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ADR-User

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1

Dienstag, 15. März 2011, 14:07

Ladungssicherung

Ist es korrekt, wenn man in den Beförderungspapieren vermerkt " Fahrer hat selbst geladen und gesichert. Fahrer ist für die Ladungssicherung verantwortlich" und der Fahrer einer Spedition unterschreibt dies, dass dann dieser allein für die Ladungssicherung verantwortlich ist?

Gruß
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The difference between twin witches is to tell which witch is which!

MichaelD

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2

Dienstag, 15. März 2011, 14:17

Hi ADR-User...

...definitiv "Nein". Der Verlader kann sich mit solchen SChriftstücken nicht aus der Sicherungsverantwortung ziehen. Ich Gegensatz zu Deiner Absicht bleibt für die Sicherung immer auch der Verlader verantwortlich - dies zeigen viele Urteile der jüngeren Zeit...





In diesem Sinne

Der Michael
Wenn unser Gehirn so einfach strukturiert wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir so einfach strukturiert dass wir es nicht könnten! (Unbekannter Verfasser)

ADR-User

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3

Dienstag, 15. März 2011, 14:39

Hallo Michael,

Damit das nicht mißverstanden wird, wir sind genau Deiner Ansicht!

Aber dies ist eine Aussage, die in letzter Zeit von immer mehr Speditionen/Fahrern vertreten wird!
Und die dann sauer sind, wenn die bei uns noch von unserem Ladepersonal bei der Ladungssicherung unterstützt werden, bzw Ärger bekommen, wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist.
Wir machen von jedem beladenen und gesicherten Fahrzeug ein Foto und dann muß unser Mitarbeiter und der Fahrer für die ordnungsgemäße Verladung unterschreiben.

Gruß
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Andrasta

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4

Dienstag, 15. März 2011, 14:40

Bei uns darf kein Selbstlader vom Hof ohne dass die Ladungssicherung geprüft wurde. Passiert dem was unterwegs dann sind wir als Auftraggeber mit in der Verantwortung wenn wir den mit ungesicherter Ladung vom Hof lassen.

MichaelD

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5

Dienstag, 15. März 2011, 15:27

In der Regel...

...ist dies immer eine gemeinsame Sache -Stichworte: "Betriebssicherheit" (Fahrer) und "Verkehrssicherheit" (Verlader). Wie man dies in der Praxis löst ist sicher mal so und mal so - wenn ihr versteht was ich meine...

Wie auch immer, im Zweifelsfall stehe ich als Verlader nicht nur Ladungssicherungstechnisch in der Verantwortung, sondern auch für die Sicherheit meiner Ware im Hinblick auf Beschädigungen etc.

In diesem Sinne

Der Michhael
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Andrasta

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6

Dienstag, 15. März 2011, 16:49

Und die dann sauer sind, wenn die bei uns noch von unserem Ladepersonal bei der Ladungssicherung unterstützt werden, bzw Ärger bekommen, wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist.

scheint irgendwie so üblich, die können und wissen und machen alles besser als andere. Hab mich auch schon mit Fahrern angelegt weil sie meinten Frau hat eh keine Ahnung. Ham se dumm gekuckt wenn ich dann recht behielt.

Trucker sind halt so was die die Cowboys im WW. :D

Tanzderhexen

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7

Dienstag, 15. März 2011, 17:08

Hallo ADR User,

bei uns wurde das auch schon versucht. Öfters auch wegen des Gesamtgewichts. Meines Wissens ist, wie von Michael schon erwähnt, die Absender-Verladerverantwortung nicht abzuwälzen. In der BGI 649 Ladungssicherung auf Fahrzeugen

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi649.pdf nochmals nachzulesen.

Gruß Tanzderhexen
"Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Den Menschen stets im Ganzen sehen, also in und mit seinem Umfeld begreifen"
Hippokrates, griech. Arzt, 460-377 v.Chr.