen von feuer und rauch in den flur zu verhindern. diese produkte werden z. b. durch die firma hager vertrieben: http://www.hager.de/energieverteilung-un…51wl/181911.htm
als gesetzl. grundlage wurde dafür die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) genannt.
solche kästen habe ich noch nirgendwo gesehen. sind sie wirklich zwingend vorgeschrieben? wie gross ist die chance, dass ein brand im sicherungskasten ausbricht? die dinger sehen zum einen nicht besonders schön aus in den fluren, zum anderen handelt es sich um einen recht hohen kostenfaktor.
hat jemand mit diesem thema schon erfahrungen gemacht?
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Brandschutz
grundsätzlich gilt jede Elektroanlage als eine Brandquelle und in Treppenhäusern hat die Verteilung eigentlich nichts verloren.
Wir haben in unseren Objekten ähnliche Anlagen und Probleme, in einem Fall kommten wir die FW überzeugen, dass der Betandsschutz gilt in einem anderen Fall bestand die FW aber darauf , dass die UV mit einer E 30 Tür versehen wird, da Fluchtwege grundsätzlich Brandlastfrei sein müssen .
In dem Objekt mit den E 30 Türen war eine andere FW für den Brandschutz zuständig. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass es im Brandschutz keinen Bestandsschutz gibt.
Ihr könnt für das Objekt einen Brandschutzsachverständeigen mit einem Gutachten beauftragen, was aber auch ein eigen Tor werden kann, da diese Gutachter meis mehr finden als die FW oder der TÜV. Ich würde mich jetzt erst mal auf den Standpunkt Bestandsschutz stellen und abwarten was von der anderen Seite kommt
Gruß aus Kerpen
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die verteilung ist nicht im treppenhaus, sondern im flur. der flur ist von beiden treppenhäusern mit einer brandschutztür abgetrennt.
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sofern es sich um einen notwendigen Flur handelt, ergeben sich aber die gleichen Anforderungen wie an Treppenhäuser.
Abs. 3.2 Elektrische Leitungsanlagen
3.2.1 Messeinrichtungen und Verteiler
Grüße
awen
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jetzt mal angenommen die wandaufsätze (feuerwiederstandsdauer 30 min, rauchdicht) sind montiert. dann würde ja ein brand im sicherungskasten erst einmal überhaupt nicht auffallen und der schaden wäre dadurch grösser, als wenn man den brand sofort entdeckt und mit einem handfeuerlöscher noch löschen kann.
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wie leschu schrieb, ein Verteiler gilt als Brandquelle und Fluchtwege sind davon freizuhalten.
Grüße awen
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Sprich vorher mal mit der FW und dem TÜV über das Thema Bestandsschutz, kann sich lohnen .
Habt ihr im Betrieb einen Elektromeister der die Anlagen regelmässig prüft? Wenn ja sollt man das bei der FW positiv anbringen
Gruß
aus Kerpen
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zum thema feuerwehr und tüv: meiner fahrung ist, dass die anzahl der mängel immr davon abhängt, wer gerade vorbei kommt. für den einen ist alls ok, der andere ist kurz davor den gesamten betrieb stillzulegen. daher sehe ich das ganze mit etwas gemischten gefühlen. mir komt es manchmal so vor, als ob mit kanonen auf spatzen geschossen wird.
zum thema rauch: ok, da gebe ich dir volkommen recht, ich muss aber auch die gesamtbild immer im auge haben. wir reden hier von einem flur, den im brandfall max. 10 personen als fluchtweg nutzen. das gesamte gebäude verfügt über eine brandmeldeanlage mit aufschaltung zur feuerwehr.
aber egal, die kästen werden angebracht und damit hat sich das.
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